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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,17485
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER (https://dejure.org/2013,17485)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER (https://dejure.org/2013,17485)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - L 11 KR 536/12 B ER (https://dejure.org/2013,17485)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 23.10.2010 - L 11 KA 54/10 B ER - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2008 - L 11 B 6/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Maßgebend ist grundsätzlich sein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (BSG, Beschlüsse vom 19.02.1996 - 6 Rka 40/93 und vom 08.10.2010 - B 3 KR 63/01 R -, erkennender Senat, Beschluss vom 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Eine Änderung des Verpflichtungsantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Löschung festzustellen, ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unzulässig (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B - und Beschluss des erkennenden Senats vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER - jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2011 - L 3 KA 104/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Schiedsspruch im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Die mit jedem Hauptsacheverfahren zwingend verbundenen zeitlichen Nachteile reichen für den Erlass einer Regelungsanordnung nicht aus (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.11.2011 - L 3 KA 104/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Eine Änderung des Verpflichtungsantrags in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit der Löschung festzustellen, ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unzulässig (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 05.11.2010 - L 19 AS 1684/10 B - und Beschluss des erkennenden Senats vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER - jeweils m.w.N.).
  • LSG Bayern, 31.03.2011 - L 10 AL 43/11

    Arbeitserlaubnis-EU; freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12
    Ist die Existenzsicherung gewährleistet, fehlt es an einem Anordnungsgrund (LSG Bayern, Beschluss vom 31.03.2011 - L 10 AL 43/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 11 KR 442/18

    Anspruch auf Versorgung mit Cannabis nach vertragsärztlicher Verordnung in der

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.07.2018 - L 11 KR 140/18 B ER - Beschluss vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER - Beschluss vom 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER - Beschluss vom 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - Beschluss vom 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2015 - L 11 KR 535/15

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Maßgeblich sind in erster Linie die Erfolgsaussichten der Hauptsache Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2017 - L 11 KR 170/17

    Krankengeld; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund zum Zeitpunkt der

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 - B ER, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2018 - L 11 KR 140/18

    Geltendmachung eines Krankengeldanspruchs im Eilverfahren

    Ein Anordnungsgrund ist nur dann gegeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass ihm unter Berücksichtigung der widerstreitenden öffentlichen Belange ein Abwarten bis zur Entscheidung der Hauptsache nicht zuzumuten ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.08.2013 - L 11 KA 92/12 B ER -, 08.07.2013 - L 11 KR 536/12 B ER -, 25.01.2012 - L 11 KA 77/11 B ER - und 29.06.2011 - L 11 KA 2/11 B ER - ).
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