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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12   

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https://dejure.org/2015,102979
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12 (https://dejure.org/2015,102979)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2015 - L 13 AS 11/12 (https://dejure.org/2015,102979)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2015 - L 13 AS 11/12 (https://dejure.org/2015,102979)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12
    Werden die Daten nur bei Leistungsempfängern bezogen, dürften in der Regel nur die Wohnungen des einfachen Standards erfasst worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rdn. 24).

    Wird der Gesamtwohnungsbestand abgebildet, kann auf den Mittelwert zurückgegriffen werden, werden jedoch nur Wohnungen des einfachen Standards abgebildet, ist ein Spannoberwert zu bilden (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2011, a. a. O., Rdn. 24).

    (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rdn. 24 und Urteil vom 23. August 2011, a.a.O., Rdnr. 25).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12
    Wohnungen des untersten Ausstattungsstandes sind jedoch für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze nicht zu berücksichtigen (BSG, a.a.O. Rdn. 21 und Urteil vom 19. Okt. 2010 - B 14 AS 50/10 R -, Rdn. 29).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12
    (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R -, Rdn. 24 und Urteil vom 23. August 2011, a.a.O., Rdnr. 25).
  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12
    Die Erhebung der Daten nur bei den Leistungsempfängern führt zudem auch zu einem unzulässigen Zirkelschluss (vergl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 9/14 R - Rdn. 23) Wenn nämlich die Daten nur bei Leistungsempfängern erhoben und aufgrund dieser Daten eine Angemessenheitsgrenze festgelegt wird, kann dies dazu führen, dass Leistungsbezieher in preisgünstigere Wohnungen umziehen, da ihre jetzigen nicht mehr angemessen sind.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 11/12
    Die zu stellenden Anforderungen zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze hat das Bundessozialgericht - BSG - in seinem Urteil vom 10. September 2013 (- B 4 AS 77/12 R -) nochmals zusammengefasst.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 42/12
    Er nimmt auf seinen Vortrag im Parallelverfahren S 28 AS 296/09 (L 13 AS 11/12) Bezug.

    Der Beklagte nimmt auf sein Begründung im Parallelverfahren Bezug (L 13 AS 11/12).

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten und die Gerichtsakten des Parallelverfahrens L 13 AS 11/12 verwiesen, die dem Gericht vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2015 - L 13 AS 43/12
    Er nimmt auf seinen Vortrag im Parallelverfahren S 28 AS 296/09 (L 13 AS 11/12) Bezug.

    Der Beklagte nimmt auf seine Begründung im Parallelverfahren Bezug (L 13 AS 11/12).

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten und die Gerichtsakten des Parallelverfahrens L 13 AS 11/12 verwiesen, die dem Gericht vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 15 AS 159/14

    Bestandsmiete; Methodenfreiheit; Mietobergrenze; Osnabrück; schlüssiges Konzept;

    Bei nachträglicher Abrechnung von Betriebskosten, zu deren Nachzahlung Leistungsempfänger erst nach Abschluss eines Bewilligungszeitraumes aufgefordert werden, handelt es sich nicht um die von Leistungen nach § 22 SGB II für diesen Bewilligungszeitraum umfassten tatsächlichen Aufwendungen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. April 2015 - L 13 AS 11/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 13 AS 225/13
    Der Beklagte meint, im Hinblick auf die Bestimmung der von ihm angenommenen örtlichen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft habe die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, weshalb die Berufung gegen das Urteil vom 16. Juli 2013 zur Klärung dieser Frage zuzulassen sei; entsprechende Berufungsverfahren seien beim Senat auch bereits anhängig (L 13 AS 11/12, L 13 AS 42/12 und L 13 AS 43/12).
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