Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,102632
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13 ER-B (https://dejure.org/2013,102632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13 ER-B (https://dejure.org/2013,102632)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - L 11 KR 4880/13 ER-B (https://dejure.org/2013,102632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,102632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 17.06.2011 - L 4 KR 76/11

    Krankengeld - Bayerisches Landessozialgericht schließt sich der Auffassung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Soweit die Landessozialgerichte (LSG) Bayern (17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER) und Schleswig-Holstein (03.05.2013, L 5 KR 64/13 B ER) Verwaltungsakte mit Dauerwirkung ohne Auslegung schon allein über die Leistungsart (Krg) verneinten, sei dieser Rechtsprechung nicht zu folgen.

    Damit bleibt für die Auslegung, Krg sei mit den Schreiben vom 12.12.2012 und 08.01.2013 auf Dauer bewilligt worden, kein Raum (vgl auch Bayerisches LSG 17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER; LSG Schleswig-Holstein 03.05.2013, L 5 KR 64/13 B ER, beide juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 03.05.2013 - L 5 KR 64/13

    Krankenversicherung - Krankengeldbewilligung - kein Verwaltungsakt mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Soweit die Landessozialgerichte (LSG) Bayern (17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER) und Schleswig-Holstein (03.05.2013, L 5 KR 64/13 B ER) Verwaltungsakte mit Dauerwirkung ohne Auslegung schon allein über die Leistungsart (Krg) verneinten, sei dieser Rechtsprechung nicht zu folgen.

    Damit bleibt für die Auslegung, Krg sei mit den Schreiben vom 12.12.2012 und 08.01.2013 auf Dauer bewilligt worden, kein Raum (vgl auch Bayerisches LSG 17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER; LSG Schleswig-Holstein 03.05.2013, L 5 KR 64/13 B ER, beide juris).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 27/04 R

    Krankenversicherung - Leistungsdauer des Krankengeldes - Dreijahreszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Denn in Bezug auf die Anspruchsdauer des Krg behandelt das Gesetz den Versicherten, der von vornherein an mehreren Krankheiten leidet und der deshalb arbeitsunfähig ist, nicht anders als denjenigen, bei dem "nur" ein einziges Leiden die AU auslöst (BSG 08.11.2005, B 1 KR 27/04 R, SozR 4-2500 § 48 Nr. 3).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arbeitsloser - abschnittsweise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Umstände ist auch die Gewährung von Krg in Form eines Dauerverwaltungsakts möglich (BSG 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, BSGE 94, 247 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 6).
  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Jede neue Krankheit löst hier eine Kette von Dreijahreszeiträumen mit entsprechenden Höchstbezugszeiten von 78 Wochen aus (Methode der starren Rahmenfrist; str Rspr des BSG seit 17.04.1970, 3 RK 41/69, BSGE 31, 125 = SozR Nr. 49 zu § 183 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2010 - L 11 KR 6029/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde in Verfahren des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2013 - L 11 KR 4880/13
    Die Schreiben vom 12.12.2012 und 08.01.2013 sind als Anerkenntnis im Verfahren S 7 KR 2429/12 ergangen und beinhalten lediglich, dass über den 08.06.2012 hinaus Anspruch auf Krg aufgrund Arbeitsunfähigkeit besteht bzw dem Grunde nach anerkannt wird, nicht aber, dass Krg ab diesem Zeitpunkt auf Dauer gewährt wird (vgl Senatsbeschluss vom 09.02.2010, L 11 KR 6029/09 ER-B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2014 - L 11 KR 307/14
    Die dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers wies der Senat mit Beschluss vom 16.12.2013 (L 11 KR 4880/13 ER-B) zurück.

    Dabei geht der Senat davon aus, dass der Eilantrag vom 23.12.2013 bereits unzulässig ist, denn über einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Krg ab 03.09.2013 ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bereits rechtskräftig entschieden worden (Beschluss des SG vom 07.11.2013, S 4 KR 3216/13 ER; Senatsbeschluss vom 16.12.2013, L 11 KR 4880/13 ER-B).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2014 - L 11 KR 122/14
    Die zweite Ausnahme ist in § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V geregelt und ein der ersten gleichgestellter weiterer Fall der Leistungsbegrenzung, nämlich dass während der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer ersten Erkrankung eine weitere Krankheit hinzutritt (Beschluss des Senats vom 16.12.2013, L 11 KR 4880/13 ER-B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht