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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09   

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https://dejure.org/2010,23035
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09 (https://dejure.org/2010,23035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 15 AS 364/09 (https://dejure.org/2010,23035)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 15 AS 364/09 (https://dejure.org/2010,23035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft aus Leistungsberechtigten nach SGB 2 und AsylbLG - Höhe der Regelleistung - Mischregelsatz - verfassungskonforme Auslegung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 20; Asylbewerberleistungsgetz § 2
    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II bei gemischter Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    Den "Mischregelsatz" nach § 20 Abs. 3 S. 1 SGB II hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a., Rn. 154) für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, weil der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass durch das gemeinsame Wirtschaften Aufwendungen gespart würden und deshalb zwei zusammenlebende Partner einen finanziellen Mindestbedarf hätten, der unter dem Doppelten des Bedarfs eines Alleinwirtschaftenden liege.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    Von den auf die Klägerin entfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung von 177, 50 EURO (355,00 EURO : 2) ist eine Warmwasserpauschale von 6, 33 EURO (vgl. zur Berechnung: BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 64/06 R) abzuziehen, so dass ein Leistungsanspruch in Höhe von 171, 17 EURO verbleibt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    In der Summe erhalten danach zwei erwachsene Partner denselben Betrag wie bei der sozialhilferechtlichen Aufteilung in 100 % für Haushaltsvorstände und 80 % für Haushaltsangehörige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 6/06 R, Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - L 18 B 472/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II, wonach zwei volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft eine Regelleistung in Höhe von jeweils 90 % der Regelleistung für Alleinstehende (316,00 EUR) erhalten, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass dieser Regelsatz nicht für eine Bedarfsgemeinschaft gilt, in der ein Partner Arbeitslosengeld II und der andere Partner nur Leistungen nach dem AsylbLG bezieht (so auch Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2007 - L 18 B 472/07 AS ER; Beschluss des SG Hamburg vom 24. April 2008 - S 56 AS 796/08 ER; Brühl/Schoch in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 7 Rdn. 38; Hohm, AsylbLG, Stand Juli 2010, § 1 Rdn. 131).
  • SG Hamburg, 24.04.2008 - S 56 AS 796/08

    Arbeitslosengeld II - Bedarfsgemeinschaft aus Leistungsberechtigten nach SGB 2

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II, wonach zwei volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft eine Regelleistung in Höhe von jeweils 90 % der Regelleistung für Alleinstehende (316,00 EUR) erhalten, ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass dieser Regelsatz nicht für eine Bedarfsgemeinschaft gilt, in der ein Partner Arbeitslosengeld II und der andere Partner nur Leistungen nach dem AsylbLG bezieht (so auch Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 3. Mai 2007 - L 18 B 472/07 AS ER; Beschluss des SG Hamburg vom 24. April 2008 - S 56 AS 796/08 ER; Brühl/Schoch in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 7 Rdn. 38; Hohm, AsylbLG, Stand Juli 2010, § 1 Rdn. 131).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 239/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 15 AS 364/09
    Der Senat nimmt insoweit auf seine in dem Parallelverfahren L 15 AS 239/08 ergangene Entscheidung Bezug, die den Leistungsanspruch des Klägers für den Zeitraum vom 24. Juli 2006 bis 31. Januar 2007 betrifft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2018 - L 15 AS 73/13
    In verschiedenen gerichtlichen Verfahren (L 15 AS 239/08, L 15 AS 240/08, L 15 AS 364/09, L 15 AS 72/13, L 15 AS 71/13) machten die Kläger geltend, dem Kläger zu 2. seien seit Antragstellung im Juli 2006 wie der Klägerin zu 1. Leistungen nach dem SGB II zu gewähren.

    Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf höhere Leistungen für den Zeitraum vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für den Kläger zu 2. nicht bestehe, wie mehrfach in gerichtlichen Verfahren (L 15 AS 381/11 B ER, L 15 AS 364/09, L 15 AS 239/08) geklärt worden sei.

  • SG Osnabrück, 25.01.2013 - S 37 AS 198/11
    Mit weiterem Berufungsurteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 364/09 hat der Senat allerdings bezüglich der Leistungsansprüche der Klägerin zu 1) entschieden, dass dieser die Regelleistung für Alleinstehende nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II zu gewähren sei, weil die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II, wonach zwei volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft eine Regelleistung in Höhe von jeweils 90 % der Regelleistung für Alleinstehende erhalten, verfassungskonform dahingehend auszulegen sei, dass dieser Regelsatz nicht für eine Bedarfsgemeinschaft gelte, in der ein Partner Arbeitslosengeld II und der andere Partner nur Leistungen nach dem AsylbLG beziehe.

    Mit dem eingangs erwähnten Nachberechnungsbescheid vom 21. Februar 2011 (Bl. 337 ff BA) nahm der Beklagte bezüglich der Leistungsansprüche der Klägerin zu 1) eine rückwirkende Neuberechnung vor, mit der er der auch für die Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Januar 2011 in Anlehnung an das Senatsurteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 364/09 die gewährten Leistungen unter Berücksichtigung einer Regelleistung von 359 EUR und einer korrigierten Warmwasserpauschale mit nunmehr 529, 71 EUR (bis Juni 2010) bzw. 530, 03 EUR (ab Juli 2010) neu festsetzte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - L 19 AS 48/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Insoweit ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II nur dann Anwendung findet, wenn beide volljährigen Partner leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (bejahend LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 24.11.2010 - L 15 AS 364/09 - LSG Hamburg Urteil vom 02.09.2010 - L 5 AS 19/08 -, Revisionsverfahren anhängig unter B 14 AS 171/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 15 AS 72/13
    Mit weiterem Berufungsurteil vom 24. November 2010 im Verfahren L 15 AS 364/09 hat der Senat allerdings bezüglich der Leistungsansprüche der Klägerin zu 1) entschieden, dass dieser die Regelleistung für Alleinstehende nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II zu gewähren sei, weil die Vorschrift des § 20 Abs. 3 SGB II, wonach zwei volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft eine Regelleistung in Höhe von jeweils 90 % der Regelleistung für Alleinstehende erhalten, verfassungskonform dahingehend auszulegen sei, dass dieser Regelsatz nicht für eine Bedarfsgemeinschaft gelte, in der ein Partner Arbeitslosengeld II und der andere Partner nur Leistungen nach dem AsylbLG beziehe.
  • SG Stade, 22.11.2012 - S 17 AS 294/12

    Anspruch auf geminderten Regelbedarf gem. § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II eines mit

    Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass die Reduzierung des Regelbedarfs auf 180 % bei Partnern, die zusammen und gleichberechtigt einen Haushalt führen, bei gemischten Bedarfsgemeinschaften aus AsylbLG und SGB II nicht in Betracht kommt und aufgrund der Unterschiedlichkeit der Leistungssysteme und Bedarfslagen eine Anwendung des § 22 Abs. 4 SGB II weder direkt noch analog möglich ist (BSG, Urt v 06.10.2011 - B 14 AS 171/10 R - vgl zB auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt v 20.11.2011 - L 15 AS 364/09 - LSG Hamburg, Urt v 02.09.2010 - L 5 AS 19/08 - SG Bremen, Beschl v 24.06.2011 - S 22 AS 943/11 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2011 - L 15 AS 394/10
    Der Senat hat mit Urteil vom 24. November 2010 (Az.: L 15 AS 364/09) in diesem Sinne denjenigen Fall entschieden, dass ein Ehepartner Leistungen nach dem SGB II bezog, der andere jedoch nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (bzw. hätte beziehen können).
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