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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11   

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https://dejure.org/2013,28457
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11 (https://dejure.org/2013,28457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 11 KR 569/11 (https://dejure.org/2013,28457)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 11 KR 569/11 (https://dejure.org/2013,28457)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Angesichts dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kann allein aus der faktischen Nichtwahrnehmung gesellschaftsrechtlicher Befugnisse nicht auf deren stillschweigende Abbedingung geschlossen werden (BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 -).

    Die alleinige Betriebs- bzw. Unternehmensinhaberin war die Beigeladene zu 3), die juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist und deshalb unabhängig von den als Gesellschafter dahinterstehenden juristischen oder natürlichen Personen und deren verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen betrachtet werden muss (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -).

    Gleiches ergibt sich im Übrigen auch aus der im Geschäftsführervertrag festgelegten Bindung der Urlaubszeit "in Abstimmung mit den übrigen Geschäftsführern unter Wahrung der Belange der GmbH" (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -).

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger weder rechtlich noch tatsächlich die Möglichkeit hatte, wie ein beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter-Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen jederzeit abzuwenden (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -) und dass er kein Unternehmerrisiko getragen hat.

    Im Übrigen ist die Zahlung einer Tantieme an einen Arbeitnehmer nicht ungewöhnlich und schon damit als Bewertungsfaktor bei der Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit von nur geringem Gewicht (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Angesichts dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kann allein aus der faktischen Nichtwahrnehmung gesellschaftsrechtlicher Befugnisse nicht auf deren stillschweigende Abbedingung geschlossen werden (BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 25/10 -).

    Eine solche - vom BSG so bezeichnete - "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist mit dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände nicht zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 14/10 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2013 a.a.O.).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteile vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - und vom 08.12.1994 - 11 RAr 49/94 -).

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - und vom 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R -).

  • BSG, 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R

    Sozialversicherung - Änderung der Krankenkassenmitgliedschaft - zuständige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Einen Ansatzpunkt für die vom SG und der Beigeladenen zu 2) geäußerten Bedenken gegen eine rückwirkende sozialversicherungsrechtliche Neubeurteilung sieht der Senat nicht (s. auch z.B. BSG, Urteil vom 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R -).

    Das war in der vorliegend streitigen Zeit die Beklagte, deren Zuständigkeit durch einen späteren Kassenwechsel nicht rückwirkend entfällt (BSG, Urteil vom 24.06.2008 - B 12 KR 24/07 R -).

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 97/08

    Sozialversicherungspflicht - Abhängige Beschäftigung nur schwer rückabwickelbar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Entgegen den Angaben des SG und der Beigeladenen zu 2) wird in sämtlichen von ihnen angeführten Entscheidungen die kombinierte Anfechtungs-/ Feststellungsklage nach §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG für zulässig erachtet und werden auch keine Bedenken gegenüber einer rückwirkenden Statusfeststellung erhoben (SG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 - Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07 -, vom 23.04.2009 - L 4 KR 80/08 -).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - und vom 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R -).
  • SG Reutlingen, 26.10.2006 - S 3 KR 69/06

    Sozialversicherungspflicht eines im elterlichen Unternehmen beschäftigten Sohnes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Entgegen den Angaben des SG und der Beigeladenen zu 2) wird in sämtlichen von ihnen angeführten Entscheidungen die kombinierte Anfechtungs-/ Feststellungsklage nach §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG für zulässig erachtet und werden auch keine Bedenken gegenüber einer rückwirkenden Statusfeststellung erhoben (SG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 - Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07 -, vom 23.04.2009 - L 4 KR 80/08 -).
  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 4 KR 55/07

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Angehöriger - Indizwirkung zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Entgegen den Angaben des SG und der Beigeladenen zu 2) wird in sämtlichen von ihnen angeführten Entscheidungen die kombinierte Anfechtungs-/ Feststellungsklage nach §§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1, 56 SGG für zulässig erachtet und werden auch keine Bedenken gegenüber einer rückwirkenden Statusfeststellung erhoben (SG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2006 - S 3 KR 69/06 - Bayerisches Landessozialgericht (LSG), Urteile vom 11.12.2008 - L 4 KR 97/08 und L 4 KR 55/07 -, vom 23.04.2009 - L 4 KR 80/08 -).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteile vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89 - und vom 08.12.1994 - 11 RAr 49/94 -).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - L 11 KR 569/11
    Auch das von der Beigeladenen zu 2) als Beleg vorgetragene Zitat aus dem Urteil des Hessischen LSG vom 27.10.2011 - L 8 KR 175/09 - wendet sich nicht gegen die bereits im ersten Satz der Gründe dieser Entscheidung festgestellte Zulässigkeit einer Feststellungsklage, sondern stellt im Rahmen der gebotenen Abwägung bei der Prüfung des versicherungsrechtlichen Status nach Auffassung des Hessischen LSG nur ein (letztes) Argument dafür dar, dass für eine Änderung der bisherigen Beurteilung keine gewichtige Gründe sprechen.
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 80/08

    Sozialversicherung - rückwirkende Statusänderung einer jahrelang

  • SG Duisburg, 12.03.2015 - S 21 R 1333/14

    Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen

    Allein weit reichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem gemilderten Weisungsrecht unterliegt, machen diesen nicht schon zu einem Selbständigen (vgl. für den Fall sogar im Anstellungsvertrag selbst eingeräumter Handlungsfreiheiten BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R -, juris Rn. 24 mwN., vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.06.2013 - L 11 KR 569/11 -, juris Rn.35f).
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