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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00   

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https://dejure.org/2001,9974
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 (https://dejure.org/2001,9974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 (https://dejure.org/2001,9974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. April 2001 - L 11 KA 175/00 (https://dejure.org/2001,9974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Kinderarztes zur vertragsärztlichen psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen; Ermittlung des Bedarfs für eine psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer ärztlichen Sonderbedarfszulassung; Nachweis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - L 11 KA 195/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Umweltmedizin;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00
    Vielmehr sind Zusatzbezeichnungen generell nicht geeignet, die entsprechende Qualifikation nachzuweisen (Senatsurteil vom 09.02.2000 - L 11 KA 195/99 - für die Zusatzbezeichnung Umweltmedizin).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00
    Vielmehr ist das BSG - dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV folgend - davon ausgegangen, dass es ausreichend ist, wenn der die Zulassung anstrebende Arzt in dem Bereich der vertragsärztlichen Tätigkeit im dort üblichen Umfang - insbesondere durch Abhalten von Sprechstunden - für die ambulant zu behandelnden Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung steht ( BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R; BSGE 81, 143,149 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 52/97

    Gegenstandswert bei vertragsärztlichen Zulassungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2001 - L 11 KA 175/00
    Vielmehr ist das BSG - dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV folgend - davon ausgegangen, dass es ausreichend ist, wenn der die Zulassung anstrebende Arzt in dem Bereich der vertragsärztlichen Tätigkeit im dort üblichen Umfang - insbesondere durch Abhalten von Sprechstunden - für die ambulant zu behandelnden Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung steht ( BSG, Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R; BSGE 81, 143,149 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Im Einzelnen finden sich zur Ausfüllung des Merkmals des "Zur-Verfügung-Stehens in üblichem Umfang" in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Positionen, die von einem ärztlichen oder psychologischen Leistungserbringer zB eine wöchentliche Praxistätigkeit im System des SGB V von "täglich etwa sechs Stunden" Sprechstundenzeit verlangen (Jörg, Das neue Kassenarztrecht, 1993, RdNr 161), "mehr als 25 Wochenstunden" fordern (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. April 2001 - L 11 KA 175/00) bzw "mehr als 20 Stunden" ausreichen lassen (so für Psychotherapeuten: Hess in Kasseler Komm, § 95 SGB V RdNr 42a, Stand Dezember 2000); zum Teil ist ein Ausschluss von der Leistungserbringung im System des SGB V danach bestimmt worden, ob die Tätigkeit als Vertragsarzt lediglich als "Feierabend- oder Nebenbeschäftigung" betrieben wird (so LSG Berlin MedR 1993, 204, 206 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 2537/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie -

    § 101 Abs. 4 SGB V fasse die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutischen Ärzte und die (nichtärztlichen) Psychotherapeuten zu einer Arztgruppe im Sinne des § 101 Abs. 2 SGB V zusammen; diese Bestimmung beziehe sich damit ausschließlich auf das Bedarfsplanungsrecht (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2001 - L 11 KA 175/00 - sowie Hess in Kasseler Kommentar § 101 SGB V Rdnr. 21).

    Diese Bestimmung bezieht sich damit ausschließlich auf das Bedarfsplanungsrecht (s. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. April 2001 - L 11 KA 175/00 - sowie Hess in Kassler Kommentar § 101 SGB V Rdnr. 21).

    Zusatzbezeichnungen sind damit generell nicht geeignet, die gem. Nr. 24 Satz 1 Buchst. b BedarfsplRL-Ä erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen (s. Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2001 -L 11 KA 175/00-).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 13/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie -

    Das Berufungsgericht hat dieses Argument einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (vom 11.4.2001 - L 11 KA 175/00 - juris) entnommen.
  • SG Stuttgart, 31.05.2005 - S 5 KA 8173/04

    Voraussetzungen des Anspruchs einer vormaligen Privatärztin auf Zulassung zur

    § 101 Abs. 4 SGB V fasst die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte und die (nichtärztlichen) Psychotherapeuten zu einer Arztgruppe im Sinne des§ 101 Abs. 2 SGB V zusammen; diese Bestimmung bezieht sich damit ausschließlich auf das Bedarfsplanungsrecht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 - sowie Hess in Kasseler Kommentar, § 101 SGB V, Rdnr. 21).

    Zusatzbezeichnungen sind damit generell nicht geeignet, die gem. Nr. 24 Satz 1 Buchstabe b) BPlRÄ erforderlichen Qualifikationen nachzuweisen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 -).

  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 382/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung bei Zusatzbezeichnung

    Eine Zusatzbezeichnung reicht nicht für eine Sonderbedarfszulassung aus (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 - juris Rn. 28 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen v. 09.02.2000 - L 11 KA 195/99 - E-LSG KA-071; SG Marburg, Urt. v. 10.09.2008 - S 12 KA 49/08 - juris Rdnr. 33 f.).
  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 49/08

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung für beabsichtigten

    Eine Zusatzbezeichnung reicht nicht für eine Sonderbedarfszulassung aus (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 11.04.2001 - L 11 KA 175/00 - juris Rn. 28 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen v. 09.02.2000 - L 11 KA 195/99 - E-LSG KA 071).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 59/03
    das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2001 - L 11 KA 175/00 -.
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