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   LSG Bayern, 19.03.2008 - L 16 AS 270/07   

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https://dejure.org/2008,29176
LSG Bayern, 19.03.2008 - L 16 AS 270/07 (https://dejure.org/2008,29176)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.03.2008 - L 16 AS 270/07 (https://dejure.org/2008,29176)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. März 2008 - L 16 AS 270/07 (https://dejure.org/2008,29176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abfindungszahlungen aus arbeitsgerichtlichem Vergleich nach Vollstreckungsmaßnahmen - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen Anrechnung einer vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlten Abfindung als Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 S. 1 2. Hs. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Anforderungen an die verfahrensrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 31.08.2006 - L 7 AS 9/06

    Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld II (Alg II)

    Auszug aus LSG Bayern, 19.03.2008 - L 16 AS 270/07
    Denn entscheidend sei, ob das Einkommen im Bedarfszeitraum zur Bedarfsdeckung zur Verfügung gestanden habe (BayLSG, Urteil vom 31.08.2006, Az. L 7 AS 9/06).
  • VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII

    Die sozialgerichtliche Rechtsprechung, nach der die Anwendung der Zuflusstheorie einen Härtefall begründen kann, wenn der Betroffene die Nachzahlung aufgrund eines fehlerhaften oder verspäteten Handelns eines Sozialleistungsträgers erhält (vgl. BayLSG, Urteil vom 19.03.2008 - L 16 AS 270/07 -, juris, und Urteil vom 29.09.2006 - L 7 AS 41/06 -, juris), greift nicht ein, weil kein Fehlverhalten eines Sozialleistungsträgers vorliegt.
  • LSG Bayern, 30.06.2008 - L 16 B 438/08

    Bedeutung des Zeitpunkts des tatsächlichen Zuflusses von Einnahmen bei der

    Nach dieser wertenden Betrachtungsweise steht bei Geldforderungen der tatsächliche Zufluss gegenüber dem zugrundeliegenden Anspruch im Vordergrund (s. hierzu ausführlich etwa Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 11 Rdnr. 11 ff. m.w.N.; vgl. auch BayLSG, Urteil vom 19.03.08, L 16 AS 270/07).
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