Rechtsprechung
LSG Bayern, 20.12.2006 - L 16 R 413/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erwerbsminderung unter Berücksichtigung mazedonischer Versicherungszeiten; Volle und teilweise Erwerbsminderung des Versicherten bei Arbeitszeiten unter drei Stunden unter Berücksichtigung des ...
Verfahrensgang
- SG Landshut, 09.04.2003 - S 3 RJ 945/99
- LSG Bayern, 20.12.2006 - L 16 R 413/03
- LSG Bayern, 26.05.2009 - L 16 R 413/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84
Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 95/97 R
Berufsschutz als Kesselwärterin - Lösung vom Beruf
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77
Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64
Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 09.11.1961 - 5 RKn 23/59
Anspruch auf Gewährung einer Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LSG Bayern, 09.05.2018 - L 12 SF 40/17
Vergütungshöhe einer ergänzenden Stellungnahme zum Gutachten
Der von der Bezirksrevision verlangte Ansatz von generell nur 1-2 Stunden für das erneute Aktenstudium für eine ergänzende Stellungnahme unter Verweis auf die Entscheidung des BayLSG vom 20.12.2006, Az.: L 16 R 413/03 mag im dort entschiedenen Fall, in dem es nur um die Beurteilung der nachträglich eingeholten Ergebnisse einer ausführlichen kardiologischen Untersuchung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ging, zutreffend sein.
Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.05.2009 - L 16 R 413/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 09.04.2003 - S 3 RJ 945/99
- LSG Bayern, 20.12.2006 - L 16 R 413/03
- LSG Bayern, 26.05.2009 - L 16 R 413/03
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 22.03.2016 - L 15 RF 6/16
Sachverständigenvergütung für Stellungnahme zu gutachtens- sowie zu …
Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03). - LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03). - LSG Bayern, 21.03.2016 - L 15 RF 6/16
Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines …
Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03).