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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 (https://dejure.org/2004,18933)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 (https://dejure.org/2004,18933)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Januar 2004 - L 13 RJ 115/01 (https://dejure.org/2004,18933)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Gefordert sei aber die positive Kenntnis des maßgeblichen Mitarbeiters innerhalb der Behörde nicht nur ein "kennen müssen" (Hinweis auf BSG vom 8.2.96 - 13 RJ 35/94 - SGB 1997, 177, 180).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, dass - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f; BSGE 62, 103, 108; BSGE 65, 221, 228; BSGE 66, 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299).

    Hierbei ist hinsichtlich der erforderlichen Gewissheit über Art und Umfang der entscheidungserheblichen Tatsachen in erster Linie auf den Standpunkt der Behörde - und zwar des für die Rücknahmeentscheidung zuständigen Sachbearbeiters - abzustellen, es sei denn, deren sichere Kenntnis liegt bei objektiver Betrachtung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vor (BSGE 77, 295, 298 f; BSG SGb 2000, 276; Hess. LSG aaO).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Vielmehr hat die Verwaltung im Wege einer Ermessensentscheidung darüber zu befinden, ob der Verwaltungsakt rückwirkend aufzuheben ist oder nicht (vgl. z.B. BSGE 59, 115; BSG SozR § 48 Nrn 21, 22, 24, 30 und 34; BSGE 60, 180, 185 ; 66, 103, 108 ).

    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung gebietet, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu entscheiden und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab(vgl. BSGE 59, 111, 115; 66, 103, 108).

    Hierbei muss auch geprüft werden, ob die mit der Aufhebung verbundene Pflicht zur Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen (§ 50 Abs. 1 SGB X) nach Lage des Falles eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher untypischerweise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nrn. 44 und 53 sowie BSGE 66, 103, 109).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Verlangt wird insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem besonders hohen Ausmaße, die dann zu bejahen ist, wenn schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden, wenn also nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BSGE 62, 103, 107 ; BSG SozR 4100 § 152 Nr. 10).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, dass - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f; BSGE 62, 103, 108; BSGE 65, 221, 228; BSGE 66, 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes ist die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger, objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht(vgl. BSG SGb 2000, 276; BSGE 74, 20, 26 mwN; Hess. LSG, Nachrichtenblatt der LVA Hessen 2003, 65 f.).
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Mitwirkendes Fehlverhalten auf seiner Seite, das als eine atypische Behandlung i.S. einer Abweichung von der grundsätzlich zu erwartenden ordnungsgemäßen Sachbearbeitung zu werten ist, kann im Einzelfall die Atypik des verwirklichten Tatbestandes nach § 48 Abs. 1 SGB X ergeben (vgl. BSG Urt. Vom 29.6.1994 - 1 RK 45/93 ; BSG SozR 1300 § 48 Nrn 24 und 25).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Im Bereich der Beklagten sei dies die Rentensachbearbeitung, nicht aber das "Büro Krankenversicherung der Rentner" (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - vom 22.3.1995 - 10 RKg 10/89, Breithaupt 1995, 998, 995).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung gebietet, ist als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu entscheiden und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab(vgl. BSGE 59, 111, 115; 66, 103, 108).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87

    Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, dass - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f; BSGE 62, 103, 108; BSGE 65, 221, 228; BSGE 66, 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, dass - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f; BSGE 62, 103, 108; BSGE 65, 221, 228; BSGE 66, 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden und klargestellt, dass - weil nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X ein Verwaltungsakt nur in den Fällen des Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 des § 45 SGB X bzw nach § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X für die Vergangenheit zurückgenommen werden kann - der Behörde folglich auch diejenigen Tatsachen bekannt sein müssen, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X bzw § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X für die Aufhebung voraussetzen (BSGE 60, 239, 240 f; BSGE 62, 103, 108; BSGE 65, 221, 228; BSGE 66, 204, 210; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSGE 77, 295, 299).
  • BSG, 25.10.1995 - 4 RA 66/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, Kenntnis der Tatsachen

  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 33/85

    Rückwirkende Ruhen eines Anspruchs - Ermessensausübung - Aufhebung und

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13

    Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente -

    Im Sinne ihrer Rechtsauffassung hätten auch das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und das LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) in vergleichbaren Fällen entschieden.

    Soweit die Beklagte sich in ihrer Rechtsauffassung durch die Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 07.03.2008 (L 2 R 281/07) zu mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbaren Sachverhalten bestätigt sieht, folgt der Senat der Rechtsauffassung dieser Gerichte nicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - L 14 R 35/11

    Rentenversicherung

    Gegen das Urteil legte die Beklagte Berufung ein (L 13 RJ 115/01).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Akten (Verwaltungsakten der Beklagten, Vorprozessakte S 21 RJ 136/00 (L 13 RJ 115/01)) Bezug genommen.

    Für ein Festhalten an der Bindungswirkung des Bescheides vom 10.05.2000 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.08.2000 reicht zwar nicht allein aus, dass dieser Bescheid bereits durch rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01) bestätigt worden ist.

    Zutreffend hat das Sozialgericht im angefochtenen Urteil ausgeführt, dass bereits im Vorprozess (L 13 RJ 115/01) dem Landessozialgericht NRW bekannt war, dass die Beklagte im März 1988 eine Datenanforderung an die BfA (jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund) gerichtet hatte, nachdem die Beklagte dies dem Landessozialgericht mit Schriftsatz vom 15.03.2002 mitgeteilt hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 481/13

    Hinterbliebenenrente - gem §§ 48 Abs 4 S 1 iVm 45 Abs 4 S 2 SGB 10 zu beachtende

    Denn die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt allein der Klägerin (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2013, Az.: L 2 R 51/13; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012, Az.: L 1 R 36/09; LSG Niedersachsen Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2012, Az.: L 10 R 360/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2004, Az.: L 13 RJ 115/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 3342/21
    Denn die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt allein dem Kläger (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 - und vom 06.05.2014 - L 13 R 481/13 - LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2012 - L 10 R 360/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.05.2021 - L 1 R 361/18

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Rückforderung überzahlter

    Sie hatte nicht die Verpflichtung, das für eine - ihr gar nicht bekannte - Witwenrente (VSNR ........y...) zuständige Dezernat über erzieltes Einkommen in Kenntnis zu setzen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. Februar 2017, L 1 R 101/16; so auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2014, L 3 R 481/13; Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 51/13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2012, L 10 R 360/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Januar 2004, L 13 RJ 115/01).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - L 16 R 406/12

    Witwen-/Witwerrente - Einkommen - Aufhebung - Erstattung - Rücknahme -

    Das monatliche Erwerbseinkommen aufgrund der geringfügigen Beschäftigung hatte der Kläger bereits durchgehend seit dem 1. August 2003 erzielt; es wäre, wie ausgeführt, ohne dass eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtsgrundlagen hierfür maßgeblich gewesen wäre (vgl. insofern das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 20. August 2013 zitierte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 9. Januar 2004 - L 13 RJ 115/01 -), gemäß §§ 97 SGB VI, 18b Abs. 2 SGB IV bereits seit dem 1. Januar 2004 neben dem Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwerrente anzurechnen gewesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2022 - L 3 R 912/21
    Es bestehe kein Zweifel an der Wahrung der Einjahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 45 Abs. 4 SGB X. Der Umstand, dass zwischen dem Versicherungskonto des Versicherten (aus dem die Witwenrente gezahlt werde) und dem Versicherungskonto der Witwe (aus dem die Altersrente gezahlt werde) keine Kontenverknüpfung bzw. kein Datenabgleich erfolgt sei, begründe nach dem Urteil des LSG NRW vom 09.01.2004, Az. L 13 RJ 115/01 keinen atypischen Fall.
  • SG Bremen, 29.04.2015 - S 14 R 140/13
    Dazu verweist die Beklagte auf die Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 07.03.2008 (L 2 281/07) und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 09.01.2004 (L 13 RJ 115/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt darüber hinaus allein der Klägerin (Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -, Juris).
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