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   LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11   

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https://dejure.org/2011,26896
LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11 (https://dejure.org/2011,26896)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.11.2011 - L 16 AS 453/11 (https://dejure.org/2011,26896)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. November 2011 - L 16 AS 453/11 (https://dejure.org/2011,26896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende liegt die objektive Beweislast für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit beim Leistungsberechtigten. Verbleiben nach Ausschöpfen der von Amts wegen gebotenen Ermittlungsmöglichkeiten ersthafte Zweifel an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 62/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung von Einkommen und

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11
    Der neue Bescheid wird nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Gerichtsverfahrens (BSG, Urteil vom 28.10.2009 Az. B 14 AS 62/08 R Rdnr. 17).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundessozialhilfegesetz, der sich der Senat für das SGB II anschließt, trägt der Hilfesuchende die objektive Beweislast oder Beweislast im materiellen Sinne für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit; lässt sich nach Ausschöpfen der erreichbaren Erkenntnisquellen nicht feststellen, ob der Hilfesuchende hilfebedürftig ist, so geht dies zu seinen Lasten (vgl. statt aller BVerwGE 67, 163, 171 f. m. w. Nachw.; ebenso Eicher/ Spellbrink, SGB II, 2. A. 2008, § 9 Rdnr. 66).
  • LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 179/10

    Ob ein Vermögensgegenstand, den ein Hilfebedürftiger aufgrund eines verdeckten

    Auszug aus LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 453/11
    In der mündlichen Verhandlung vom 24.11.2010 hat der Senat durch Beschluss unter dem Az. L 16 AS 179/10 die Streitsache abgetrennt, soweit sie den Leistungsanspruch ab dem 01.05.2008 betrifft, und insoweit die Verhandlung vertagt und unter dem Az. L 16 AS 892/10 fortgeführt.
  • LSG Hessen, 17.09.2019 - L 4 SO 63/13

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

    Die Folgen der Nichterweislichkeit gehen indessen zu Lasten des Klägers, da der Hilfesuchende die objektive Beweislast oder Beweislast im materiellen Sinne für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 9. November 2011 - L 16 AS 453/11 -, Rn. 64, juris m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AS 4232/14

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - einmaliger Bedarf -

    Der Kläger trägt dabei die Beweislast dafür, dass ein solcher Bedarf besteht, als für ihn günstige Tatsache (BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R- SozR 4-4200 § 9 Nr. 9; Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2012 - L 19 AS 937/12 - Bayerisches LSG, Urteil vom 09.11.2011 - L 16 AS 453/11 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2012 - L 3 AS 4573/11
    Solche Folgebescheide werden nicht - unabhängig von ihrem Inhalt - nach § 96 SGG in das laufende Klage- (oder i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG das laufende Berufungs-)verfahren einbezogen, weil sie andere Zeiträume betreffen und den ursprünglichen Bescheid daher nicht - vollständig - ersetzen (BSG, Urt. v. 07.11.2006, a.a.O., Rn. 17; ebenso Bayerisches LSG, L 16 AS 453/11 v. 09.11.2011, Juris Rn. 46).

    (1) In Rechtsprechung und Literatur wird - grundsätzlich - die Beweislast für die Hilfebedürf-tigkeit bei dem Antragsteller bzw. Leistungsberechtigten gesehen (Armborst, in: LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, Anhang Verfahren, Rn. 21; BSG, B 4 AS 10/08 R v. 19.02.2009, Juris Rn. 21; Bayerisches LSG, L 7 AS 361/12 B ER v. 13.06.2012, Juris Rn. 44; LSG Nordrhein-Westfalen, L 19 AS 2288/11 B v. 12.03.2012, Juris Rn. 40; Bayerisches LSG, L 16 AS 453/11 v. 09.11.2011, Juris Rn. 64).

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