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   LSG Bayern, 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,10856
LSG Bayern, 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,10856)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,10856)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - L 12 KA 2/11 B ER (https://dejure.org/2011,10856)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Krankenversicherung - hausarztzentrierte Versorgung - Zulässigkeit der Kündigung des Hausärztevertrages durch die AOK Bayern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 386
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 03.07.2009 - L 12 KA 33/09

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - einstweiliger Rechtsschutz bei Kürzung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2011 - L 12 KA 2/11
    Da der erkennende Senat im Beschluss vom 03.07.2009 (L 12 KA 33/09 B ER, Breithaupt 2009, 763; Hinweis: In Juris irrtümlich Entwurfsfassung vom 27.06.2009 veröffentlicht) ausführte, die Kompetenz zum Abschluss eines Selektivvertrages nach § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V könne nicht auf einen Dritten delegiert werden (Orientierungssatz 2), so dass kein wirksamer Vertrag vorliege, schlossen die Antragsgegnerin und der Antragsteller sowie die Beigeladene am 03.09.2009 eine "1.

    Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 03.07.2009 (L 12 KA 33/09 B ER, Breithaupt 2009, 763) schlossen die Parteien des ursprünglichen Vertrages sowie der Kooperationspartner einen Übernahmevertrag, die 1. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73 b SGB V vom 12.02.2009.

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 44/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung eines Vertrages zur

    Einstweilige Rechtsschutzanträge des Beklagten zur Fortführung des Vertrages blieben erfolglos (SG München Beschluss vom 19.1.2011 - S 39 KA 1248/10 ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 22.2.2011 - L 12 KA 2/11 B ER - NZS 2011, 386) .
  • LSG Bayern, 14.09.2016 - L 12 KA 149/14

    Zur gerichtlichen Überprüfbarkeit eines durch Schiedsspruch festgesetzten

    Der erkennende Senat (Beschluss vom 22.02.2011, L 12 KA 2/11 B ER) habe die von der Beklagten begehrte Fortführung des gekündigten Vertrages bis zum Abschluss eines neuen Vertrages ferner abgelehnt, weil die wirksame Kündigung sonst folgenlos geblieben wäre.

    Der Senat hat die Einbeziehung der HÄVG als Erfüllungsgehilfin des Beklagten bereits in einem den HzV-Altvertrag betreffenden Verfahren ausdrücklich nicht beanstandet (vgl. BayLSG, Beschluss vom 22.02.2011, Az.: L 12 KA 2/11 B ER, Rn. 70).

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 19/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - rechtsfehlerhafte Auslegung

    Der BHÄV ist im einstweiligen Rechtsschutz erfolglos geblieben (Bayerisches LSG vom 22.2.2011 - L 12 KA 2/11 B ER - Breith 2011, 401) .
  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 5 KR 41/12

    Kündigung der Hausarztzentrierten Versorgung

    Das Bayerische Landessozialgericht bestätigte mit Beschluss v. 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Rechtmäßigkeit der Kündigung.
  • SG München, 16.07.2014 - S 28 KA 696/12

    Vertragsärztliche Versorgung - hausarztzentrierte Versorgung - Schiedsspruch zur

    Das BayLSG hat die Einbeziehung der HÄVG als Erfüllungsgehilfin des Beklagten in einem den HzV-Altvertrag betreffenden Verfahren ausdrücklich nicht beanstandet (BayLSG, Beschluss vom 22.02.2011, Az. L 12 KA 2/11 B ER, Rn. 70).
  • LSG Hamburg, 03.08.2011 - L 1 KR 14/08
    Nach den über § 69 Abs. 1 S. 3 SGB V anwendbaren § 314 Abs. 2, § 323 Abs. 2 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen, wenn also das Vertrauensverhältnis so schwerwiegend gestört ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt erscheint (LSG Bayern, Beschluss vom 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER - Juris).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2012 - S 2 KA 462/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies ist für eine Kündigung aus wichtigem Grund § 314 Abs. 1 BGB (Bayer. LSG, Beschluss vom 22.02.2011 - L 12 KA 2/11 B ER - LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • LG München I, 15.05.2018 - 3 O 9939/17

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags

    Letzteres ist der Fall, wenn durch die Pflichtverletzung eine irreparable Störung der Vertrauensbasis gegeben ist, die auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1981, 1264 (1265); NJW-RR 1991, 1266 (1267); 2001, 677 (679); 2004, 73 (874); OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035 (1035); LSG Bayern NZS 2011, 386 (387)).
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