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   LSG Bayern, 12.07.2000 - L 13 RA 49/98   

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https://dejure.org/2000,14295
LSG Bayern, 12.07.2000 - L 13 RA 49/98 (https://dejure.org/2000,14295)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.07.2000 - L 13 RA 49/98 (https://dejure.org/2000,14295)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/98 (https://dejure.org/2000,14295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erwerbsunfähigkeit - Eintritt des Versicherungsfalles - Übergang von Arbeitsunfähigkeit in Dauerleistungsminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit; Tatbestände der vorzeitigen Wartezeiterfüllung; Anwartschaftserhaltungszeiten; Anhaltspunkte für ein Nachentrichtungsrecht im Wege des sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    Wenn eine anfänglich als vorübergehend einzuschätzende Arbeitsunfähigkeit im weiteren Verlauf zur Dauerleistungsminderung wird, dann ist vielmehr der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit identisch mit dem Leistungsfall der Erwerbsminderung (so auch Bayerisches LSG vom 12. Juli 2000, L 13 RA 49/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.09.2022 - L 1 R 141/17

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Sie beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem deutlich wird, dass eine Besserung auf nicht absehbare Zeit nicht zu erwarten ist (BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - LSG Bayern, Urteil vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/98 - LSG Hessen, Urteile vom 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 -, vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09und vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11 -, jeweils juris; Freudenberg a. a. O. Rn 104ff m. w. N.).
  • SG Duisburg, 26.04.2018 - S 10 R 1183/15

    Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung i.R.d. Zahlung von

    Bei der Beurteilung, ob eine Erwerbsminderung auf nicht absehbare Zeit, d. h. über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten vorliegt, ist nicht auf den Zeitpunkt des Unfallereignisses vom 07.05.2011, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über den Rentenantrag bzw. in einem anschließenden Klageverfahren auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. BSG in SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Bayrisches LSG Urteil vom 12.07.2000 L 13 RA 49/98).
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