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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03 (https://dejure.org/2004,25736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. September 2004 - L 12 (9) AL 227/03 (https://dejure.org/2004,25736)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt einer Sperrzeit bei Zustimmung zu Aufhebungsvertrag; Grob fahrlässige Lösung vom Beschäftigungsverhältnis; Versuch zur Beseitigung von Missständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 13.10.2003 - S 29 AL 42/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Ein wichtiger Grund kann nämlich nicht ohne weiteres darin gesehen werden, dass ein Arbeitnehmer dem Ausspruch einer drohenden bzw. feststehenden Kündigung des Arbeitgebers zuvor kommt; grundsätzlich ist dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (BSG, Urteil vom 17.10.2002, Az.: B 7 AL 136/01 R). - BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Dem Senat bleibt nur, auf die zutreffenden Ausführungen der Beklagten in ihrer Berufungserwiderung und insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Kläger nach der ersten Abmahnung einen möglichen und zumutbaren Versuch zur Beseitigung der seiner Ansicht nach vorhandenen Missstände hätte unternehmen müssen, um mit diesen von ihm beklagten Organisationsmängeln einen wichtigen Grund begründen zu können (vgl. BSG-Urteil vom 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R -). - BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Dabei muss der wichtige Grund nach ständiger Rechtssprechung des BSG nicht nur die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gerade auch den konkreten Zeitpunkt der Lösung decken (BSGE 43, 269, 273 ; BSGE 64, 202, 205). - BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82
Lösung des Arbeitsverhältnisses; Wochenarbeitszeit; Eintritt einer Sperrzeit; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Diese beruht auf dem Grundgedanken, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 21 m. w. N.). - BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75
Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - L 12 (9) AL 227/03
Dabei muss der wichtige Grund nach ständiger Rechtssprechung des BSG nicht nur die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern gerade auch den konkreten Zeitpunkt der Lösung decken (BSGE 43, 269, 273 ; BSGE 64, 202, 205).