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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04   

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https://dejure.org/2006,10139
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 (https://dejure.org/2006,10139)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 (https://dejure.org/2006,10139)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 (https://dejure.org/2006,10139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung; Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto; Hermetische Abriegelung der jüdischen Bevölkerung von der nichtjüdischen Umgebung; Anerkennung als Verfolgter im Sinne des ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 14 R 41/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04
    Bestätigt sieht die Klägerin ihre Auffassung u.a. durch die Entscheidung des 14. Senats des LSG NRW vom 1.9.20906 (L 14 R 41/05) zum Ghetto Krenau/Ostoberschlesien.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1998 - L 8 RJ 52/97

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04
    Ob ein Beschäftigungsverhältnis in einem "Ghetto" im Sinne des ZRBG vorliege, sei unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung zur Annahme eines freiwilligen Beschäftigungsverhältnisses zum Beispiel für das "Ghetto Bendzin" zu ermitteln (z.B. BSG - B 13 RJ 67/98 R; LSG NRW, L 8 RJ 52/97 und zahlreichen erstinstanzlichen Entscheidungen des Sozialgerichts Düsseldorf).
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Unter Anlehnung an die Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (zB Urteile vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 - und vom 13.2.2008 - L 8 R 153/06) sei davon auszugehen, dass das Ghetto im historisch verstandenen Sinne gekennzeichnet sei durch Absonderung, Internierung und Konzentration.

    Aus diesem Grunde kann der vom LSG Nordrhein-Westfalen 2006 zum ZRBG entwickelten, an fachhistorisch identifizierten Aspekten der Ghettoisierung orientierten Auslegung nicht gefolgt werden, wonach stets die Merkmale der Konzentration, Absonderung und der internierungsähnlichen Unterbringung gegeben sein müssen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 - juris RdNr 37) .

    Weiterer qualifizierender Merkmale, wie der Einrichtung einer speziellen jüdischen (Pseudoselbst-)Verwaltung ("Judenrat") und eines Ordnungsdienstes ("Ghetto-Polizei") und einer jüdischen Arbeitsorganisation ("jüdisches Arbeitsamt") (Binne/Schnell, DRV 2011, 11, 16) bedarf es hingegen ebenso wenig, wie über die Aufenthaltsbeschränkung hinausgehender internierungsähnlicher Wohn- und Lebensumstände (so aber zB LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 - juris RdNr 37; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 28.1.2008 - L 8 RJ 139/04 - juris RdNr 29) .

    Folglich unterscheidet das ZRBG zwischen Beschäftigungen während des Ghetto-Aufenthalts und solchen davor bzw danach (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04 - juris RdNr 33) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob auch ein sogenanntes "offenes" Ghetto unter den Ghetto-Begriff i.S.d. § 1 ZRBG fällt (wie der 14. Senat des LSG NRW eingehend dargelegt hat, vgl. Urteil v. 1. September 2006 - L 14 R 41/05 - und Urteil v. 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 - mit anhängiger Revision - B 5 R 12/07 R -).
  • SG Berlin, 15.05.2019 - S 11 R 198/17

    "Ghetto" iS des § 1 ZRBG als unbestimmter Rechtsbegriff - Lebensverhältnisse der

    Die Absonderung wird durch die Kennzeichnung mit dem Davidstern erzielt, die Konzentration erfolgt durch die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung der Stadt oder der weiteren Umgebung in einem Wohnbezirk, die Internierung durch die Zuweisung bestimmter zwingender Wohnbezirke (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 -, Rn. 32 ff. zitiert nach Juris, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 8 R 153/06 -, Rn. 35 zitiert nach Juris).

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hielt es für maßgeblich, dass die Tätigkeit in einem Zeitraum ausgeübt wurde, in dem bereits eine aufgezwungene und kontrollierte Separierung der jüdischen Bevölkerung in bestimmten Wohnbezirken faktisch realisiert und als Ausdruck behördlicher Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Zusammenhang mit zunehmenden Verdrängungsmaßnahmen und in dem Zustrom weiterer Juden aufgrund von Vertreibungsaktionen umgesetzt worden war (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. September 2006 - L 14 R 41/05 -, Urteil vom 15. Dezember 2006 - L 13 RJ 112/04 -, beide zitiert nach Juris).

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