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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B (https://dejure.org/2015,24259)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B (https://dejure.org/2015,24259)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B (https://dejure.org/2015,24259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Ausschlussfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG; Nichtbetreiben des Verfahrens länger als drei Monate; Klagerücknahmefiktion gem. § 102 Abs. 2 SGG; Wertung des Antrags auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Ausschlussfrist des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass mangels einer Begründungspflicht für das Klagebegehren eine Betreibensaufforderung nicht - wie hier - schlicht auf eine fehlende Begründung der Klage gerichtet werden kann, sondern vielmehr konkrete Mitwirkungshandlungen zu bezeichnen sind, die zur Klärung des Sachverhalts und zur Ermöglichung einer Sachentscheidung unerlässlich sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2011 - L 13 SB 126/11 B PKH, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01, Rn. 6, juris: " die Verwaltungsgerichtsordnung eine Klagebegründung nicht zwingend vorschreibt und die Kläger daher der Aufforderung zur Klagebegründung ohne weiteres allein durch den Hinweis auf ihr Vorbringen im Verwaltungsverfahren hätten Genüge tun können, fehlt es an jedem Anhaltspunkt für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses).

    Soweit ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses naheliegen soll, wenn eine Klagebegründung angekündigt, dann aber nicht vorgelegt wird (so auch Müller a.a.O. Rn. 22; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2015 - 4 A 1269/13, juris), weist der Senat darauf hin, dass hier der Gegenstand des Klagebegehrens den Ausführungen des Klageschriftsatzes nebst Anlagen ohne Weiteres zu entnehmen war (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01, Rn. 6, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt im Bereich vermögensrechtlicher Streitigkeiten eine fehlende Klagebegründung nur ausnahmsweise auf ein weggefallenes Rechtsschutzinteresse schließen (BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01, Rn. 6, juris).

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Die Klagerücknahmefiktion ist - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, juris, Rn. 28) - nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anzuwenden, in denen Anlass zu der Annahme besteht, das Rechtsschutzinteresse des Klägers/der Klägerin sei entfallen (vgl. etwa Müller a.a.O. Rn. 21).

    Dieser besteht - entsprechend dem Zweck des § 92 Abs. 2 VwGO - nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. zu § 92 Abs. 2 VwGO BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, juris, Rn. 35 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 = NVwZ 1994, S. 62 (63)).

  • BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Bei der Frist nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich vielmehr um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102 Rn. 12; vgl. auch zu § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112/02, juris, Rn. 2 m.w.N.).

    Zwar soll auch die Versäumung von Ausschlussfristen ausnahmsweise unbeachtlich sein können, wenn ein Fall "höherer Gewalt" vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 a.a.O.; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 102 Rn. 9b).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Bei der Frist nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich vielmehr um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102 Rn. 12; vgl. auch zu § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112/02, juris, Rn. 2 m.w.N.).

    Zwar soll auch die Versäumung von Ausschlussfristen ausnahmsweise unbeachtlich sein können, wenn ein Fall "höherer Gewalt" vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 18 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 a.a.O.; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 102 Rn. 9b).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Der Senat kann nach alledem dahinstehen lassen, ob hier die Voraussetzungen für eine Rücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG vorliegt (vgl. zu den grundsätzlichen Anforderungen vor allem in formeller Hinsicht BSG, Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R = BSGE 106, 254-264, Rn. 49 ff.; vgl. eingehend auch Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Auflage 2014, § 102 Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Dieser besteht - entsprechend dem Zweck des § 92 Abs. 2 VwGO - nicht darin, den Kläger zu einer Substantiierung seines Klagebegehrens anzuhalten, sondern in der Klärung der aufgekommenen Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses (vgl. zu § 92 Abs. 2 VwGO BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11, juris, Rn. 35 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92 = NVwZ 1994, S. 62 (63)).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - L 13 SB 126/11

    Prozesskostenhilfe; Klagerücknahme; Rücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass mangels einer Begründungspflicht für das Klagebegehren eine Betreibensaufforderung nicht - wie hier - schlicht auf eine fehlende Begründung der Klage gerichtet werden kann, sondern vielmehr konkrete Mitwirkungshandlungen zu bezeichnen sind, die zur Klärung des Sachverhalts und zur Ermöglichung einer Sachentscheidung unerlässlich sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2011 - L 13 SB 126/11 B PKH, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01, Rn. 6, juris: " die Verwaltungsgerichtsordnung eine Klagebegründung nicht zwingend vorschreibt und die Kläger daher der Aufforderung zur Klagebegründung ohne weiteres allein durch den Hinweis auf ihr Vorbringen im Verwaltungsverfahren hätten Genüge tun können, fehlt es an jedem Anhaltspunkt für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses).
  • VG Schwerin, 04.05.2015 - 4 A 1269/13

    Betreibensaufforderung zur Vorlage einer anwaltlich angekündigten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2015 - L 16 KR 224/15
    Soweit ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses naheliegen soll, wenn eine Klagebegründung angekündigt, dann aber nicht vorgelegt wird (so auch Müller a.a.O. Rn. 22; vgl. auch VG Schwerin, Urteil vom 04.05.2015 - 4 A 1269/13, juris), weist der Senat darauf hin, dass hier der Gegenstand des Klagebegehrens den Ausführungen des Klageschriftsatzes nebst Anlagen ohne Weiteres zu entnehmen war (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch BVerwG, Beschluss vom 12.04.2001 - 8 B 2/01, Rn. 6, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2016 - L 19 AS 1863/15
    Bei der Frist nach § 102 Abs. 2 S. 1 SGG handelt es sich um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B m.w.N. und vom 12.10.2102 - L 19 AS 1437/12 B; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl., § 102 Rn. 12; a. A. Müller in Roos/Wahrendorf, SGG, § 102 Rn. 27; vgl. auch zu § 92 Abs. 2 S.1 VwGO BVerwG, Beschlüsse und vom 06.07.2007 - 8 B 51.07 - und vom 25.11.2002 - 8 B 112/02 - m.w.N.).

    Bereits der Antrag auf Wiedereinsetzung ist als konkludenter Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu werten (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B m.w.N. und vom 12.10.2102 - L 19 AS 1437/12 B -, LSG Berlin-Brandenburg, ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2009 - L 14 AS 1005/09 B).

    Eine Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses ist nicht geboten, da das Sozialgericht zutreffend die Wiedereinsetzung abgelehnt hat (LSG NRW, Beschlüsse vom 12.10.2102 - L 19 AS 1437/12 B - und vom 28.08.2015 - L 16 KR 224/15 B m.w.N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2011 - L 5 AS 172/10 B).

  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und

    Die Kammer weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass es sich bei der Frist nach § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG um eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B, m.w.N., Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Ausschlussfrist des §

    Wie auch vom Kläger unter Hinweis auf die von ihm ungenutzt gelassene "relativ lange Frist von 3 Monaten" ausdrücklich anerkannt, liegt kein Fall vor, in dem Streit über die Wirksamkeit der fiktiven Berufungsrücknahme bestünde, so dass das Verfahren fortzuführen und vorrangig zu klären wäre, ob Erledigung eingetreten ist (vgl. dazu Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B -, juris, Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 5/16

    Gewährung eines Kinderzuschlags; Beendigung des Rechtsstreits durch

    Im Übrigen ist es höchstrichterlich nicht geklärt, ob bei der fiktiven Klagerücknahme § 67 SGG einschlägig ist oder nicht (verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. August 2015 - L 16 KR 224/15 B - bejahend: Müller in Roos/Wahrendorff SGG-Kommentar, § 102 Rdnr. 27).
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 1/17

    Arbeitslosenhilfe

    Bei der Frist aus § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG handelt es sich indes um eine im Interesse der Rechtssicherheit gesetzte Ausschlussfrist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22. Januar 2016 - L 19 AS 1863/15 B, juris, Rn. 13, vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B, juris, Rn. 11, und vom 12. Oktober 2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17; zur Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 B 51/07, juris, Rn. 4, und aus neuerer Zeit etwa OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 L 244/12, juris, Rn. 13), die der Wiedereinsetzung nur im Falle höherer Gewalt zugänglich ist (BVerwG, a.a.O.).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2016 - S 4 KA 2628/14

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Frist für Zahlung der Widerspruchsgebühr nach

    In derartigen Fällen wird überwiegend angenommen, dass eine Wiedereinsetzung allenfalls in Fällen höherer Gewalt gewährt werden könnte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 2015 - L 16 KR 224/15 B -, Rn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2012 - L 19 AS 1437/12 B, juris, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09. Dezember 2009 - L 3 KA 117/08 -, Rn. 33, juris; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102 Rn. 12; Bienert, NZS 2009, 554, 557; vgl. auch zu § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112/02, juris, Rn. 2 m.w.N.; BVerwG -, Urteil vom 15. Januar 1991, Az.: 9 C 96/89, NVwZ-RR 1991, 443).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7 BK 6/16
    Im Übrigen ist es höchstrichterlich nicht geklärt, ob bei der fiktiven Klagerücknahme § 67 SGG einschlägig ist oder nicht (verneinend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. August 2015 - L 16 KR 224/15 B - bejahend: Müller in Roos/Wahrendorff SGG-Kommentar, § 102 Rdnr. 27).
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