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   LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06   

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LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 (https://dejure.org/2008,17700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 (https://dejure.org/2008,17700)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. März 2008 - L 12 KA 5008/06 (https://dejure.org/2008,17700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - keine Abrechnungswahlmöglichkeit von kieferchirurgischen Leistungen bei belegärztlicher Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von nachträglichen Richtigstellungen einer Honorarabrechung auf die Anträge mehrerer Regionalkrankenkassen; Befugnis einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen nach Bekanntgabe eines Honorarbescheids; Beginn der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abrechnung kieferchirurgischer Leistungen bei belegärztlicher Behandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen, ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X, unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit, mithin als vorläufige Regelungen (BSG Urteil vom 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R m.w.N.).

    Die Bestimmungen über die Befugnis der KZÄVen, vertragsärztliche Honorarbescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen die Regelung des § 45 SGB X. Sie stellen von den Vorschriften des SGB X abweichende Regelungen im Sinne des § 37 Satz 1 SGB I dar (BSG Urteil vom 31.10.2001, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 28.11.2001 - L 12 KA 522/00

    Sachlich-rechnerische Berichtigung einer ärztlichen Honorarrechnung hinsichtlich

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Hinzuweisen sei auf das Urteil des Senats vom 28. November 2001 (L 12 KA 522/00,) demzufolge die Doppelzulassung es den Ärzten für MKG-Chirurgie auf Grund der Einheitlichkeit ihres Berufsbildes gestatte, ihre Fälle und ihre Leistungen selbst dem ärztlichen oder auch dem zahnärztlichen Abrechnungsspektrum zuzuordnen.

    Das gewachsene Berufsbild ist durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (BSG Urteil vom 17.11.1999, B 6 KA 15/99, SozR 3-5525 § 20; BayLSG Urteil vom 28. November 2001, L 12 KA 522/00).

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Das gewachsene Berufsbild ist durch die Gestattung der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Berufsausübung geprägt (BSG Urteil vom 17.11.1999, B 6 KA 15/99, SozR 3-5525 § 20; BayLSG Urteil vom 28. November 2001, L 12 KA 522/00).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 57/98 R

    Pathologe - Gewebeuntersuchung - Mehrfachabrechnung - Versandpauschale -

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Liegt keine Überlappung von Leistungsbestandteilen vor, kann die zusammen mit einer übergeordneten Leistung erbrachte andere Maßnahme dennoch als untergeordnete Teilleistung zu qualifizieren sein, wenn diese vom Operateur im Zuge einer anderen Leistung miterbracht wird und der dafür erforderliche Zusatzaufwand im Regelfall hinter dem Aufwand für die übergeordnete Leistung zurückbleibt (BSG MedR 2000, 201, 203).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - L 5 Ka 1703/95

    Gesonderte Abrechnung einer Leistung durch den Vertragsarzt, Auslegung der

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Die Problematik besteht vorrangig im Zusammenhang mit Leistungskomplexen und Operationsleistungen (LSG Baden-Württemberg vom 05.04.1995, L 5 Ka 804/94 und vom 04.09.1996, L 5 Ka 1703/95).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.1995 - L 5 Ka 804/94

    Auslegung von Vorschriften zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06
    Die Problematik besteht vorrangig im Zusammenhang mit Leistungskomplexen und Operationsleistungen (LSG Baden-Württemberg vom 05.04.1995, L 5 Ka 804/94 und vom 04.09.1996, L 5 Ka 1703/95).
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 15/12 R

    MKG-Chirurg - Anerkennung von einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) als

    Es hat unter Bezugnahme auf ein rechtskräftiges Urteil des Bayerischen LSG vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 - dargelegt, belegzahnärztliche Leistungen könne ein Vertragszahnarzt nicht erbringen und gegenüber der KZÄV nicht abrechnen.

    Der Senat folgt im Ergebnis der vom Bayerischen LSG (Urteil vom 5.3.2008 - L 12 KA 5008/06 -) und vom SG Marburg im hier angefochtenen Urteil dargelegten Rechtsauffassung, dass nach der derzeitigen Rechtslage Vertragszahnärzte keine belegärztliche Tätigkeit in der Weise ausüben können, dass sie bestimmte im Rahmen der stationären vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten anfallende chirurgische Leistungen gegenüber der KZÄV abrechnen.

  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 719/11

    Anforderungen an die sachlich-rechnerische Berichtigung der Abrechnung eines

    Ein MKG-Chirurg mit Anerkennung als - ärztlicher - Belegarzt, der zugleich als Zahnarzt zugelassen ist, jedoch keine belegzahnärztliche Anerkennung besitzt, ist mangels Erstreckung seines ambulanten zahnärztlichen Teilnahmestatus in den stationären Sektor zur unmittelbaren zahnärztlichen Leistungserbringung nicht befugt ist (Anschluss an LSG Bayern v. 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 - juris Rn. 33 - Breith 2008, 457).

    Sie führte ein Urteil des LSG Bayern vom 05.03.2008, Az. L 12 KA 5008/06, zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen durch Belegärzte an.

    Von daher ist LSG Bayern zuzustimmen, dass ein MKG-Chirurg mit Anerkennung als - ärztlicher - Belegarzt, der zugleich als Zahnarzt zugelassen ist, jedoch keine belegzahnärztliche Anerkennung besitzt, mangels Erstreckung seines ambulanten zahnärztlichen Teilnahmestatus in den stationären Sektor zur unmittelbaren zahnärztlichen Leistungserbringung nicht befugt ist (vgl. LSG Bayern v. 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 - juris Rn. 33 - Breith 2008, 457).

  • SG Marburg, 22.02.2012 - S 12 KA 647/11

    MKG-Chirurg - Anerkennung als ärztlicher Belegarzt mit gleichzeitiger Zulassung

    Ein MKG-Chirurg mit Anerkennung als - ärztlicher - Belegarzt, der zugleich als Zahnarzt zugelassen ist, jedoch keine belegzahnärztliche Anerkennung besitzt, ist mangels Erstreckung seines ambulanten zahnärztlichen Teilnahmestatus in den stationären Sektor zur unmittelbaren zahnärztlichen Leistungserbringung nicht befugt ist (Anschluss an LSG Bayern v. 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 - juris Rn. 33 - Breith 2008, 457).

    Sie führte ein Urteil des LSG Bayern vom 05.03.2008, Az. L 12 KA 5008/06, zur Abrechnung zahnärztlicher Leistungen durch Belegärzte an.

    Von daher ist LSG Bayern zuzustimmen, dass ein MKG-Chirurg mit Anerkennung als - ärztlicher - Belegarzt, der zugleich als Zahnarzt zugelassen ist, jedoch keine belegzahnärztliche Anerkennung besitzt, mangels Erstreckung seines ambulanten zahnärztlichen Teilnahmestatus in den stationären Sektor zur unmittelbaren zahnärztlichen Leistungserbringung nicht befugt ist (vgl. LSG Bayern v. 05.03.2008 - L 12 KA 5008/06 - juris Rn. 33 - Breith 2008, 457).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2008 - L 1 KR 132/07
    Andererseits wird die Leistungserbringung nach § 121 Abs. 2 SGB V als stationäre Behandlung bezeichnet (vgl. zur Einordnung als ambulante Behandlung: Bayerisches LSG, Urteil vom 5.3.2008, L 12 KA 5008/06 = Breithaupt 2008, S. 457, 460; BSG, Urteil vom 4.4.2006, B 1 KR 12/05 R, Rn. 24 - Zitierung nach JURIS; Knittel in: Krauskopf, Kommentar zur sozialen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung, § 121 SGB V, Rn. 5).
  • SG München, 23.06.2021 - S 38 KA 5039/20

    Zum Leistungsinhalt der GoÄ-Nrn 2381 bzw. 2382 - Verwendung von Drainagestreifen

    In Konkretisierung hierzu hat insbesondere die obergerichtliche Rechtsprechung der Sozialgerichte (BSG, Urteil vom 05.11.2008, Az B 6 KA 1/08 R; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.03.2008, Az L 12 KA 5008/06) entschieden, "eine Leistung sei dann Bestandteil einer anderen Leistung, wenn diese im Zuge der anderen typischerweise mit erbracht wird und der für die sie erforderliche Aufwand im Regelfall hinter dem für die andere Leistung - die Hauptleistung - zurücktritt".
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