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   LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15   

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https://dejure.org/2016,12085
LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15 (https://dejure.org/2016,12085)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2016 - L 11 R 2064/15 (https://dejure.org/2016,12085)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2016 - L 11 R 2064/15 (https://dejure.org/2016,12085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze Ehedauer - schwere Erkrankung - konsequente Verwirklichung einer bereits vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Heiratsabsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei Heiratsabsicht vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Krankheit

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 Abs 2 S 1 SGB 6, § 46 Abs 2a SGB 6, § 202 SGG, § 292 ZPO
    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze Ehedauer - schwere Erkrankung - konsequente Verwirklichung einer bereits vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Heiratsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei Heiratsabsicht vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Krankheit

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 46 Abs. 2a
    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe bei Heiratsabsicht vor Erlangung der Kenntnis von einer lebensbedrohlichen Krankheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Da § 46 Abs. 2a SGB VI jedoch vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz) nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 unter Hinweis auf BT-Drucks 14, 4595 S 44).

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (BSG 05.05.2009, aaO).

    Ansonsten sind auch die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat zu betrachten und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG 05.05.2009, aaO).

    Litt der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG 05.05.2009, aaO; Senatsurteil vom 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris).

    Dementsprechend steigt mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit einer Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit zugleich der Grad des Zweifels an dem Vorliegen solcher vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisenden besonderen Umstände, die von diesem für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einem Versterben des versicherten Ehegatten innerhalb eines Jahres nach Eheschließung angeführt werden (BSG 05.05.2009, aaO).

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Der Begriff der "besonderen Umstände" iSv § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht 03.09.1986, 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 mwN ).

    Die nur denkbare Möglichkeit reicht nicht aus (BSG 03.09.1986, aaO).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen besonderer Umstände als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (BSG 03.09.1986, aaO).

    Hat die Ehe offenkundig den Zweck, die häusliche Pflege des Versicherten sicherzustellen, kann eine solche Ehe in der Regel nicht als Versorgungsehe angesehen werden (BSG 03.09.1986, aaO; Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06, juris).

  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Ein Auskunftsanliegen kann genauso gut auch durch eine schlichte Patientenverfügung des erkrankten Lebenspartners realisiert werden (Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06).

    Hat die Ehe offenkundig den Zweck, die häusliche Pflege des Versicherten sicherzustellen, kann eine solche Ehe in der Regel nicht als Versorgungsehe angesehen werden (BSG 03.09.1986, aaO; Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Litt der Versicherte zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit, ist in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI nicht erfüllt (BSG 05.05.2009, aaO; Senatsurteil vom 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris).

    Die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (Senatsurteile vom 22.06.2012, L 11 R 1116/08; 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; 19.09.2013, L 11 R 4929/12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2007 - 2 A 10800/07

    Keine Pension nach 24 Tagen Ehe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Die Klägerin und der Versicherte wussten, dass der Versicherte an einer lebensbedrohlichen Erkrankung litt, bei der eine Heilung angesichts des fortgeschrittenen Stadiums ausgeschlossen war; auf ihre subjektive Einschätzung des Krankheitsverlaufs kommt es nicht an (vgl Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 03.01.2008, 2 A 10800/07, juris).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Auch der Wunsch, der beiderseitigen Liebesbeziehung nach langjährigem eheähnlichen Zusammenleben mit dem Versicherten den "offiziellen Segen" zu geben und sie damit auch formal und rechtlich zu manifestieren, ist zwar nicht von vornherein - losgelöst von dem Umständen des konkreten Einzelfalls - ungeeignet, einen besonderen Umstand anzunehmen (BSG 06.05l.2010, B 13 R 134/08 R, juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG 28.06.2000, b 9 VG 3/99 R, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; BSG 06.02.2003, B 7 AL 12/02 R, juris).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R

    Richterliche Überzeugung - volle richterliche Überzeugung - Grad der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG 28.06.2000, b 9 VG 3/99 R, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; BSG 06.02.2003, B 7 AL 12/02 R, juris).
  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft stellt gerade keinen solchen Umstand dar (vgl Bayerisches LSG 20.02.2013, L 1 R 304/11, juris; Senatsurteil vom 05.11.2013, L 11 R 1216/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - L 11 R 4929/12
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15
    Die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (Senatsurteile vom 22.06.2012, L 11 R 1116/08; 16.10.2012, L 11 R 392/11, juris; 19.09.2013, L 11 R 4929/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 R 1116/08
  • LSG Berlin, 08.04.1999 - L 3 U 99/97

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1216/12
  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Dabei hat es zu Recht darauf abgestellt, dass zwar bereits vor Kenntnis von der Krebserkrankung schon der Wille bestanden haben mag, zu einem späteren Zeitpunkt zu heiraten, dass jedoch eine Konkretisierung auf einen bestimmten Zeitpunkt, innerhalb kurzer bzw. absehbarer Zeit zu heiraten, noch nicht vorlag, so dass ohne konkrete Schritte für eine Heirat die am 14. Februar 2014 erfolgte Eheschließung nicht als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Kenntnis von der Erkrankung gefassten konkreten Eheentschlusses gesehen werden kann (BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409 - juris Rn. 8; LSG BW, U.v. 19.4.2016 - L 11 R 2064/15 - juris Rn. 27).

    Zumindest wäre eine Heirat auch unter Berücksichtigung der geltend gemachten Hinderungsgründe im Zeitpunkt der Testamentserstellung 2012 bzw. nach Wegfall der Hinderungsgründe 2013 möglich gewesen (vgl. LSG BW, U.v. 19.4.2016 a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 235/22

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Auf die subjektive Einschätzung des Krankheitsverlaufs und der tatsächlichen Lebenserwartung kommt es ohnehin nicht an (LSG Baden-Württemberg 05.12.2017, L 11 R 402/17, Rn. 32, juris; LSG Baden-Württemberg 19.04.2016, L 11 R 2064/15, Rn. 24).

    Die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (LSG Baden-Württemberg 05.12.2017, L 11 R 402/17, Rn. 33, juris; LSG Baden-Württemberg 19.04.2016, L 11 R 2064/15, Rn. 26, juris; LSG Baden-Württemberg 16.10.2012, L 11 R 4929/11, Rn. 31, juris, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 4335/16

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Der Begriff der "besonderen Umstände" i.S.v. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 03.09.1986, 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 m.w.N.; s. hierzu und zum Folgenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 19.04.2016 - L 11 R 2064/15 -und 05.12.2017 - L 11 R 402/17 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 402/17

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (Senatsurteile vom 19.04.2016, L 11 R 2064/15; 22.06.2012, L 11 R 1116/08; 16.10.2012, L 11 R 392/11, 19.09.2013, L 11 R 4929/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 2 R 2987/22
    Die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2023 - L 11 R 235/22 - juris, Urteil vom 05.12.2017 - L 11 R 402/17 - juris Rn. 33, Urteil vom 19.04.2016 - L 11 R 2064/15 - juris Rn. 26).
  • SG Detmold, 24.08.2022 - S 11 R 612/21
    Maßgebend ist dann, ob die Eheleute konkrete Schritte zur Verwirklichung des Entschlusses eingeleitet haben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.04.2016 - Az.: L 11 R 2064/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 R 3569/20
    Der Begriff der "besonderen Umstände" i.S.v. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 03.09.1986, 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 m.w.N.; s. hierzu und zum Folgenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 19.04.2016 - L 11 R 2064/15 -und 05.12.2017 - L 11 R 402/17 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 R 1332/16
    Der Begriff der "besonderen Umstände" i.S.v. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil vom 03.09.1986, 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 m.w.N.; s. hierzu und zum Folgenden auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2016, L 11 R 2064/15).Was unter den besonderen Umständen des Falles zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht näher definiert.
  • SG Mannheim, 19.10.2016 - S 12 R 391/16
    Dementsprechend sind die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat zu betrachten und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2016, Az.: L 11 R 2064/15 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2020 - L 9 R 310/16
    Mit dem Grad der Lebensbedrohlichkeit der Krankheit und dem Grad der Offenkundigkeit dieses Umstands zum Zeitpunkt der Eheschließung steigt nämlich der Grad des Zweifels am Vorliegen solcher - vom hinterbliebenen Ehegatten zu beweisender - "besonderer Umstände" (vgl. zum Vorstehenden z.B. Hessisches LSG, Urteil vom 15. Dezember 2017 - L 5 R 51/17 -, juris, Rn. 66 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2015 - L 18 KN 104/14 -, juris, Rn. 19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 27 R 135/16 -, juris, Rn. 27 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2016 - L 11 R 2064/15 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 8 R 1455/18
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