Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1733
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER (https://dejure.org/2011,1733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER (https://dejure.org/2011,1733)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 2011 - L 11 KA 61/11 B ER (https://dejure.org/2011,1733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Private Bereitschaftsdienste befreien nicht vom Notfalldienst - Zur kostenrechtlichen Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 33 KA 82/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

    Der Senat hat u.a. im Beschluss vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - betreffend die Heranziehung zum Notfalldienst im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe ausgeführt:.

    Angesichts dessen, dass das formelle Begründungserfordernis des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG nicht eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung erfordert und - je nach Sachlage - auch "gruppentypisierte" Erwägungen genügen können, die hier bezüglich des aus Gründen des Patientenschutzes zu gewährleistenden regelmäßigen Notfalldienstes genannt wurden, ist die spezielle Situation des Antragstellers in diesem Zusammenhang ohne Belang (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2011 - 13 B 395/11 - Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 25.08.2011 - L 11 KA 13/11 B ER -).

    Der vom Antragsteller aufgrund des Koorperationsvertrags mit dem EVK durchgeführte Röntgenbereitschaftsdienst außerhalb der normalen Praxiszeiten dürfte der Heranziehung nicht entgegenstehen (hierzu Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER -: Dialyse; 29.08.2011 - L 11 KA 55/11 B ER -: Rufbereitschaft; 29.08.2011 - L 11 KA 57/11 B ER -: belegärztliche Tätigkeit).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - L 11 B 15/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Das Gericht hat danach die Möglichkeit, über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21.05.2011 - L 11 B 15/09 KA ER - und 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2005 - L 10 KA 36/03 -).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Im Gegensatz zur Rechtslage nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) und § 161 Abs. 2 VwGO hat sie keine eigenständige prozessuale Bedeutung, sondern ist entweder als Klagerücknahme bzw. Berufungsrücknahme oder als Annahme eines abgegebenen Anerkenntnisses zu werten (BSG vom 20.12.1995 - 6 Rka 18/95 - und 09.06.1994 - 6/14a RKa 3/93 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Somit ist vom Auffangstreitwert (5.000,00 EUR) des § 52 Abs. 2 GKG auszugehen (vgl. Senat, Beschluss vom 05.09.2011 - L 11 KA 40/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Für den Zeitraum der Gültigkeit des Notfalldienstplanes (1. Halbjahr 2011) hat das einstweiligen Rechtsschutzverfahren faktisch endgültigen Charakter (Senat, Beschluss vom 05.09.2011 - L 11 KA 42/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11
    Die Begründung muss erkennen lassen, warum im konkreten Fall das öffentliche Interesse oder das Individualinteresse eines Beteiligten am Sofortvollzug überwiegt und warum dies dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (z.B. Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11

    Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 11 KA 13/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - 13 B 395/11

    Auch bei einer lediglich nebenberuflichen Tätigkeit im Bereich der Traditionellen

  • SG München, 06.05.2015 - S 38 KA 284/15

    Keine Befreiung einer Ärztin von der Pflicht zum Bereitschaftsdienst wegen

    Nachdem das formelle Begründungserfordernis des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG nicht eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung erfordere, sollen auch sog. "gruppentypisierte Erwägungen" genügen (LSG NRW, Beschluss vom 31.10.2011, Az L 11 KA 61/11 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 19.05.2014, Az L 11 KA 99/13 B ER).

    In dem mit der Klage unter dem Az S 38 KA 201/15 angefochtenen Widerspruchsbescheid begründete die Antragsgegnerin den Sofortvollzug in lediglich einem Satz damit, im Hinblick auf die Dienstplanung, und insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung des Proporzes der Dienstanteile innerhalb der Gruppe (§ 2 Abs. 2 Sätze 2, 3 BDO-KVB) sei es notwendig, dass alle Gruppenmitglieder gleichermaßen für die Aufstellung des Dienstplanes bereitstehen, und verwies zugleich auf die Entscheidung des LSG NRW vom 31.10.2011 (Az L 11 KA 61/11 B ER).

    Auch wenn " gruppentypische Erwägungen" ausreichen sollen (LSG NRW, Beschluss vom 31.10.2011, Az L 11 KA 61/11 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 19.05.2014, Az L 11 KA 99/13 B ER), hat dies absoluten Ausnahmecharakter, insbesondere, wenn mit der Entscheidung und dem Sofortvollzug in durch Art. 12 Grundgesetz geschützte Rechte eingegriffen wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - L 11 KA 107/13

    Streit über die Erledigung eines Rechtsstreits über eine Erhöhung des

    Im Unterschied zum Zivil- und Verwaltungsprozess führt im kostenprivilegierten sozialgerichtlichen Verfahren bereits die einseitige Erledigungserklärung des Klägers zur Beendigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, denn diese hat hier im Gegensatz zur Rechtslage nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) und § 161 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine eigenständige, insbesondere kostenrechtliche Bedeutung; sie stellt sich je nach prozessualer Konstellation entweder als Klagerücknahme oder als Annahme eines von der Beklagten abgegebenen Anerkenntnisses dar und führt wegen §§ 101 Abs. 2, 102 Satz 2 SGG zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (BSG, Urteile vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - und 09.06.1994 - 6/14a RKa 3/93 - Beschluss vom 18.01.1957 - 6 RKa 7/56 - hierzu auch Senat, Beschlüsse vom 31.01.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - und 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -).

    Für dem Kostensystem des § 197a SGG i.V.m. §§ 154 ff. VwGO unterliegende Verfahren ist diese Rechtslage zu hinterfragen (Senat, Beschlüsse vom 31.01.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - und 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -), da die einseitige Erledigungserklärung dann als Klage- oder Berufungsrücknahme immer zur Kostenfolge des § 155 Abs. 2 SGG führen würde.

    Deswegen geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus (z.B. Beschlüsse vom 31.01.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - und 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -), dass eine einseitige, nicht widersprochene Erledigungserklärung eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen eröffnet (§ 161 Abs. 2 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - L 11 KA 33/17

    Entscheidung über die Kosten nach Erledigungserklärung der Antragsteller in einem

    Sie stellt sich je nach prozessualer Konstellation entweder als Klagerücknahme oder als Annahme eines von der Beklagten abgegebenen Anerkenntnisses dar und führt wegen §§ 101 Abs. 2, 102 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 20.12.1995 - 6 RKa 18/95 - Urteil vom 09.06.1994 - 6/14a RKa 3/93 - hierzu auch Senat, Urteil vom 08.07.2015 - L 11 KA 107/13 - Beschluss vom 31.01.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - Beschluss vom 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -).

    Deswegen geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus (z.B. Urteil vom 08.07.2015 - L 11 KA 107/13 - Beschluss vom 31.01.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - Beschluss vom 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -), dass eine einseitige, nicht widersprochene Erledigungserklärung eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen eröffnet (§ 161 Abs. 2 Satz 1 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies rechtfertigt es, den Streitwert auf 2.500,00 EUR zu reduzieren (hierzu auch Senat, Beschluss vom 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - L 8 R 29/15
    (1) Der unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 20.12.1995 (6 RKa 18/95, juris) vertretenen Auffassung des 11. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen, auch im gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren sei eine (einseitige) Erledigungserklärung als Rücknahme des Rechtsbehelfs auszulegen (Beschluss v. 31.10.2011, L 11 KA 61/11 B ER), folgt der erkennende Senat nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - L 11 KR 66/15

    Rücknahme einer außerordentlichen Kündigung eines Versorgungsvertrages nach

    Das SG muss unter Berücksichtigung von Funktion und Bedeutung der einseitigen unwidersprochenen Erledigungserklärung (hierzu z.B. Senat, Beschlüsse vom 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - und 21.05.2010 - L 11 B 15/09 KA ER -) und ggf. der einseitig widersprochenen Erledigungserklärung (dazu BSG, Beschluss vom 15.02.2012 - B 6 KA 97/11 B -) neuerlich darüber befinden, ob und inwieweit der Rechtsstreit erledigt und welche Kostenentscheidung zu treffen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - L 11 KR 70/20
    (1) Der Senat gibt seine diesbezügliche, unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 12. Dezember 1995 (6 RKa 18/95, juris) vertretene Rechtsprechung, wonach auch im gerichtskostenpflichtigen sozialgerichtlichen Verfahren eine (einseitige) Erledigungserklärung als Rücknahme des Rechtsbehelfs auszulegen sei (Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2011, L 11 KA 61/11 B ER), ausdrücklich auf.
  • SG Düsseldorf, 09.12.2014 - S 2 KA 424/14

    Befreiung eines Facharztes vom organisierten ärztlichen Notfalldienst in einem

    Diese "gruppentypisierten" Erwägungen, die hier bezüglich des aus Gründen des Patientenschutzes zu gewährleistenden regelmäßigen Notfalldienstes genannt wurden, hat das LSG NRW ausdrücklich geteilt (Beschluss vom 31.10.2011 - L 11 KA 61/11 B ER - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht