Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1031
LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15 (https://dejure.org/2016,1031)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.01.2016 - L 15 SF 330/15 (https://dejure.org/2016,1031)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2016 - L 15 SF 330/15 (https://dejure.org/2016,1031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 13.11.2012 - L 15 SF 168/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen eines Untersuchungstermins -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    - er innerhalb der Zweiwochenfrist des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG, d. h. innerhalb von zwei Wochen nach Beseitigung des Hindernisses für die (rechtzeitige) Antragstellung (zur Geltung dieser zeitlichen Anforderung bei allen drei im Folgenden genannten Voraussetzungen: vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12),.

    - einen Wiedereinsetzungsgrund glaubhaft macht (vgl. zur verfassungsrechtlichen Problematik und den sich daraus ergebenden vergleichsweise geringen Anforderungen an die Glaubhaftmachung in diesem Zusammenhang die ausführlichen Erwägungen im Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12) und.

    - sich das Gericht bei weiteren, von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen vom glaubhaften, d. h. überwiegend wahrscheinlichen Vorliegen des Wiedereinsetzungsgrunds überzeugt hat (vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12).

    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).

    Um die vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG vorgesehene Möglichkeit der Wiedereinsetzung nicht ins Leere laufen zu lassen, ist von einer Glaubhaftmachung schon dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags plausibel einen nach der Lebenserfahrung naheliegenden Sachverhalt darstellt, der eine Wiedereinsetzung begründen würde, und keine durchgreifenden Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen (vgl. Beschluss des Senats vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12 - mit ausführlichen Erläuterungen auch zu verfassungsrechtlichen Aspekten).

  • LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 RF 14/15

    Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Dem in der Praxis nicht seltenen Problem, dass Entschädigungs- oder Vergütungsanträge wegen Unkenntnis der mit drei Monaten vergleichsweise kurzen Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG zu spät gestellt werden und eine Unkenntnis des Rechts und der Befristung seiner Ausübung grundsätzlich eine Wiedereinsetzung nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 RF 14/15 - mit umfassender Darstellung dieser Rechtsfrage), hat der Gesetzgeber mit der Einführung der Belehrungspflicht in § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 JVEG und der Vermutungsregelung in § 2 Abs. 2 Satz 2 JVEG im Rahmen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23.07.2013 (BGBl I S. 2586, 2681 ff.) mit Wirkung zum 01.08.2013 Rechnung getragen.

    Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob der Berechtigte bereits aus anderen Verfahren oder aus dem gleichen Verfahren, dort jedoch aus anderem Anlass, Kenntnis von der Dreimonatsfrist für die Antragstellung erlangt hat oder erlangen hätte können, so dass auch eine entgegenstehende positive Kenntnis von der Antragsfrist unschädlich ist, wenn die Belehrung im konkreten Entschädigungs- oder Vergütungsfall unterblieben ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11.05.2015, Az.: L 15 RF 14/15).

  • LSG Bayern, 14.08.2013 - L 15 SF 253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Wiedereinsetzung gem

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Dieser Fall ist nicht anders zu beurteilen, als wenn der Antragsteller erst nach Erkennen der Fristversäumung seine Entschädigungsforderung beziffert hätte (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 14.08.2013, Az.: L 15 SF 253/12).
  • LSG Bayern, 06.10.2015 - L 15 SF 323/14

    Nachträgliche Reduzierung der Vergütungsforderung eines Sachverständigen bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Das Antragserfordernis verbietet es zudem, allein in der verspäteten Geltendmachung einer Entschädigungsforderung einen Wiedereinsetzungsantrag zu sehen (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 22.04.2015, Az.: L 15 RF 17/15), da damit der vom Gesetzgeber vorgesehene Ausschluss einer Wiedereinsetzung von Amts wegen hinfällig würde (vgl. Beschluss des Senats vom 06.10.2015, Az.: L 15 SF 323/14).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 15 SF 156/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen ist dem JVEG - im Gegensatz zu vielen anderen gesetzlichen Regelungen - fremd (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 156/12, vom 13.11.2012, Az.: L 15 SF 168/12, und vom 27.03.2013, Az.: L 15 SF 181/12 B).
  • LSG Bayern, 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

    Vergütung, Gutachten, Wiedereinsetzung, Entschädigungsantrag, Verspätung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Eines weiteren Hinweises des Gerichts auf den bevorstehenden Ablauf der Frist oder einer Aufforderung zur Bezifferung der Vergütungsforderung bedurfte es nicht (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 12.09.2013, Az.: L 15 SF 190/13 - m. w. N.).
  • LSG Bayern, 16.05.2014 - L 15 SF 372/13

    Wiedereinsetzung, Vergütungsanspruch, Gutachtenkosten, Fristversäumnis

    Auszug aus LSG Bayern, 25.01.2016 - L 15 SF 330/15
    Für die Einhaltung der Antragsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG ist entscheidend der Rechnungseingang bei Gericht, nicht die Datierung der Rechnung oder deren Absendung durch den Vergütungsberechtigten (ständige Rspr., vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 16.05.2014, Az.: L 15 SF 372/13).
  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Der Senat verweist insofern auf seinen in einer anderen Angelegenheit des Antragstellers ergangenen Beschluss vom 16.04.2015, Az.: L 15 SF 330/15, in dem er Folgendes ausgeführt hat:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht