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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2008 - L 18 AS 1541/07 (https://dejure.org/2008,80846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 (https://dejure.org/2008,80846)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17
Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen …
Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in ju-ris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162)." (…LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 08.08.2012 - L 18 AS 424/12 B PKH, juris, Rn. 7 f.). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 18 AS 424/12
Prozesskostenhilfe - Zusicherung zu den Unterkunftskosten - Erfolgsaussichten - …
Die abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit des Umzugs kann mittels einer Zusicherung nicht getroffen werden (vgl BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R - juris; vgl auch schon Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - juris).Das Feststellungsinteresse ist aber schon dann zu verneinen, wenn - wie hier - ungewiss bleibt, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes (vgl zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - BSG, Urteil vom 07. September 1988 - 10 RAr 8/87 - veröffentlicht in juris - mwN; BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10/86 = Buchholz, 310, § 113 Nr. 162).
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - L 18 AS 1841/10
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Zusicherung zu den Unterkunftskosten; …
Ein berechtigtes Feststellungsinteresse im dargelegten Sinn, das vorliegend allein unter dem Gesichtspunkt der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen des Beklagten bestehen könnte, ist aber bereits deshalb zu verneinen, weil jedwede Zusicherung der Übernahme von Unterkunftskosten immer von den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall, dh der zum Zeitpunkt der begehrten Zusicherung bestehenden Sachlage, abhängt (vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - nicht veröffentlicht). - LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - L 18 AS 1613/09 Ein berechtigtes Feststellungsinteresse ist aber insoweit bereits deshalb zu verneinen, weil jedwede Zusicherung der Übernahme von Unterkunftskosten immer von den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängt, d. h. die Zusicherung nur bezogen auf eine konkret in Aussicht genommene Unterkunft erteilt werden kann (vgl. insoweit Senatsurteil vom 4. Juni 2008 - L 18 AS 1541/07 - nicht veröffentlicht).