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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08   

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https://dejure.org/2012,4761
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08 (https://dejure.org/2012,4761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.03.2012 - L 15 U 304/08 (https://dejure.org/2012,4761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. März 2012 - L 15 U 304/08 (https://dejure.org/2012,4761)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.03.2009 - B 2 U 49/09 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Insoweit bilden sie ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 5; Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/09 R -).

    Da Rentenbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung im Kern Funktionsbegutachtung ist (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 6; Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/09 R -), kommt es darauf an, inwieweit durch die Schwere der verbliebenen Gesundheitsstörungen das Leistungsvermögen des Versicherten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbsleben beeinträchtigt ist.

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Dies gilt umso mehr, als das BVerfG noch in seinem Beschluss vom 16.03.2011 (1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08) bestätigt hat, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, dass der Gesetzgeber die Verletztenrente als Leistung der Sozialversicherung generell als abstrakten Erwerbsschadensausgleich konzipiert hat.
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Die Tatsache, dass das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung Schmerzensgeldansprüche des durch einen Arbeitsunfall geschädigten Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ausschließt (zur Verfassungsmäßigkeit s. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1972 1 BvL 4/71, BVerfGE 34, 118), führt nicht dazu, dass einem Arbeitnehmer, der ohne den Haftungsausschluss derartige Ansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen könnte, höhere Leistungen zu gewähren sind.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Bei der Einschätzung der MdE sind die von der Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungswerte zu beachten, die eine Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE bilden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSG SozR 3 - 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Bei der Einschätzung der MdE sind die von der Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungswerte zu beachten, die eine Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE bilden (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSG SozR 3 - 2200 § 581 Nr. 5).
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 22/70
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Wenn - wie hier - der Versicherte bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit noch nicht 13 Wochen (3 Monate) im Betrieb beschäftigt war, richtet sich die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden nach den Verhältnissen eines in dem selben Betrieb während der letzten 13 Wochen tätig gewesenen gleichartigen Beschäftigten (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 59; BSGE 35, 126, 128 f.).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 35/75

    Rechtswidrigkeit eines Bescheids - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Festsetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - L 15 U 304/08
    Insoweit bilden sie ein geeignetes Hilfsmittel zur Einschätzung der MdE (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 5; Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/09 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 7 AS 57/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Inzwischen habe er eine Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Nr. 27881/09) erhoben, die sich auf das anhängige Berufungsverfahren gegen die zuständige Berufsgenossenschaft (L 15 U 304/08) beziehe.
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