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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06   

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https://dejure.org/2007,9192
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 (https://dejure.org/2007,9192)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 (https://dejure.org/2007,9192)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - L 11 KA 82/06 (https://dejure.org/2007,9192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für den Bereich Kinderradiologie; Qualitativer Sonderbedarf nach kinderradiologischen Leistungen; Würdigung von Auskünften bereits niedergelassener Ärzte zum Bestehen eines Sonderbedarfs; Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06
    Zwar kommt es in erster Linie auf die Versorgungssituation im betreffenden Planungsbereich an, jedoch kann bei Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete auch die Versorgungssituation in den räumlich angrenzenden Gebieten für die Prüfung der Notwendigkeit einer Sonderbedarfszulassung berücksichtigt werden (vgl. BSG SozR 3 - 2500 § 101 Nr. 1).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06
    Das BSG hat zwar darauf hingewiesen, dass Auskünfte bereits niedergelassener Ärzte zum Bestehen eines Sonderbedarfs kritisch zu würdigen seien und sich die Ermittlungen des entscheidungserheblichen Sachverhalts typischer Weise nicht in der Befragung dieser Ärzte erschöpfen dürfte (BSG SozR 3 - 2500 § 101 Nr. 5).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 54/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Befristung - Krankenhausarzt - Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 82/06
    Für die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung bleibt auch unerheblich, ob seine Beurteilung des Bedarfs durch eine nicht absehbare Entwicklung der Versorgungssituation nach der Zulassung bestätigt oder widerlegt worden ist (vgl. für die Prognoseentscheidung bei einer Ermächtigung BSG SozR 3 - 2500 § 116 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem entspricht es, wenn der Senat ausgeführt hat, dass Ausnahmegenehmigungen für Hausärzte für das Vorliegen eines Bedarfs sprechen können, da diese nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V nur zu erteilen sind, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist (Senatsurteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526; vgl. auch Senatsurteil vom 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420, vgl. auch BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zum Verhältnis von Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen).

    Nach alledem spricht viel dafür, dass auch die Beigeladene zu 7) - dokumentiert durch den Genehmigungsbescheid - einen besonderen Versorgungsbedarf im Sinn von § 24 Buchst.b) BedarfsplanungRL-Ä annimmt (vgl. auch Senatsurteile vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526 und 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem entspricht es, wenn der Senat ausgeführt hat, dass Ausnahmegenehmigungen für Hausärzte für das Vorliegen eines Bedarfs sprechen können, da diese nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V nur zu erteilen sind, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist (Senatsurteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526; vgl. auch Senatsurteil vom 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420, vgl. auch BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - zum Verhältnis von Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen).

    Nach alledem spricht viel dafür, dass auch die Beigeladene zu 7) - dokumentiert durch den Genehmigungsbescheid - einen besonderen Versorgungsbedarf im Sinn von § 24 Buchst.b) BedarfsplanungRL-Ä annimmt (vgl. auch Senatsurteile vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - in: GesR 2004, 526 und 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - in: GesR 2007, 420).

  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 258/16

    Sonderbedarfszulassung Arzt: maßgeblich ist der Einzugsbereich der Praxis

    Hierfür ist es erforderlich, etwa die Anzahlstatistiken der in Frage kommenden Vertragsärzte beizuziehen, um festzustellen, inwieweit im Bereich des streitigen Sonderbedarfs von diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (vgl. BSG, Urt. v. 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R - BSGE 102, 21 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 3, [...] Rdnr. 18; BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36 u. 38 - LSG Nordrhein-Westfalen v. 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - GesR 2004, 526, juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28.02.2007 - L 11 KA 82/06 - juris Rdnr. 21).
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