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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, L 12 AS 118/15 B   

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https://dejure.org/2015,3681
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, L 12 AS 118/15 B (https://dejure.org/2015,3681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, L 12 AS 118/15 B (https://dejure.org/2015,3681)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2015 - L 12 AS 117/15 B ER, L 12 AS 118/15 B (https://dejure.org/2015,3681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsbewilligung nach SGB II; Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung nach § 20 Abs. 4 SGB II; Eilbedürftigkeit der Entscheidung über die Zusicherung (hier Ablehnung des Anordnungsgrundes)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 20 Abs. 4; SGG § 86b Abs. 2 S. 2 und S. 4
    Leistungsbewilligung nach SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15
    Zudem ist die Erteilung einer Zusicherung keine materiellrechtliche Voraussetzung für eine zukünftige Übernahme der KdU bei einer Leistungsbewilligung nach dem SGB II (BSG, Urteil v. 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Erteilung einer Zusicherung nach §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 12 AS 117/15
    Da der Leistungsberechtigte somit in seiner Handlungsfreiheit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Nichterteilung oder Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (vergleiche so auch LSG NRW, Beschluss v. 03.09.2014, L 2 AS 1195/14 B ER).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Sofern teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht tauglicher Gegenstand einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG sein könne (vgl. etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, juris, Rn. 3 f.; Beschl. v. 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, juris, Rn. 5 ff.; Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B, juris, Rn. 17; Beschl. v. 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 ER; Beschl. v. 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER, juris, Rn. 22 ff.), hält die Kammer diese Rechtsansicht im Ergebnis nicht für überzeugend.
  • LSG Sachsen, 26.10.2015 - L 7 AS 932/15
    Ebenso wenig ist die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II rechtlich notwendig, um einen Mietvertrag über die neue Wohnung abschließen zu können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER u.a., RdNr. 4, und vom 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, RdNr. 5, beide juris).

    Offen bleiben kann, ob es aus den o.g. Gründen bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II fehlt (Zulässigkeitsfrage; so evtl. Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 18.03.2015 - L 11 AS 881/14 B PKH, RdNr. 12, und L 11 AS 875/14 B ER, RdNr. 13), ob der Anordnungsgrund entfällt oder ob die Ablehnung eines Antrages auf Zusicherung aus den gennannten Gründen ggf. eine Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller ausschließt (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2015, a.a.O. RdNr. 4, m.w.N.), weil ihr Anspruch auf Übernahme angemessener Unterkunftskosten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durchgesetzt werden kann (Begründetheitsfrage).

  • LSG Sachsen, 19.12.2016 - L 7 AS 1001/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Zustimmung zum Umzug

    Ebenso wenig ist die Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II rechtlich notwendig, um einen Mietvertrag über die neue Wohnung abschließen zu können (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER u.a., Rn. 4, und vom 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, Rn. 5, beide juris).
  • LSG Sachsen, 15.12.2020 - L 7 AS 245/20
    Offen bleiben kann, ob es aus den o.g. Gründen bereits am Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige gerichtliche Regelung zur vorläufigen Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II fehlt (Zulässigkeitsfrage; so LSG Baden-Württemberg v. 26.06.2019, L 1 AS 1858/19 ER-B, Rn. 13), ob der Anordnungsgrund entfällt oder ob die Ablehnung eines Antrages auf Zusicherung aus den genannten Gründen ggf. eine Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller ausschließt (so wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, Rn. 4 m.w.N.), weil ihr Anspruch auf Übernahme angemessener Unterkunftskosten aufgrund anderer Rechtsgrundlagen durchgesetzt werden kann (Begründetheitsfrage).
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