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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 (https://dejure.org/2009,2579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 (https://dejure.org/2009,2579)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 97/08 (https://dejure.org/2009,2579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des pauschalen Ausschlusses der Allgemeinärzte von der gleichzeitigen Abrechnung fachärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit der Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich sowie der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Erteilung von Sonderbedarfszulassung bzw. bestimmter Abrechnungsgenehmigung

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (38)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).

    Zur Ermittlung der konkreten Bedarfssituation ist es regelmäßig geboten, die bereits niedergelassenen Ärzte nach ihrem Leistungsangebot und der Aufnahmekapazität ihrer Praxen zu befragen (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6).

    Diese Befragung hat sich mit Rücksicht auf § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V entsprechend der Zielrichtung von Sonderbedarfszulassungen grundsätzlich auf die gesamte Breite eines medizinischen Versorgungsbereichs (hier: das Schwerpunktgebiet der Pneumologie)und nicht nur auf einzelne spezielle Leistungen zu erstrecken (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6).

    Darüber hinaus kommt es nach dem Wortlaut der Nr. 24 Satz 1 Buchst b ÄBedarfsplRL in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an (so Schleswig-Holsteinisches LSG vom 8.7.1998 - L 4 Ka 15/98; vgl für Ermächtigungen BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7 f; BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 17 und 18), was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 6 zweiter Abs).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 10 KA 6/04

    Berechtigung zur Erbringung von Gastroskopien im Rahmen der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).

    Ergänzend hierzu kann zwecks Einschätzung des Versorgungsbedarfs auch auf die zur Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 - Senatsurteil vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 - LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -).

    Zwar liegt es nahe, dass es den Patienten eher nicht zumutbar ist, längere Wegstrecken im Zusammenhang mit kurativen Koloskopien zurückzulegen (vgl. schon LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie Urteil des Senats vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 -).

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).

    Hierfür ist es erforderlich, etwa die Anzahlstatistiken der in Frage kommenden Vertragsärzte beizuziehen, um festzustellen, inwieweit im Bereich des streitigen Sonderbedarfs von diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (Schleswig-Holsteinisches LSG, ebenda; Plagemann, MedR 1998, 85, 87; zu diesem Verfahren vgl auch bereits etwa BSGE 73, 25, 30 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 30; BSG USK 84145).".

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).

    Insoweit gelten auch hier die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zur Bedarfsprüfung herausgearbeitet worden und vom BSG im Urteil vom 07.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - (vgl. auch BSG, Urteil vom 07.11.2008 - B 6 KA 56/07 R -) betreffend Sonderbedarfszulassungen wie folgt zusammengefasst worden sind:.

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 46/93

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - Planungsbereich - Bedarfsermittlung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Dem steht indessen entgegen, dass die Trennung in haus- und fachärztliche Versorgung gerade auch im lokalen Bereich zu quantitaven Versorgungsdefiziten führen kann (zu Patienteninteressen vgl. aber BSG, Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R -) Zwar ist für die Beurteilung der Bedarfssituation grundsätzlich auf den Planbereich abzustellen (vgl. nur BSG vom 22.06.1994 - 6 Rka 46/93 -).

    Die Ermittlungen dürfen sich ferner auf die gesamte jeweilige Gruppe der Gebietsärzte beziehen, die nach dem einschlägigen Weiterbildungsrecht befugt sind, die Leistungen eines streitigen Teilgebiets zu erbringen (vgl bereits BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 10 S 56 f in Bezug auf die Ermittlung des quantitativ-allgemeinen Bedarfs für Ermächtigungen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04

    Sonderbedarfszulassung als Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).

    Dieser Ansatz steht in Einklang mit der Erwägung des Senats, dass Ermächtigungen für das Vorliegen eines Bedarfs sprechen, da diese nur zu erteilen sind, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist (Senatsurteil vom 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - L 11 KA 163/03

    Berechtigung zur Erbringung von Gastroskopien im Rahmen der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Ergänzend hierzu kann zwecks Einschätzung des Versorgungsbedarfs auch auf die zur Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 - Senatsurteil vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 - LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -).

    Zwar liegt es nahe, dass es den Patienten eher nicht zumutbar ist, längere Wegstrecken im Zusammenhang mit kurativen Koloskopien zurückzulegen (vgl. schon LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie Urteil des Senats vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 -).

  • LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05

    Übergang von einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Der Gesetzgeber ist befugt, generalisierende, typisierende und schematisierende sowie pauschalierende Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2007, a.a.O.).

    Dabei kann mit dem LSG Sachsen (Urteil vom 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 -) von folgenden Rechtssätzen ausgegangen werden: Bei der Feststellung, ob ein Sonderbedarf in einer Arztgruppe besteht, die auch ambulante Operationen erbringt, bleibt das Leistungsangebot von zu ambulanten Operationen bereiten Krankenhäusern (§ 115b SGB V) außer Betracht (§ 24 Satz 1 Ziff. d) Satz 4 BedarfsplanungsRL-Ä).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Auf die Berufung der Klägerin ist der Beklagte zur Neubescheidung verurteilt worden (Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Gerichtsakte, den Inhalt der Streitakten L 11 KA 98/08 (betreffend Sonderbedarfzulassung) und S 19 KA 8/07 (SG Duisburg) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

  • LSG Hessen, 15.03.2006 - L 4 KA 36/05

    Vertragsärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).

    Ergänzend hierzu kann zwecks Einschätzung des Versorgungsbedarfs auch auf die zur Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs. 1 Satz 1 SGB V entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 - Senatsurteil vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 - LSG NRW, Urteil vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 17/08

    Konkurrentenschutz unter Vertragsärzten in der vertragsärztlichen Versorgung,

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 90/03 B

    Gerichtliche Überprüfung einer Zulassungsentscheidung, lokaler Versorgungsbedarf

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2002 - L 5 KA 1247/02

    Feststellung des Versorgungsbedarfs in der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94
  • LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 3484/04

    Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung in der vertragspsychotherapeutischen

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.06.1997 - L 6 Ka 42/96
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 56/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Anforderungen an die

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 49/08

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung für beabsichtigten

  • LSG Schleswig-Holstein, 08.07.1998 - L 4 Ka 15/98
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2004 - L 10 KA 41/03

    Anspruch auf Zulassung als Internist mit der Schwerpunktbezeichnung

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99

    Sonderbedarfszulassung von Fachärzten für Reproduktionsmedizin; Notwendigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 11 KA 62/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Antrag auf sofortige Vollziehung eines Beschlusses;

    Mit Blick auf das Vorbringen der Beigeladenen zu 7), der Antragsgegner müsse seiner Entscheidung die Versorgungssituation des Planungsbereichs Duisburg/Wesel zugrundelegen, kann dem nach Maßgabe der Urteile des Senats vom 26.05.2004 - L 11 KA 163/03 - und 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 - nicht gefolgt werden.

    Die ausführliche Hinweise des Senats im Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 - scheinen nicht berücksichtigt zu sein.

    Einen Ausdruck (juris) des Urteils vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 - füge ich bei.".

    Das SG hat weder die Hinweise vom 21.11.2016 berücksichtigen können, noch hat es sich mit Entscheidung des Senats vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 - auseinandergesetzt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - L 11 KA 12/14

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Sonderbedarfs

    Hierfür ist es erforderlich, etwa die Anzahlstatistiken der in Frage kommenden Vertragsärzte beizuziehen, um festzustellen, inwieweit im Bereich des streitigen Sonderbedarfs von diesen Ärzten Leistungen erbracht werden (BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).

    Schließlich können die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte die Krakenhäuser nicht daran hindern, die ambulanten Operationen durchzuführen, für die diese gemäß § 115b SGB V kraft Gesetzes zugelassen sind (Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Es kommt in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzende Gebiete in ihre Überlegungen miteinbeziehen (BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs. 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs., 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs., 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs. 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs., 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Gerichtsakte, den Inhalt der Streitakten L 11 KA 97/08 (betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V) und S 19 KA 8/07 (SG Duisburg) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
    Zwar mögen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für die je nach Sachlage notwendigen Ermittlungen im Fall von Zulassungsanträgen wegen quantitativen und/oder qualitativen Bedarfs im Hinblick auf das Berücksichtigungsgebot des § 116b Abs., 2 SGB V zu modifizieren sein, jedenfalls aber lassen sich dem Anhaltspunkte entnehmen, um das der Behörde aufgegebene Ermittlungsprogramm zu konkretisieren (zu Ermächtigungen: BSG, Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - zu Genehmigungen nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).
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