Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10225
LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04 (https://dejure.org/2005,10225)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04 (https://dejure.org/2005,10225)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - L 11 KR 1634/04 (https://dejure.org/2005,10225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Strittige Kostenerstattung einer Vojta-Behandlungsliege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung einer Vojta-Liege; Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse im Falle der Selbstbeschaffung einer von der Krankenkasse zu Unrecht abgelehnten Leistung bei deren Notwendigkeit; Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit dem Erfolg einer Heilbehandlung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Der Senat hat vorliegend von einer Beiladung anderer Rehabilitationsträger abgesehen, da die beklagte Krankenkasse den Antrag des Klägers nach § 14 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) nicht weitergeleitet, sondern den Anspruch in eigener Zuständigkeit geprüft hat, so dass eine der Entscheidung des BSG (Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R) vergleichbare Konstellation nicht besteht.
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Nr. 8 der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien enthält demnach eine Übernahme des Hilfsmittelverzeichnisses im Sinne einer dynamischen Verweisung (BSG SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Die Kosten dürfen zwar grundsätzlich erst nach Ablehnung durch die Krankenkasse entstanden sein (BSG SozR 3 - 2500 § 13 Nr. 15).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Auch im Hinblick auf mögliche Erstattungsansprüche scheidet dann eine Beiladung aus, da mangels Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX ein Erstattungsanspruch gegen einen anderen Rehabilitationsträger ohnehin weitgehend ausgeschlossen ist und mögliche Erstattungsansprüche die Notwendigkeit einer Beiladung im Leistungsstreit nicht begründen können (BSGE 61, 66, 68).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Hiernach kommen als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung auch Geräte in Betracht, die den Erfolg einer Heilbehandlung bei einer Anwendung durch den Versicherten selbst sicher stellen sollen (BSG Urteil vom 30. Januar 2001, B 3 KR 6/00 R, SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 39).
  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 15/88

    Verfahrensrüge - Beiladung - Versicherungsträger - Leistungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 03.05.2005 - L 11 KR 1634/04
    Dass hier eine Beiladung ausscheidet, gilt weiter umso mehr, als eine Verurteilung derselben nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, weil andere Rehabilitationsträger nicht leistungspflichtig sind (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 74).
  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03

    Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung -

    Die Vorschrift begründet daher eine echte und ausschließliche sowie im Verhältnis zum Versicherten, Leistungsempfänger, Behinderten usw. auch endgültige Zuständigkeit, die nicht davon abhängen kann, ob dieser, nachdem der nach § 14 SGB IX zuständige Träger eine Prüfung des Anspruchs "nach sämtlichen in Betracht kommenden Leistungsnormen" verweigert, den Rechtsweg beschreitet und ob das angerufene Gericht die Gebotenheit der Beiladung des "eigentlich" zuständigen Trägers bejaht, oder eine Beiladung trotz ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ablehnt, vgl. insoweit einerseits LSG Thüringen, L 6 KR 23/02 vom 30.05.2005, andererseits die ständige Rechtsprechung des 11. Senat des LSG Baden-Württemberg (L 11 KR 1913/04 vom 08.03.2005; L 11 KR 1634/04 vom 03.05.2005; L 11 KR 2161/04 vom 05.04.2005; L 11 KR 5004/05 vom 09.05.2006).
  • SG Konstanz, 29.06.2006 - S 8 KR 1641/05

    Anspruch eines geistig Behinderten mit motorischen Entwicklungsstörungen auf

    Außerdem hat die Beklagte trotz Unzuständigkeitsfeststellung den Rehabilitationsantrag der Klägerin nicht an den von ihr als zuständig erachteten Träger weitergeleitet, so dass sie nicht mit dem Argument der Unzuständigkeit gehört werden kann (vgl. § 14 SGB IX; vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2005, Az. L 11 KR 1634/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht