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   LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AL 1468/04   

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https://dejure.org/2007,94744
LSG Baden-Württemberg, 12.06.2007 - L 13 AL 1468/04 (https://dejure.org/2007,94744)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2007 - L 13 AL 1468/04 (https://dejure.org/2007,94744)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - L 13 AL 1468/04 (https://dejure.org/2007,94744)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 2 SF 436/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens

    Die Berufung selbst wies das LSG mit Urteil vom 12. Juni 2007 (L 13 AL 1468/04) zurück, ohne die Revision zuzulassen.

    Der Kläger habe sich in der Folge mit einer Eingabe an die Präsidentin des LSG wegen Untätigkeit eines Berichterstatters in diesem Berufungsverfahren (L 13 AL 1468/04) gewandt.

    Die Klage ziele hier auf einen kompensatorischen Schadensersatz über die gesetzlichen Pauschalbeträge hinaus wegen überlanger Verfahrensdauer und wegen des verfahrensfehlerhaften Verhaltens des Sozialgerichts Ulm und hinsichtlich der Hinweispflichten auch des LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 13 AL 1468/04.

    Unterstellt, dass sich die Beschwerde überhaupt auf die hier im Streit stehenden Verfahren (S 7 AL 1979/96, S 7 AL 1762/02 und L 13 AL 1468/04) beziehe, wäre sie jedenfalls wegen Verfristung unzulässig.

    Die Klage ist jedoch hinsichtlich der Verfahren S 7 AL 1979/96, S 7 AL 1762/02 und L 13 AL 1468/04 bereits unzulässig, weil nicht statthaft.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist hinsichtlich des hier streitigen Verfahrens vor dem SG (S 7 AL 1979/96, S 7 AL 1762/02) und im Berufungsverfahren vor dem LSG (L 13 AL 1468/04) hinsichtlich der Schwierigkeit des Verfahrens festzustellen, dass sich unter anderem erhebliche rechtliche Schwierigkeiten aus der wiederholten Änderung des zur Prüfung gegebenen Streitgegenstandes ergaben.

    Ausgehend von der bereits unter II. 2. dargestellten Rechtsgrundlage und den nach der Rechtsprechung zu beachtenden Grundsätzen kann hinsichtlich des hier streitigen Verfahrens vor dem SG (S 7 AL 421/99) und dem Berufungsverfahren vor dem LSG (L 12 AL 2353/02) hinsichtlich der Schwierigkeit wie auch der Bedeutung des Verfahrens auf die Ausführungen im vorangegangenen Verfahren (S 7 AL 1979/96, S 7 AL 1762/02 und L 13 AL 1468/04) Bezug genommen werden.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 1/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Ausschlussfrist des

    Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. November 2012 insoweit aufgehoben, als es die Ansprüche des Klägers auf Ersatz immateriellen und materiellen Schadens wegen geltend gemachter unangemessener Dauer der Verfahren - S 7 AL 1979/96 -, - S 7 AL 1762/02 - (Sozialgericht Ulm) und - L 13 AL 1468/04 - (Landessozialgericht Baden-Württemberg) sowie - S 7 AL 421/99 - (Sozialgericht Ulm) und - L 12 AL 2353/02 - (Landessozialgericht Baden-Württemberg) betrifft.

    Sozialgericht Ulm (SG) - S 7 AL 1979/96 - fortgesetzt unter - S 7 AL 1762/02 -, LSG - L 13 AL 1468/04 -,.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 R 1565/17

    Verrechnung einer Rentenleistung aufgrund des Verrechnungsersuchens eines anderen

    Im sich anschließenden Berufungsverfahren (Aktenzeichen: L 13 AL 1468/04) wurden zwischen dem LSG und der Beigeladenen Schriftsätze über die Höhe der Rückforderung sowie etwaige Nachzahlungen an den Kläger gewechselt, deren Inhalt und Auswirkungen ebenfalls Gegenstand von weiteren Gerichtsverfahren waren (SG Ulm, Aktenzeichen: S 6 AL 1981/08 und S 6 AL 4516/08).

    Zudem teilte die Beigeladene im Berufungsverfahren Aktenzeichen: S 13 AL 1468/04 mit, man habe nach einer Neuberechnung der Alhi eine Gesamtsumme der Rückforderung von 29.344,86 ? für den Zeitraum 30. Juli 1994 bis 30. September 1995 und 24. Mai 1996 bis 5. März 1997 errechnet; entsprechende Bescheide seien noch nicht ergangen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen sowie auf die Prozessakten des Klage- und des Berufungsverfahrens sowie die Gerichtsakten Aktenzeichen L 12 AL 2353/02, L 13 AL 1468/04 und L 13 AL 709/09 Bezug genommen.

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