Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 26.05.2009

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.12.2006 - L 16 R 413/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29576
LSG Bayern, 20.12.2006 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2006,29576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.12.2006 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2006,29576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2006,29576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erwerbsminderung unter Berücksichtigung mazedonischer Versicherungszeiten; Volle und teilweise Erwerbsminderung des Versicherten bei Arbeitszeiten unter drei Stunden unter Berücksichtigung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 09.05.2018 - L 12 SF 40/17

    Vergütungshöhe einer ergänzenden Stellungnahme zum Gutachten

    Der von der Bezirksrevision verlangte Ansatz von generell nur 1-2 Stunden für das erneute Aktenstudium für eine ergänzende Stellungnahme unter Verweis auf die Entscheidung des BayLSG vom 20.12.2006, Az.: L 16 R 413/03 mag im dort entschiedenen Fall, in dem es nur um die Beurteilung der nachträglich eingeholten Ergebnisse einer ausführlichen kardiologischen Untersuchung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ging, zutreffend sein.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.05.2009 - L 16 R 413/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75034
LSG Bayern, 26.05.2009 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2009,75034)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.05.2009 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2009,75034)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - L 16 R 413/03 (https://dejure.org/2009,75034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Bayern, 22.03.2016 - L 15 RF 6/16

    Sachverständigenvergütung für Stellungnahme zu gutachtens- sowie zu

    Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03).
  • LSG Bayern, 14.03.2016 - L 15 RF 2/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03).
  • LSG Bayern, 21.03.2016 - L 15 RF 6/16

    Vergütung eines Sachverständigen für eine Stellungnahme anlässlich eines

    Gerade dann, wenn - wie hier - eine ergänzende Stellungnahme zeitnah nach dem Gutachten angefordert wird, wird der Sachverständige in vielen Fällen die Akten für seine Stellungnahme nicht nochmals benötigen, was im Übrigen auch durch die nur eingeschränkte Vergütung eines erneuten Aktenstudiums bei einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme berücksichtigt wird (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 20.03.1997, Az.: L 10 V 122/92.Ko, vom 12.08.1998, Az.: L 18 V 112/92.Ko, und vom 26.05.2009, Az.: L 16 R 413/03).
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