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   LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14   

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https://dejure.org/2015,45820
LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14 (https://dejure.org/2015,45820)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 (https://dejure.org/2015,45820)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 13 R 250/14 (https://dejure.org/2015,45820)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten; Tätigkeit in einer Registratur bzw. Poststelle

  • rewis.io

    Zum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente für eine Metzgereifachverkäuferin bei zumutbaren Verweisungstätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 240 Abs. 1
    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Zumutbarkeit einer Verweisung von Facharbeiterinnen bzw. Fachangestellten auf Tätigkeiten als Registratorin bzw. Mitarbeiterin einer Poststelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 28.04.2010 - L 1 R 807/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14
    Die körperlichen Belastungen hängen weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsplatzorganisation ab; folglich sind das Handhaben schwere Aktenvorgänge, Zwangshaltungen und das Arbeiten auf Leitern nicht generell mit der Tätigkeit eine Registraturkraft verbunden (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 2010, Az. L 13 R 596/09, in juris; Urteil des BayLSG vom 28. April 2010, Az. L 1 R 807/09, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - L 2 R 1704/11

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14
    Auf Tätigkeiten als Registratorin bzw. Mitarbeiterin einer Poststelle müssen sich auch Facharbeiterinnen bzw. Fachangestellte zumutbar verweisen lassen, da diese Tätigkeit von den Tarifvertragsparteien durch die tarifliche Einstufung in ihrem qualitativen Wert der nächstniedrigeren Gruppe der Angelernten gleichgestellt ist (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013, Az. L 2 R 1704/11; Urteil vom 25. September 2012, L 13 R 6087/09, in juris, unter Hinweis auf die Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder-TV-L).
  • LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Lokrangierführer

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14
    Die körperlichen Belastungen hängen weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsplatzorganisation ab; folglich sind das Handhaben schwere Aktenvorgänge, Zwangshaltungen und das Arbeiten auf Leitern nicht generell mit der Tätigkeit eine Registraturkraft verbunden (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 2010, Az. L 13 R 596/09, in juris; Urteil des BayLSG vom 28. April 2010, Az. L 1 R 807/09, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 6087/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - soziale

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14
    Auf Tätigkeiten als Registratorin bzw. Mitarbeiterin einer Poststelle müssen sich auch Facharbeiterinnen bzw. Fachangestellte zumutbar verweisen lassen, da diese Tätigkeit von den Tarifvertragsparteien durch die tarifliche Einstufung in ihrem qualitativen Wert der nächstniedrigeren Gruppe der Angelernten gleichgestellt ist (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Februar 2013, Az. L 2 R 1704/11; Urteil vom 25. September 2012, L 13 R 6087/09, in juris, unter Hinweis auf die Entgeltgruppe 3 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder-TV-L).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 R 4924/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit und tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.12.2015 - L 13 R 250/14
    Der Transportdienst von und zum Postamt sowie innerhalb der Poststelle wird dort regelmäßig von wenigen, speziell hierfür bestimmten Mitarbeitern wahrgenommen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2012, Az. L 13 R 4924/09, m. w. N., in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2020 - L 5 R 1115/18
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, in juris, m.w.N.).

    Die körperlichen Belastungen hängen weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsplatzorganisation ab; folglich sind das Handhaben schwerer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen und das Arbeiten auf Leitern nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, in juris).

    Von einem Facharbeiter kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC im Falle der Verwendung elektronischer Archivsysteme innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2012 - L 13 R 6087/09 -, in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, juris).

  • LSG Bayern, 14.12.2017 - L 19 R 679/16

    Keine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit wegen

    In der mündlichen Verhandlung des Senats vom 14.12.2017 ist unter Verweis auf Rechtsprechung des Bayer. Landessozialgerichts (Urteil vom 16.02.2015 - L 13 R 250/14) auch die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters als möglicher Verweisungsberuf erörtert worden.

    Die Tätigkeit eines Poststellenmitarbeiters beinhaltet nach der Beschreibung des Bayer. Landessozialgerichts (Urteil vom 16.02.2015 - L 13 R 250/14) die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost sowie der Hauspost, die Entgegennahme des Inhalts von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerks, das Anklammern der Anlagen, das Auszeichnen, Sortieren und schließlich das Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.07.2021 - L 8 R 3271/18
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2020 - a.a.O unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, in juris).

    Die körperlichen Belastungen hängen weitgehend von der jeweiligen Arbeitsplatzgestaltung und der Arbeitsplatzorganisation ab; folglich sind das Handhaben schwerer Aktenvorgänge, Zwangshaltungen und das Arbeiten auf Leitern nicht generell mit der Tätigkeit einer Registraturkraft verbunden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2020 - a.a.O. unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2019 - L 10 R 2778/17 -, nicht veröffentlicht; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015 - L 13 R 250/14 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - L 10 R 2778/17
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. Senatsurteil vom 11.04.2016, a.a.O.; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015, L 13 R 250/14 m.w.N., juris).

    Von einem Facharbeiter - der im Übrigen seine Tätigkeit selbst als hochqualifiziert einschätzt - kann jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC im Falle der Verwendung elektronischer Archivsysteme (s. hierzu im Einzelnen Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O.) innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, a.a.O. m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015, L 13 R 250/14, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2023 - L 10 R 1000/21

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aus der

    Zum anderen kann von einer Facharbeiterin - die im Übrigen ihre Tätigkeit selbst als hochqualifiziert einschätzt - jedenfalls erwartet werden, die Grundkompetenz zum Einsatz des PC - soweit erforderlich - innerhalb des genannten Zeitraums zu erwerben (s. LSG Baden-Württemberg 25.09.2012, L 13 R 6087/09; 22.07.2020, L 5 R 1115/18; Bayerisches LSG 16.12.2015, L 13 R 250/14, juris).
  • LSG Bayern, 31.07.2017 - L 19 R 979/14

    Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente

    Die Beklagte hat mit den Berufen eines Registrators und eines Poststellenmitarbeiters hilfsweise Verweisungstätigkeiten benannt gehabt, auf sie sich ein Facharbeiter verweisen lassen müsste (vgl. z.B. BayLSG, Urt. v. 16.12.2015, Az. L 13 R 250/14 - zitiert nach juris - mwN zur Rechtsprechung).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2022 - L 10 R 2880/19
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. Senatsurteile vom 25.02.2021, L 10 R 4714/17, vom 17.10.2019, L 10 R 2778/17, und vom 11.04.2016, L 10 R 5272/12, jeweils unter Hinweis auf das Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 6087/09, in juris, auf der Grundlage umfangreicher Auskünfte von Arbeitgebern im Bereich des Öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und unter Hinweis auf die tarifliche Erfassung des Registrators unter Teil 3 Nr. 16 der Entgeltordnung der Länder; s. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015, L 13 R 250/14 m.w.N., in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 2 R 395/18
    Soweit die Beklagte anknüpfend an das Urteil des BayLSG vom 16. Dezember 2015 (- L 13 R 250/14 - juris) den Begriff des Registrators anders als in dem vorstehend erläuterten im heuti-gen Arbeitsleben üblichen Sinne verstanden haben will und darunter etwa auch Tätigkeiten im Sinne einer Erledigung von anfallenden Schreibarbeiten, des Weiterleitens vor Vorgängen in-nerhalb des Betriebes und des Ziehens bzw. Abhängens von Ordnern erfassen will, fehlt es im Ergebnis bereits an der Angabe einer im Arbeitsleben üblichen Berufsbezeichnung.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.04.2016 - L 10 R 5272/12
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.12.2015, L 13 R 250/14 m.w.N., in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2021 - L 10 R 1879/19
    Die schwierigere Tätigkeit im Sinne der (ehemaligen) Vergütungsgruppe BAT VIII umfasst die Mitwirkung bei der Bearbeitung laufender oder gleichartiger Geschäfte nach Anleitung, das Entwerfen von dabei zu erledigenden Schreiben nach skizzierten Angaben, die Erledigung ständig wiederkehrender Arbeiten in Anlehnung an ähnliche Vorgänge, auch ohne Anleitung, die Führung von Brieftagebüchern schwieriger Art, die Führung von Karteien, buchhalterische Übertragungsarbeiten und Kontenführung (vgl. Senatsurteil vom 17.10.2019, L 10 R 2778/17; Senatsurteil vom 11.04.2016, L 10 R 5272/12, jeweils unter Hinweis auf das Urteil des 13. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012, L 13 R 6087/09, in juris, auf der Grundlage umfangreicher Auskünfte von Arbeitgebern im Bereich des Öffentlichen Dienstes, der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und unter Hinweis auf die tarifliche Erfassung des Registrators unter Teil 3 Nr. 16 der Entgeltordnung der Länder; s. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 16.12.2015, L 13 R 250/14 m.w.N., in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 10 R 214/20
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 13 R 3871/16
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