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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13   

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https://dejure.org/2015,6802
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 (https://dejure.org/2015,6802)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 (https://dejure.org/2015,6802)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 (https://dejure.org/2015,6802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7a SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 20.12.1999
    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 4 § 7a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen der Verhandlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, Die Beiträge Beilage 2004, 154 mwN).

    Dem Kläger zu 2) verbleibt insoweit Raum für freie, eigenständige Entscheidungen (vgl BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris Rn 29; 04.04.1979, 12 RK 37/77 juris Rn 21).

    Der Kläger zu 1) kann ihn weder für andere Kurse einsetzen noch seine Teilnahme an Konferenzen, Sprechtagen und Veranstaltungen anordnen oder von ihm die Erfüllung sonstiger Nebenpflichten verlangen (vgl hierzu BSG 12.02.2004 aaO und BSG 04.04.1979, 12 RK 37/77).

  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012, aaO).

  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Dem Kläger zu 2) verbleibt insoweit Raum für freie, eigenständige Entscheidungen (vgl BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R, juris Rn 29; 04.04.1979, 12 RK 37/77 juris Rn 21).

    Der Kläger zu 1) kann ihn weder für andere Kurse einsetzen noch seine Teilnahme an Konferenzen, Sprechtagen und Veranstaltungen anordnen oder von ihm die Erfüllung sonstiger Nebenpflichten verlangen (vgl hierzu BSG 12.02.2004 aaO und BSG 04.04.1979, 12 RK 37/77).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - L 1 R 180/07

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Allein aus der geminderten Autonomie des Dozenten durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und Vereinbarung eines Gesamtplanes kann nicht auf die Weisungsgebundenheit geschlossen werden (vgl LSG Sachsen-Anhalt 24.06.2010, L 1 R 180/07).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Die Beklagte hat auch die Anforderungen an eine Statusfeststellung erfüllt, die das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris) und nicht nur eine isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung "dem Grunde nach", sondern auch über das Vorliegen von Versicherungspflicht in der wegen des Alters des Klägers zu 2) allein in Frage kommenden Kranken- und Pflegeversicherung getroffen.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13
    Die Beklagte hat auch die Anforderungen an eine Statusfeststellung erfüllt, die das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat (BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris) und nicht nur eine isolierte Entscheidung über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung "dem Grunde nach", sondern auch über das Vorliegen von Versicherungspflicht in der wegen des Alters des Klägers zu 2) allein in Frage kommenden Kranken- und Pflegeversicherung getroffen.
  • SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

    Dass entsprechende Lehrpläne zu beachten sind, begründet keine Weisungsabhängigkeit in fachlicher Hinsicht, solange - wie vorliegend beim Beigeladenen - auf der Grundlage dieser allgemeinen Regelungen die selbständige Unterrichtsgestaltung der Lehrkräfte erhalten bleibt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 = juris, selbstständiger Lehrer an einer Walldorfschule).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Nachtdienst -

    Die Ausführung der Tätigkeit in den Betriebsräumen der Klägerin ergibt sich aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Die Ausführung der Tätigkeit in den Praxisräumen der Klägerin selbst ergibt sich ohnehin aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium (Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris zu einem Bereitschaftsarzt in einer Reha-Klinik).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Beruht das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auf der Natur der Tätigkeit, ist dies kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 2016 - L 4 KR 1612/15 - juris, Rn. 87; Urteil des Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 1039/05 - nicht veröffentlicht; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Die Ausführung der Tätigkeit in den Betriebsräumen der Klägerin ergibt sich aus der Natur der Sache und ist daher hier, ebenso wie bei Lehrern (dazu Senatsurteile vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13 und 24.02.2015, L 11 R 2016/13, juris), kein valides Abgrenzungskriterium.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 1612/15

    Sozialversicherungspflicht - Kommunikationshelferin für hörbehinderte Schüler -

    Das Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ergibt sich vielmehr aus der Natur der Tätigkeit und ist kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 35 - Walddorfschullehrer; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - L 11 R 4761/13 - juris, Rn. 31 - Lehrer an Sprachschule; Urteil des Senats vom 26. Januar 2007 - L 4 R 1039/05 - nicht veröffentlicht - Dozent für Deutsch als Fremdsprache; vgl. auch etwa LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. November 2012 - L 1 R 306/10 - juris, Rn. 30, mit dem Hinweis auf Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker).

    Gegen eine abhängige Beschäftigung spricht auch, dass die Beigeladene zu 1) nicht verpflichtet war, an Konferenzen oder Veranstaltungen der Klägerin teilzunehmen oder verhinderte Kollegen zu vertreten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris, Rn. 36 m.w.N.).

  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Denn andernfalls könnte der Lehrbetrieb nicht sichergestellt werden und es liege in der Natur der Sache, dass der äußere Rahmen der Lehrtätigkeit durch die Schule vorgegeben und organisiert werden müsse (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 32; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 24).

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan), in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert würden, führe grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen sei (BSG v. 12.02.2004, Az. B 12 KR 26/02 R, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12, Rn. 54, in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015, Az. L 11 R 2016/13, Rn. 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; alle in juris).

    Die Umsetzung der vorgegebenen Lernziele müsse im Hinblick auf Methodik und Didaktik frei sein, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden solle (BSG v. 12.02.2004, Az. B 12 KR 26/02 R, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013, Az. L 2 R 372/12, Rn. 54; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 Az. L 11 R 2016/13 in juris, Rn. 35, alle in juris).

  • SG Frankfurt/Main, 20.03.2019 - S 11 KR 38/12

    Krankenversicherung

    In der Rechtsprechung sind Lehrer je nach den Umständen des Einzelfalls ganz überwiegend als selbstständig Tätige (BSG, Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78; - Volkshochschuldozentin; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2013, L 2 R 372/12 - Volkshochschuldozentin; BSG, Urteil vom 27. März 1980, 12 RK 26/79 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 25. September 1981, - Lehrbeauftragter an Universität; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. April 2011, L 9 KR 294/08 - Lehrbeauftragter an Hochschule; BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2014 - Dozent an Sprachschule; BSG, Urteil vom 14. März 2018, B 12 KR 12/17 R - Gitarrenlehrerin an Musikschule; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2014, L 11 R 3903/13 - Fluglehrerin; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13 - Lehrer an Waldorfschule; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2015, L 4 R 1570/12 - Sportlehrer als Fußballtrainer) angesehen worden und nur vereinzelt als abhängig Beschäftigte eingestuft worden (BSG, Urteil vom 28. Oktober 1969, 3 RK 31/56 - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2011, L 1 R 305/09 - Handballtrainer).

    Damit verbleibt es auch bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulen dabei, dass eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist, wobei entscheidend ist, wie intensiv die Lehrkraft in den Unterrichtsbetrieb eingebunden ist, in welchem Umfang sie den Unterrichtsinhalt, die Art und Weise der Unterrichtserteilung, ihre Arbeitszeit und die sonstigen Umstände der Dienstleistung mitgestaltet und inwieweit sie zu Nebenarbeiten herangezogen werden kann (in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13 - Lehrer an Waldorfschule; SG Frankfurt, Urteil vom 26. Juni 2018, S 25 KR 546/11 - Dozentin an Berufsfachschule).

    keine Pausenaufsicht zu übernehmen ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13).

    Es liegt in der Natur der Sache, dass der Lehrbetrieb nur sinnvoll vonstatten gehen kann, wenn die verschiedenen Lehrveranstaltungen sowohl zeitlich als auch räumlich aufeinander abgestimmt werden (BSG, Urteil vom 12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R - Volkshochschuldozent; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. März 2013, L 2 R 372/12 - Volkshochschuldozentin; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 2016/13 - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule).

  • LSG Hamburg, 07.12.2021 - L 3 R 52/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit für die Maßnahmen

    Denn andernfalls könnte der Lehrbetrieb nicht sichergestellt werden und es liegt in der Natur der Sache, dass der äußere Rahmen der Lehrtätigkeit durch die Schule vorgegeben und organisiert werden muss (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 32; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 24).

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan) , in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert werden, führen grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschule oder anderweitigen Bildungseinrichtungen ist (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54 in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 28 für einen Lehrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart).

    Die Umsetzung der vorgegebenen Lernziele muss im Hinblick auf Methodik und Didaktik frei sein, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden soll ( BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 7 R 850/17

    Sozialversicherung - Statusfeststellungsverfahren - Versicherungspflicht bzw

    Gegen eine abhängige Beschäftigung spricht auch, dass die Klägerin nicht verpflichtet war, an Konferenzen oder Veranstaltungen der Beigeladenen zu 1 teilzunehmen oder verhinderte Kollegen zu vertreten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 2016/13 - juris Rdnr. 36 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 19.10.2021 - L 3 BA 19/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 R 4499/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - freie

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 2 R 4239/16

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin - Behandlung eigener Patienten in

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2018 - L 2 R 3033/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarkraft bei einer über einen

  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 2 R 3987/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

  • SG Frankfurt/Main, 07.12.2021 - S 22 BA 86/20
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3806/16
  • SG Köln, 20.06.2016 - S 33 R 1471/15
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