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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B   

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https://dejure.org/2009,18388
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B (https://dejure.org/2009,18388)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B (https://dejure.org/2009,18388)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2009 - L 14 AS 1005/09 B (https://dejure.org/2009,18388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Klagerücknahme auslösende Betreibensaufforderung nur i.R.v. Bestehen begründeter Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses zum Zeitpunkt des Erlasses; Herbeiführung der Folgen eines Fristablaufs i.R.e. Wiedereinsetzung des Verfahrens; Verlust einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktive Klagerücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren; begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses beim Erlass einer Betreibensaufforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09
    15 Für eine die Fiktion der Klagerücknahme auslösende Betreibensaufforderung ist nur Raum, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses bestehen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 - und vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -).

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn die Klägerin bzw. ihre Prozessbevollmächtigte konkret aufgefordert worden wäre, sich zu einzelnen Punkte näher zu äußern (etwa welche Unterlagen wann durch wen wo abgegeben oder eingereicht worden sein sollten) oder für bestimmte Behauptungen (bspw. Übergabe einzelner Unterlagen) geeignete Beweismittel zu bezeichnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -), kann dahinstehen.

  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09
    15 Für eine die Fiktion der Klagerücknahme auslösende Betreibensaufforderung ist nur Raum, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses begründete Zweifel am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses bestehen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00 - und vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 -).
  • BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09
    Als Fall höher Gewalt dürfte aber auch der Verlust einer Klagebegründung oder eines anderen Schriftsatzes im Geschäftsgang eines Gerichts anzusehen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - 8 B 112/02 - zum Verlust der Klagebegründung auf dem Postweg).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
    Die vom Sozialgericht angenommene Fristversäumnis hat weder die Unzulässigkeit noch die Erledigung der Klage zur Folge (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 12.10.2102 - L 19 AS 1437/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2011 - L 5 AS 172/10 B).

    Denn die Rücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 S. 1 SGG greift nicht ein (vgl. zur Entbehrlichkeit einer Entscheidung über die Wiedereinsetzung in einem solchen Fall Beschluss des Senats vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2011 - L 5 AS 172/10 B).

    Bereits der Antrag auf Wiedereinsetzung ist als konkludenter Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu werten (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B m.w.N. und vom 12.10.2102 - L 19 AS 1437/12 B -, LSG Berlin-Brandenburg, ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B).

  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 353/18

    Sozialgerichtsverfahren: Betreibensaufforderung nach Nichtvorlage der

    Die vor allem in der Instanzrechtsprechung (vgl. stellv. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.5.2016 - L 27 R 240/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.8.2009 - L 14 AS 1005/09 B - juris) und in der sozialrechtlichen Literatur (vgl. stellv. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 102 Rn. 8c) verbreitete Meinung, ein Kläger könne nicht gezwungen werden, eine schriftliche Klagebegründung vorzulegen, mit der Folge der Unanwendbarkeit von § 102 Abs. 2 SGG in derartigen Fällen, trifft nicht das eigentliche Problem und erweist sich zudem auch in der Sache als untaugliches Argument.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vor allem aber greift hier die Rücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht (vgl. zur Entbehrlichkeit einer Entscheidung über die Wiedereinsetzung in einem solchen Fall LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B = juris Rn 13; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 15.04.2011 - L 5 AS 172/10 B = juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16

    Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch

    Ferner hat das SG verkannt, dass selbst wenn in § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG eine Ausschlussfrist gesehen wird, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der gesetzten Frist im Falle "höherer Gewalt" in Betracht kommt, wobei als Fall höherer Gewalt auch der Verlust einer Klagebegründung oder eines anderen Schriftsatzes im Geschäftsgang eines Gerichtes anzusehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. August 2009 - L 14 AS 1005/09 B - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2016 - L 19 AS 1863/15 B - juris Rdnr. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2009 - L 33 R 290/09

    Klagerücknahmefiktion - Terminaufhebung - Vertagung

    Denn eine Pflicht zur Begründung der Berufung sieht das Sozialgerichtsgesetz nicht vor (vgl. § 151 Abs. 3 SGG; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2009 - L 14 AS 1005/09 B - Juris RdNr. 14 in Bezug auf eine unterbliebene Klagebegründung).
  • LSG Bayern, 14.04.2018 - L 3 U 353/18

    Nichtäußerung eines Verfahrensbevollmächtigten nach stattgehabter

    Die vor allem in der Instanzrechtsprechung (vgl. stellv. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.5.2016 - L 27 R 240/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.8.2009 - L 14 AS 1005/09 B - juris) und in der sozialrechtlichen Literatur (vgl. stellv. Schmidt, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 102 Rn. 8c) verbreitete Meinung, ein Kläger könne nicht gezwungen werden, eine schriftliche Klagebegründung vorzulegen, mit der Folge der Unanwendbarkeit von § 102 Abs. 2 SGG in derartigen Fällen, trifft nicht das eigentliche Problem und erweist sich zudem auch in der Sache als untaugliches Argument.
  • VG Schwerin, 31.08.2012 - 4 A 658/12

    Betreibensaufforderung zur Vorlage einer Klagebegründung - zur Nachsichtgewährung

    Schließlich stellt auch der Verlust eines Schriftsatzes im Geschäftsgang eines Gerichts höhere Gewalt in diesem Sinne dar, die zur Nachsichtgewährung führt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Aug. 2009 - L 14 AS 1005/09 B -, juris, Rn. 20).
  • LSG Thüringen, 01.10.2019 - L 6 KR 1156/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Verfahrensgegenstand im

    Denn es ist anerkannt, dass das selbst bei der Ausschlussfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG im Falle "höherer Gewalt" in Betracht kommt, wobei darunter auch der Verlust einer Klagebegründung oder eines anderen Schriftsatzes fällt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - Az.: L 14 AS 1005/09 B und BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - Az.: 8 B 112/02, jeweils nach juris).
  • SG Meiningen, 30.07.2018 - S 16 KR 2246/17
    Denn es ist anerkannt, dass das selbst bei der Ausschlussfrist des § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG im Falle "höherer Gewalt" in Betracht kommt, wobei darunter auch der Verlust einer Klagebegründung oder eines anderen Schriftsatzes fällt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2017 - Az.: L 14 AS 1005/09 B und BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - Az.: 8 B 112/02, jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 6/16
    Ferner hat das SG übersehen, dass selbst wenn in § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG eine Ausschlussfrist gesehen wird, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der gesetzten Frist im Falle "höherer Gewalt" in Betracht kommt, wobei als Fall höherer Gewalt auch der Verlust einer Klagebegründung oder eines anderen Schriftsatzes im Geschäftsgang eines Gerichtes anzusehen ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. August 2009 - L 14 AS 1005/09 B - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2016 - L 19 AS 1863/15 B - juris Rdnr. 14).
  • SG Osnabrück, 12.07.2010 - S 16 AL 270/09
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