Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 334/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - Umzug nach Kostensenkungsaufforderung ohne vorherige Zusicherung des Grundsicherungsträgers - keine Aufforderung zur Senkung der Bruttokaltmiete sondern der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neubrandenburg, 04.03.2016 - S 3 AS 2141/12
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 334/16
- BSG, 09.04.2021 - B 4 AS 374/20 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 12/16 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostennachforderung für …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 334/16
Die nach Einlegung der Berufung veröffentlichten Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. März 2017 (B 4 AS 13/16 ER) und vom 13. Juli 2017 (B 4 AS 12/16 ER) stellten auf einen durchgehenden Leistungsbezug vom Entstehen bis zur Fälligkeit der Nachzahlung und auf eine Zusicherung ab.Eine Verantwortlichkeit des Jobcenters ist dann aufgrund der erteilten Kostensenkungsaufforderung gegeben, weswegen eine existenzsicherungsrechtlich relevante Verknüpfung der Nebenkostennachforderung mit dem aktuellen unterkunftsbezogenen Bedarf anzuerkennen ist (vgl. Urteil des BSG vom 13. Juli 2017, B 4 AS 12/16 R).
- BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 13/16 R
Jobcenter muss Nebenkosten für ehemalige Wohnung übernehmen
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 334/16
Eine Fallgruppe stellen diejenigen Fälle dar, in denen im gesamten Zeitraum zwischen der Entstehung der Nachforderung und ihrer Fälligkeit ununterbrochen Hilfebedürftigkeit bestanden hat und vom Jobcenter zudem eine Zusicherung hinsichtlich des Umzugs erteilt worden ist (BSG, vom 30. März 2017 - B 14 AS 13/16 R). - BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und …
Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - L 14 AS 334/16
Allein ein durchgehender Leistungsbezug ist nicht hinreichend, da dann keine Verantwortlichkeit des Jobcenters für die vormals entstandenen Aufwendungen gegeben ist (vergl. insoweit auch Ausführungen in der Entscheidung des BSG vom 25 Juni 2015, B 14 AS 40/14 R).
- SG Altenburg, 05.10.2022 - S 30 AS 1503/21
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für eine …
Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung der LSG NRW, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in den o. g. Entscheidungen an, wonach bereits der durchgehende Leistungsbezug eine existenzsicherungsrechtlich relevante Verknüpfung der Nebenkostennachforderung für die in der Vergangenheit bewohnte Wohnung mit dem aktuellen unterkunftsbezogenen Bedarf begründet (a. A. z. B. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 16.06.2020 - L 14 AS 334/16, Rn. 23).