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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05   

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https://dejure.org/2008,16548
LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05 (https://dejure.org/2008,16548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2008 - L 12 AL 57/05 (https://dejure.org/2008,16548)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 (https://dejure.org/2008,16548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung - Offenbarung von Sozialdaten - Weiterleitung der Begründung einer Gleichstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung an das Bestehen eines Feststellungsinteresses hinsichtlich der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns aufgrund einer Schadensersatzklageabsicht; Vorliegen einer unbefugten Weitergabe von Sozialdaten oder Sozialgeheimnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Feststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren, Feststellungsinteresse wegen der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, Absicht der Erhebung einer Schadensersatz- oder Amtshaftungsklage

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05
    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG, Urteile vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 106, 295 [298] bzw. 81, 226 [227 f.]).

    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG, Urteile vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 106, 295 [298] bzw. 81, 226 [227 f.]; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl. [2005], § 55 Rdnr. 16).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05
    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG, Urteile vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 106, 295 [298] bzw. 81, 226 [227 f.]).

    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (BVerwG, Urteile vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - und vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 106, 295 [298] bzw. 81, 226 [227 f.]; vgl. auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Aufl. [2005], § 55 Rdnr. 16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 9 KR 32/04

    Sozialgeheimnis; Verletzung; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05
    Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, wonach die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden kann, ist auch die Feststellung möglich, dass bestimmte "Geheimnisse" oder Sozialdaten unbefugt offenbart worden sind (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1978 - 1 RJ 32/78 -, BSGE 47, 118 = SozR 1200 § 35 Nr. 1; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2007 - L 9 KR 32/04 -).
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78

    Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05
    Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG, wonach die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses begehrt werden kann, ist auch die Feststellung möglich, dass bestimmte "Geheimnisse" oder Sozialdaten unbefugt offenbart worden sind (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1978 - 1 RJ 32/78 -, BSGE 47, 118 = SozR 1200 § 35 Nr. 1; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2007 - L 9 KR 32/04 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

    In einem solchen Fall ist der Adressat des erledigten Verwaltungsakts gehalten, unmittelbar den gegebenen Zivilrechtsweg zu beschreiten, denn in diesem Fall kommt der Grundsatz der Prozessökonomie wegen des Fehlens eines bereits anhängigen Prozesses nicht zum Tragen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2005, § 131 Rdnr. 10h unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwGE 81, 226]; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2013 - L 14 AL 194/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 - juris), dass die Absicht, eine Schadensersatz- oder Amtshaftungsklage zu erheben, nicht ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungshandelns rechtfertigt, das sich bereits vor Klageerhebung erledigt hat.
  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 R 18/16
    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Feststellungsklage gegenüber einem Amtshaftungsprozess vor einem ordentlichen Gericht subsidiär ist, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren vor dem Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 12. Auflage 2017, § 55 Rn. 15b m.w.N.).
  • LSG Bayern, 29.11.2021 - L 11 AS 806/19

    Feststellungsinteresse als Voraussetzung einer Feststellungsklage.

    In diesen Fällen bedarf es keines Rechtsschutzes mehr durch die Sozialgerichte, denn der Betroffene kann sich hinsichtlich seines Begehrens nach Schadenersatz sogleich an das zuständige Zivilgericht wenden, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2020 - L 15 U 533/19; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2008 - L 12 AL 57/05; zur VwGO: BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14/96 - beide zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 22.03.2019 - L 2 R 213/16
    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Feststellungsklage gegenüber einem Amtshaftungsprozess vor einem ordentlichen Gericht subsidiär ist, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren vor dem Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt hat (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 3. Dezember 2018, L 5 EG 18/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, Kommentar, 12. Auflage 2017, § 55 Rn. 15b m.w.N.).
  • LSG Hessen, 03.12.2018 - L 5 EG 18/16
    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Feststellungsklage gegenüber einem Amtshaftungsprozess vor einem ordentlichen Gericht subsidiär ist, sofern sich das primäre Rechtsschutzbegehren vor dem Beschreiten des Sozialrechtswegs erledigt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 12. Auflage 2017, § 55 Rn. 15b m.w.N.).
  • SG Fulda, 31.05.2016 - S 4 EG 5/15

    Betreuungsgeldrecht

    Zwar wird die Bejahung des Feststellungsinteresses in Verfahren vor den Fachgerichtsbarkeiten seit Längerem restriktiv gehandhabt, wenn diese lediglich dazu dienen sollen, eine spätere Amtshaftungsklage vor den ordentlichen Gerichten vorzubereiten (s. etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 -, juris Rn. 24, unter Bezugnahme auf BVerwGE 106, 295 [298]).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.03.2018 - L 1 SV 194/18
    Auch in anderen Fallkonstellationen haben Behörden und Gerichte Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten im Rahmen der von ihnen zu treffenden Entscheidung mit zu bedenken, ohne dass dies einen weiteren Rechtsweg eröffnet (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2008 - L 12 AL 57/05; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.03.2018 - L 5 KR 81/18 B ER).
  • SG Karlsruhe, 21.12.2011 - S 13 AS 3059/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf - Differenzbetrag zwischen

    Vielmehr kann - und muss - der Betroffene wegen des von ihm erstrebten Schadensersatzes sogleich das zuständige Zivilgericht anrufen, das auch die öffentlich-rechtlichen Vorfragen zu klären hat" (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2008, L 12 AL 57/05).
  • SG Lüneburg, 13.07.2011 - S 9 KR 208/08
    Ein Feststellungsinteresse ist allenfalls im Hinblick auf mögliche Schadensersatz- und Amthaftungsansprüche zuzugestehen, wobei allerdings auch hier im Hinblick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts erhebliche Zweifel bestehen, ob ein solches Interesse eine Feststellungsklage rechtfertigt (s. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05, zitiert nach juris; BVerwGE 106, 295).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 13 AS 1809/10
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