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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 205/04   

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https://dejure.org/2004,14659
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 205/04 (https://dejure.org/2004,14659)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.10.2004 - L 16 KR 205/04 (https://dejure.org/2004,14659)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - L 16 KR 205/04 (https://dejure.org/2004,14659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Verzugs mit Entrichtung der Beiträge; Rechtzeitige Leistung bei telegraphischer Überweisung; Anforderungen an eine qualifizierte Mahnung; Informationspflichten der Krankenkasse aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B

    Angemessenheit der Frist bei Beitragsrückstand

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 16 KR 205/04
    Es wurden seinerzeit iS von § 191 (S. 1) Nr. 3 SGB V die fälligen Beiträge auch "trotz Hinweises auf die Folgen" nicht entrichtet, denn die Beklagte hatte den Kläger zuletzt mit ihren Hinweisen in der qualifizierten Mahnung vom 20.11.2002 so konkret und hinreichend über die Rechtsfolgen belehrt, daß er die Notwendigkeit der weiteren Schritte auch dann ohne weiteres hätte erkennen und die zur Abwendung der drohenden Beendigung der Mitgliedschaft notwendigen Maßnahmen hätte ergreifen können, wäre er nicht der versierte Finanzdienstleister, als der er sich gegenüber dem Senat dargestellt hat, und die Beklagte hat dem Kläger mit der Einräumung der Frist zur Zahlung bis zum 15.12.2002 auch eine zur Abwendung des Verlustes des Versicherungsschutzes hinreichende und angemessen weitere Frist zur Zahlung gesetzt (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Beschl. v. 27.1.2000 B 12 KR 21/99 B = Juris-Dokument Reg.
  • SG Stuttgart, 21.06.2006 - S 15 KR 3758/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzug

    Soweit der freiwillig Versicherte wirtschaftlich außerstande ist, die Beiträge zu zahlen, kann er sich an das Sozialamt zwecks Zahlung oder an die Kasse wegen einer Stundung wenden (LSG Nordrhein-Westfalen 28.10.2004 - L 16 KR 205/04).
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