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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08 SO ER   

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https://dejure.org/2008,24540
LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24540)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.02.2008 - L 15 B 32/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24540)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - L 15 B 32/08 SO ER (https://dejure.org/2008,24540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen der Hilfe bei Krankheit bei Unmöglichkeit der Herauszögerung einer Behandlung wegen Vorliegens gesundheitlicher Gefahren; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Gewährung von Leistungen der Hilfe bei Krankheit bei Nichtvorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08
    Dem entsprechend wird die "unterlassene Vorsorge" in Literatur und Rechtsprechung, unter dem Gesichtspunkt eines sozialwidrigen, den Ersatzanspruch nach § 92a Bundessozialhilfegesetz beziehungsweise § 103 SGB XII begründenden Verhaltens diskutiert (siehe etwa BVerwGE 109, 331; OVG Berlin FEVS 29, 138; VGH Baden-Württemberg FEVS 35, 109; Knopp/Fichtner, BSHG, § 2 Rz 13 ff. einerseits, § 92a Rz. 7 a.E. anderseits; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, 17. Auflage 2006, § 2 Rz. 8 ff. einerseits, § 103 Rz. 11 andererseits; Dauber in Mergler/Zink, BSHG, Stand 38. Ergänzungslieferung, § 2 Rz. 10a, 18 ff.; Zeitler ebd., § 92a Rz. 18; Däubler in Handbuch Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand 8. Ergänzungslieferung, § 2 Rz 23, 24; Steimer ebd. § 103 Rz 13, 14; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, 2. Auflage 2008, § 2 Rz. 11 ff. einerseits, Schoenfeld ebd. § 103 Rz. 6, 7 andererseits; Armborst/Brühl in LPK-SGB XII, 8. Auflage 2008, § 2 Rz. 14 ff. einerseits; Conradis ebd., § 103 Rz. 5, 6, 16).

    Insoweit ist auch das grundsätzliche, nach pflichtgemäßem Ermessen auszuübende Wahlrecht des Antragsgegners, in welcher Weise Hilfe im Krankheitsfall geleistet wird (s. dazu BVerwGE 109, 331), gegenwärtig noch auf die Gewährung der Hilfen nach § 48 SGB XII reduziert.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07

    Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Verschenkung des geerbten Vermögens an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08
    Insoweit unterscheidet sich eine etwaige "Obliegenheit zur Vorsorge" auch von der Fallkonstellation in dem vom Antragsgegner zu seinen Gunsten herangezogenen Beschluss des 23. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER -, in dem lediglich zu erörtern war, ob der Antragsteller darauf verwiesen werden konnte, einen ihm unmittelbar zustehenden Anspruch auf Rückübertragung einer Schenkung zu verwirklichen (hierzu bereits OVG Hamburg FEVS 46, 386; Bayerischer VGH FEVS 52, 357).
  • OVG Hamburg, 05.04.1995 - Bs IV 21/95

    Sozialhilferecht: Rückforderungsanspruch des Schenkers als Mittel der Selbsthilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08
    Insoweit unterscheidet sich eine etwaige "Obliegenheit zur Vorsorge" auch von der Fallkonstellation in dem vom Antragsgegner zu seinen Gunsten herangezogenen Beschluss des 23. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2007 - L 23 B 146/07 SO ER -, in dem lediglich zu erörtern war, ob der Antragsteller darauf verwiesen werden konnte, einen ihm unmittelbar zustehenden Anspruch auf Rückübertragung einer Schenkung zu verwirklichen (hierzu bereits OVG Hamburg FEVS 46, 386; Bayerischer VGH FEVS 52, 357).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1985 - 6 S 1510/85

    Übernahme von Behandlungskosten durch den Sozialhilfeträger bei Unterlassen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2008 - L 15 B 32/08
    Dem entsprechend wird die "unterlassene Vorsorge" in Literatur und Rechtsprechung, unter dem Gesichtspunkt eines sozialwidrigen, den Ersatzanspruch nach § 92a Bundessozialhilfegesetz beziehungsweise § 103 SGB XII begründenden Verhaltens diskutiert (siehe etwa BVerwGE 109, 331; OVG Berlin FEVS 29, 138; VGH Baden-Württemberg FEVS 35, 109; Knopp/Fichtner, BSHG, § 2 Rz 13 ff. einerseits, § 92a Rz. 7 a.E. anderseits; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, 17. Auflage 2006, § 2 Rz. 8 ff. einerseits, § 103 Rz. 11 andererseits; Dauber in Mergler/Zink, BSHG, Stand 38. Ergänzungslieferung, § 2 Rz. 10a, 18 ff.; Zeitler ebd., § 92a Rz. 18; Däubler in Handbuch Grundsicherung und Sozialhilfe, Stand 8. Ergänzungslieferung, § 2 Rz 23, 24; Steimer ebd. § 103 Rz 13, 14; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, 2. Auflage 2008, § 2 Rz. 11 ff. einerseits, Schoenfeld ebd. § 103 Rz. 6, 7 andererseits; Armborst/Brühl in LPK-SGB XII, 8. Auflage 2008, § 2 Rz. 14 ff. einerseits; Conradis ebd., § 103 Rz. 5, 6, 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 2761/09

    Sozialhilfe - Hilfe bei Krankheit - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    Einem Verweis auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages im Rahmen der Selbsthilfe kann nicht entgegengehalten werden, eine solchermaßen "unterlassene Vorsorge" sei gesetzessystematisch unter die Regelung des Kostenersatzes bei schuldhafter Herbeiführung der Anspruchsvoraussetzungen gem. § 103 SGB XII zu fassen (angedeutet in LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Februar 2008 - L 15 B 32/08 SO ER - m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2009 - L 23 SO 148/09

    Einstweilige Anordnung; vorrangige Selbsthilfemöglichkeiten bei Hilfe bei

    Gegenüber dem Antragsgegner steht dem Antragsteller kein Wahlrecht dahin zu, auf welche Weise dieser Krankenhilfe zu erbringen hat (LSG Berlin-Brandenburg vom 29. Februar 2008 - L 15 B 32/08 SO ER, juris).
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