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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2017 - L 15 SO 252/16   

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https://dejure.org/2017,7499
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2017 - L 15 SO 252/16 (https://dejure.org/2017,7499)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2017 - L 15 SO 252/16 (https://dejure.org/2017,7499)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - L 15 SO 252/16 (https://dejure.org/2017,7499)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • ra-fuesslein.de (Kurzinformation)

    "Wahlpflicht" zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Müssen Armutsrentner noch ärmer werden?

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - L 15 SO 213/17

    Sozialhilferecht: Verhältnis zwischen Sozialhilfe und Wohngeld; Berücksichtigung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Hilfebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen beantragt hat, sich nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verweisen lassen muss (Beschluss vom 7. Februar 2017, Az. L 15 SO 252/16 B PKH, bisher nicht veröffentlicht; a.A. Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2017, Az. S 145 SO 1717/17, dokumentiert in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2018 - L 23 SO 208/17

    Subsidiarität eines vorbeugenden Feststellungsbegehrens gegenüber einer

    Weiterhin wurde unter Berufung auf die Rechtsprechung des 15. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Februar 2017 (L 15 SO 252/16 B PKH) geltend gemacht, sie, die Klägerin, habe die Antragstellung nach dem SGB XII gewählt.

    Dass der Beklagte nicht die Auffassung des 15. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 7. Februar 2017 (Az.: L 15 SO 252/16 B PKH - juris; vgl. hierzu und zu § 2 SGB XII und einem "Wahlrecht" Anm. Luthe, jurisPR-SozR 12 7 2018., Anm. 1) teilt, dass nur ein gleichzeitiger Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unter Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Wohngeld ausgeschlossen sein soll, ist aus den Begründungen jedenfalls nicht erkennbar.

  • SG Berlin, 28.10.2019 - S 70 SO 21/18
    Ein allein auf § 2 Abs. 1 SGB XII gestützter Leistungsausschluss beim bloßen Bestehen eines Anspruchs auf Wohngeld nach dem WoGG, ohne dass dem Leistungsberechtigten hieraus "bereite Mittel" tatsächlich zufließen, lässt sich mit der Gesetzessystematik hingegen nicht vereinbaren (so im Ergebnis auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2017 - L 15 SO 252/16 B PKH (unveröffentlicht); LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2018 - L 15 SO 213/17 B PKH; wonach sogar ein "Wahlrecht" zwischen der Inanspruchnahme von Wohngeld oder der Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen soll; wohl auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.10.2018 - L 23 SO 208/17).
  • SG Berlin, 18.12.2017 - S 145 SO 1717/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 7. Februar 2017 aufgeführt (L 15 SO 252/16 B PKH, unveröffentlicht):.
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