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   LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16   

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LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16 (https://dejure.org/2016,23066)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.07.2016 - L 15 RF 23/16 (https://dejure.org/2016,23066)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - L 15 RF 23/16 (https://dejure.org/2016,23066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts nach dem JVEG; Außergewöhnlich umfangreicher Befundbericht; Mindestumfang und zeitlicher Aufwand; Anspruch auf Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an einen ...

  • rewis.io

    Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an einen außergewöhnlichen Umfang

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung für die Abgabe eines Befundberichts im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 88 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Entschädigung als Zeuge oder Sachverständiger | Voraussetzungen für einen außergewöhnlich umfangreichen Befundbericht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Mit der Frage, wann von einem außergewöhnlich umfangreichen Befundbericht auszugehen ist, hat sich der Senat eingehend im Beschluss vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, auseinandergesetzt und dabei sowohl die ältere Rechtsprechung des Bayer. LSG als auch die außerbayerische Rechtsprechung abgewogen.

    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschluss vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF), nicht vertretbar ist.

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).

    Wenn der Gesetzgeber gleichwohl eine Entschädigung ermöglicht, hat er dabei, da es sich um Ansprüche im Bereich der darreichenden Verwaltung handelt, eine deutlich größere Gestaltungsfreiheit als bei der Regelung staatlicher Eingriffe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - m. w. N.).

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 229/10

    Befundbericht, Kostenbeamter, Berichtumfang, Entschädigung,

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Er ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, und vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13): - Maßstab bei der Beurteilung, ob ein Befundbericht außergewöhnlich umfangreich ist, ist im Wesentlichen der Umfang der Ausführungen des berichtenden Arztes.

    Dass bei dieser Handhabung, also der Orientierung am Umfang der Ausführungen nicht berücksichtigt wird, dass ein Arzt möglicherweise mehr Zeit investiert, wenn er seinen Bericht möglichst knapp, präzise und aussagekräftig formuliert, als wenn er seine Angaben in all ihrer Ausführlichkeit und, ohne auf eine besondere Präzisierung oder Strukturierung zu achten, umfassend zu Papier bringt, ist im Sinn einer zügigen Abrechnung und dem Ziel der Verhinderung einer Überlastung der Verwaltung hinzunehmen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, und vom 13.09.2013, Az.: L 15 SF 198/12).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann daher auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (h.M., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. 2014, § 4, Rdnr. 12 - m. w. N.).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78

    Zeugenentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Die Wahrnehmung einer derartigen Aufgabe ist Ausfluss verfassungsmäßiger staatsbürgerlicher Pflichten, für deren Ausübung der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, dem Bürger einen Ausgleich zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.07.1970, Az.: 1 BvL 2/67 - zum Ersatz von Verdienstausfall wegen der Musterungsuntersuchung im Rahmen der Wehrpflicht -, und vom 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78 - zur Entschädigung von Zeugen ohne Verdienstausfall gemäß § 2 Abs. 3 ZuSEG).
  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Damit wird ein Einklang mit der Rechtsprechung zur Honorierung von Sachverständigen (vgl. Beschluss des Senats vom 14.05.2012, Az.: L 15 SF 276/10 B E) hergestellt.
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Bei der Festsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70

    Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Eine vom Gesetzgeber eingeführte Limitierung der Entschädigung dient der Überschaubarkeit des Kostenrisikos und damit der Rechtssicherheit; auch eine gewisse Rücksichtnahme auf die Belastung der öffentlichen Haushalte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss 27.06.1972, Az.: 1 BvL 34/70).
  • LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Im Rahmen des Beschlusses vom 22.06.2012, Az.: L 15 SF 136/11, hat der Senat auch erläutert, dass eine vorrangige Orientierung am Ausmaß der für die Erstellung des Befundberichts erforderlichen Arbeit, ohne dass dabei dem Umfang der Ausführungen große Bedeutung zugemessen würde (so das Thüringer LSG, Beschluss vom 27.02.2008, Az.: L 6 B 134/07 SF), nicht vertretbar ist.
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 25/90

    Anspruch auf Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - Vornahme eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.07.2016 - L 15 RF 23/16
    Sie hat eigene Wahrnehmungen von vergangenen Tatsachen und Zuständen bekundet, für die eine besondere Sachkunde, hier die medizinisch-ärztliche, erforderlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.11.1991, Az.: 9a RV 25/90).
  • LSG Thüringen, 27.04.2015 - L 6 JVEG 273/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen gem §

  • LSG Bayern, 24.06.2009 - L 15 SF 119/09

    Kürzung wegen Schreibweise

  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 15 RF 19/16

    Vergütung für einen außergewöhnlich umfangreichen ärztlichen Befundbericht

    Er ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16, und vom 08.07.2016, Az.: L 15 RF 22/16):.

    Dass bei dieser Handhabung, also der Orientierung am Umfang der Ausführungen nicht berücksichtigt wird, dass ein Arzt möglicherweise mehr Zeit investiert, wenn er seinen Bericht möglichst knapp, präzise und aussagekräftig formuliert, als wenn er seine Angaben in all ihrer Ausführlichkeit und, ohne auf eine besondere Präzisierung oder Strukturierung zu achten, umfassend zu Papier bringt, ist im Sinn einer zügigen Abrechnung und dem Ziel der Verhinderung einer Überlastung der Verwaltung hinzunehmen (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 31.07.2012, Az.: L 15 SF 229/10, vom 10.05.2013, Az.: L 15 SF 54/13, vom 13.09.2013, Az.: L 15 SF 198/12, und vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16).

    Der tatsächliche Zeitaufwand für die Erstellung des Befundberichts begründet daher keine Vergütung nach einem vom Antragsteller gewünschten Stundensatz (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.07.2016, Az.: L 15 RF 23/16, und vom 08.07.2016, Az.: L 15 RF 22/16).

  • LSG Thüringen, 16.01.2018 - L 1 JVEG 1593/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen gemäß

    Eine außergewöhnlich umfangreiche Leistung bejaht beispielsweise das Bayerische LSG (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2016 - L 15 RF 23/16, nach Juris) erst dann, wenn der Befundbericht sechs Seiten erreicht.
  • LSG Thüringen, 24.08.2018 - L 1 JVEG 141/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Eine außergewöhnlich umfangreiche Leistung bejaht beispielsweise das Bayerische LSG (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2016 - L 15 RF 23/16, nach Juris) erst dann, wenn der Befundbericht sechs Seiten erreicht.
  • SG Karlsruhe, 07.11.2019 - S 1 KO 3576/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines sachverständigen Zeugen -

    Eine außergewöhnlich umfangreiche Leistung bejaht beispielsweise das Bay. LSG (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2016 - L 15 RF 23/16 -, Rn. 25 ) erst dann, wenn der Befundbericht sechs Seiten erreicht.
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