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   LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08   

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LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08 (https://dejure.org/2012,27024)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.07.2012 - L 15 BL 11/08 (https://dejure.org/2012,27024)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - L 15 BL 11/08 (https://dejure.org/2012,27024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    1. Auch nach dem Urteil des BSG vom 20.07.2005 ist bei Patienten mit einem appallischen Syndrom im Einzelfall zu prüfen, ob die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten.2. Das Erfordernis einer spezifischen Störung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (31.01.1995 - 1 RS 1/93 = SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) stehen auch cerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

    Bei Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden ist nach der Rechtsprechung des BSG (20.07.2005, a.a.O.), der sich der Senat anschließt, darüber hinaus eine weitere Differenzierung erforderlich: Es muss sich im Vergleich zu anderen - möglicherweise ebenfalls eingeschränkten - Gehirnfunktionen eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen.

    Dieses hat in dem genannten Urteil vom 20.07.2005 (a.a.O.) festgestellt, dass "bei einem vollständigen apallischen Syndrom" die visuelle Wahrnehmung nicht deutlich stärker betroffen sei als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten.

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Dabei beinhaltet nach der Rechtsprechung des BSG die Formulierung "zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen" keine eigenständige Anspruchsvoraussetzung, sondern umschreibt lediglich die allgemeine Zielsetzung der gesetzlichen Regelung (BSG v. 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (31.01.1995 - 1 RS 1/93 = SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) stehen auch cerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 1/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG);

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Hieraus kann per se eine vollständige Zerstörung der Sehrinde und damit das Vorliegen einer Rindenblindheit (siehe Teil A Nr. 6c VG) oder eine zur Funktionslosigkeit führende Schädigung der Sehbahn (etwa des Tractus Opticus) zwar nicht abgeleitet werden (vgl. die Entscheidung des Senats v. 17.01.2006 - L 15 BL 1/05), auch wenn, wie der Beklagte mit seiner versorgungsärztlichen Stellungnahme vom 30.05.2011 überzeugend dargelegt hat, bei einer hypoxisch-ischämischen Hirnschädigung die Beeinträchtigungen des Gehirns nicht vollkommen gleichmäßig ausgeprägt sind und die Sehrinde empfindlicher und schneller auf Sauerstoffmangel reagiert als andere Hirnabschnitte.

    Diese vom BSG entwickelte zusätzliche Differenzierung beim Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden entspricht, wie der Senat bereits früher festgestellt hat (17.01.2006 - L 15 BL 1/05), dem sich aus den Motiven des BayBlindG (Landtagsdrucksache 13/458 vom 16.02.1995, S. 5) ergebenden Willen des Landesgesetzgebers insoweit, als dieser Leistungen nach dem BayBlindG aufgrund einer ausschließlich als Folge einer generellen cerebralen Behinderung mit allgemeiner Herabsetzung der kognitiven Fähigkeiten bestehenden Unfähigkeit zur visuellen Wahrnehmung ausschließen wollte.

  • LSG Bayern, 01.08.2006 - L 15 BL 13/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayer. Blindengeldgesetz (BayBlindG); Nachweis

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Hierbei handelt es sich um vegetative Reaktionen, die nicht als reizspezifische Antworten bzw. willkürliche motorische Reaktionen fehlgedeutet werden dürfen (vgl. die Entscheidung des Senats v. 01.08.2006 - L 15 BL 13/05).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Nach der Rechtsprechung des BSG (31.01.1995 - 1 RS 1/93 = SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R; 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) stehen auch cerebrale Schäden, die - für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans - zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, der Annahme von Blindheit nicht grundsätzlich entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08
    Der Senat sieht im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (offen gelassen von LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011 - L 12 SB 54/09).
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Landesblindengeld für cerebral schwerst

    aa) Die Praxis der Instanzgerichte, darunter diejenige über den Anspruch des Klägers, zeigen, dass sich gerade bei mehrfach schwerstbehinderten Kindern eine spezifische Störung des Sehvermögens medizinisch kaum verlässlich feststellen lässt (vgl weiter zB Urteil des Bayerischen LSG vom 17.7.2012 - L 15 BL 11/08 - Juris RdNr 58 ff) .
  • LSG Bayern, 27.03.2014 - L 15 BL 5/11

    Bei der Beurteilung der Wahrnehmungsmodalitäten zur Abgrenzung einer spezifischen

    Diese vom BSG entwickelte zusätzliche Differenzierung beim Vorliegen umfangreicher cerebraler Schäden entspricht, wie der Senat bereits früher festgestellt hat (Urteile vom 17.01.2006, Az.: L 15 BL 1/05, und vom 17.07.2012, Az.: L 15 BL 11/08), dem sich aus den Motiven des BayBlindG (Landtagsdrucksache 13/458 vom 16.02.1995, S. 5) ergebenden Willen des Landesgesetzgebers insoweit, als dieser Leistungen nach dem BayBlindG aufgrund einer ausschließlich als Folge einer generellen cerebralen Behinderung mit allgemeiner Herabsetzung der kognitiven Fähigkeiten bestehenden Unfähigkeit zur visuellen Wahrnehmung ausschließen wollte.

    Der Senat sieht im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (so bereits das Urteil des Senats vom 17.07.2012, a.a.O.; vgl. ferner Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011, Az.: L 12 SB 54/09).

    Dem entsprechend gilt das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht nur für die Fälle einer faktischen Blindheit, sondern, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteil vom 17.07.2012, a.a.O.) auch für die Anspruchsgrundlage des Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayBlindG, jedenfalls soweit die Ursachen der Blindheit wie hier in einem engen Zusammenhang mit der cerebralen Schädigung stehen.

    Daher lassen sich zum Beispiel mit sog. Startle-Reaktionen (im Sinne einer raschen, schützenden Reflexantwort der Muskulatur auf überraschende Reize) keine Anhaltspunkte für das Funktionieren eines Sinns finden; insbesondere kann eine "visuelle" Schreckreflexreaktion auch bei blinden Personen ausgelöst werden (vgl. hierzu die Entscheidungen des Senats vom 01.08.2006, Az.: L 15 BL 13/05, und vom 17.07.2012, Az.: L 15 BL 11/08).

  • LSG Bayern, 06.10.2020 - L 15 BL 6/19

    Erkrankung, Berufung, Versorgung, Behinderung, Revision, Blindheit, Mangel,

    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats vom 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen Apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es sind die Voraussetzungen zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, Die neuen Kriterien für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 3/2019, 94 (97)).

    Wie der Senat unter Berücksichtigung der Literatur und gutachterlicher Darlegungen in früheren Verfahren längst entschieden hat, lassen sich z.B. mit sog. Startle-Reaktionen (im Sinne einer raschen, schützenden Reflexantwort der Muskulatur auf überraschende Reize) keine Anhaltspunkte für das Funktionieren eines Sinns finden; es kann eine "visuelle" Schreckreflexreaktion selbst bei blinden Personen ausgelöst werden (vgl. hierzu z.B. die Entscheidungen des Senats vom 01.08.2006 - L 15 BL 13/05, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08 - und vom 27.03.2014 - L 15 BL 5/11).

  • LSG Bayern, 17.05.2022 - L 15 BL 6/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Einwand der Zweckverfehlung bei kognitiven

    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen Apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es sind die Voraussetzungen zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, Die neuen Kriterien für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 3/2019, 94 ).

    Daher lassen sich zum Beispiel mit sog. Startle-Reaktionen (im Sinne einer raschen, schützenden Reflexantwort der Muskulatur auf überraschende Reize) keine Anhaltspunkte für das Funktionieren eines Sinns finden; insbesondere kann eine "visuelle" Schreckreflexreaktion auch bei blinden Personen ausgelöst werden (vgl. hierzu die Entscheidungen des Senats vom 01.08.2006, Az.: L 15 BL 13/05, und vom 17.07.2012, Az.: L 15 BL 11/08).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

    Wie der Senat ebenfalls bereits deutlich gemacht hat, sieht er im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (Urteil vom 17.07.2012, Az.: L 15 BL 11/08; offen gelassen von LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.01.2011, Az.: L 12 SB 54/09).

    Dem entsprechend gilt das Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens nicht nur für die Fälle einer faktischen Blindheit, sondern auch für die Anspruchsgrundlage des Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayBlindG, jedenfalls soweit die Ursachen der Blindheit in einem engen Zusammenhang mit der cerebralen Schädigung stehen (Urteil des Senats vom 17.07.2012, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 11.02.2020 - L 15 BL 9/14

    Anspruch auf Blindengeld nur bei blindheitsbedingten Mehraufwendungen

    Ein Verweis auf die jeweilige Diagnose wäre nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. näher a.a.O. mit Verweis auf das Urteil des erkennenden Senats bereits v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08).
  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es sind die Voraussetzungen zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, Die neuen Kriterien für den Blindheitsnachweis bei zerebralen Funktionsstörungen, in: MedSach 3/2019, 94 (97)).
  • LSG Bayern, 09.01.2018 - L 15 BL 10/17

    Anspruch auf Blindengeld gemäß dem Bayerischen Blindengeldgesetz - Übereinkommen

    Nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war im Übrigen die Frage, ob die öffentlich-rechtliche Blindengeldleistung nach dem BayBlindG im Hinblick auf ihren Ausnahmecharakter - diesen hat der Senat bereits im Urteil vom 17.07.2012 (L 15 BL 11/08) thematisiert und als Argument für die "zurückhaltende" Auslegung im Sinne der früheren BSG-Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) in den Fällen zerebraler Schäden gewertet - politisch wünschenswert ist.
  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07

    Blindengeld, Sachverständigengutachten, Beeinträchtigung der Sehschärfe,

    Offen bleiben kann damit auch, ob es sich im Falle eines Hemineglects ("lediglich") um eine Benennungsstörung handelt, bei der nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil v. 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R) und des Senats (vgl. Urteil v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08) die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht erfüllt sind, und ob diese Rechtsprechung unter Beachtung grundlegender biologisch-medizinischer Erkenntnisse überhaupt aufrechtzuerhalten ist.
  • LSG Bayern, 12.11.2019 - L 15 BL 1/12

    Blindengeld: Blindengeldanspruch nach dem BayBlindG

    Aus naheliegenden Gründen ist ein Verweis auf die jeweilige Diagnose nicht ausreichend, um dem Einzelfall gerecht zu werden (vgl. bereits das Urteil des erkennenden Senats v. 17.07.2012 - L 15 BL 11/08, in dem im Einzelnen dargelegt worden ist, dass auch bei der Diagnose eines "vollständigen Apallischen Syndroms" die individuellen Verhältnisse mit Blick auf die der Feststellung immanenten diagnostischen Unsicherheit und der Begrenztheit medizinischer Erfahrungssätze im Einzelnen untersucht werden müssen); es ist zu überprüfen, ob bei der konkreten Ausprägung des Krankheitsbildes blindheitsbedingte Mehraufwendungen in Betracht kommen (so auch Braun, in: MedSach 3/2019, 94 ).
  • LSG Bayern, 08.02.2022 - L 15 BL 9/20

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

  • LSG Bayern, 26.11.2019 - L 15 BL 2/19

    Rechtsprechung des BSG, Mehraufwendung, Blindengeld, Zweckverfehlung,

  • LSG Bayern, 10.12.2019 - L 15 BL 5/16

    Blindengeld: Einwand der Zweckverfehlung

  • LSG Bayern, 22.03.2022 - L 15 BL 12/20

    Soziales Entschädigungsrecht: Voraussetzungen der Zweckverfehlung des

  • LSG Bayern, 05.11.2012 - L 15 BL 10/11

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Blindengeld - rückwirkende Feststellung

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