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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B   

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https://dejure.org/2012,29203
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B (https://dejure.org/2012,29203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B (https://dejure.org/2012,29203)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2012 - L 19 AS 1379/12 B (https://dejure.org/2012,29203)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.08.1997 - 11 BAr 95/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Bei dem Schreiben vom 20.01.2010 handelt es sich nicht lediglich um eine Zahlungsaufforderung des Beklagten - wovon anscheinend das Sozialgericht ausgeht -, die keinen Verwaltungsakt, sondern nur eine schlichte Mitteilung darstellt (vgl. hierzu BSG Beschluss vom 05.08.1997 - 11 Bar 95/97 - LSG Sachsen Beschluss vom 19.10.2009 - L 3 B 98/08 AS-NZB - m.w.N.).

    Soweit das Sozialgericht sich bei der Bewertung des Schreibens vom 20.01.2010 als reine Zahlungsaufforderung ohne Verwaltungsaktcharakter auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 05.08.1997 - 11 Bar 95/97 - beruft, ist anzumerken, dass in den Gründen dieser Entscheidung festgestellt ist, dass die mit der Zahlungsaufforderung geltend gemachte Forderung "mit Bescheid vom 28. November 1985; Änderungsbescheid vom 14. Januar 1986 rechtskräftig festgestellt ist, nach dem das Klageverfahren ... erfolglos geblieben ist" und "Grundlage der Vollstreckung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 ... vielmehr die Bescheide vom 28.November 1985 und 14. Januar 1986, die bindend geworden, sind".

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Der Regelungsbegriff des § 31 SGB X erfasst einseitige Erklärungen einer Behörde, die auf die rechtsverbindliche Begründung, Änderung, Aufhebung (einschließlich Beeinträchtigung) oder auf die (positive oder negative) Feststellung eines subjektiven öffentlichen Rechts oder einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eines anderen Rechtssubjekts (mit unmittelbarer Rechtswirkung diesem gegenüber) gerichtet sind (BSG Urteil vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R = juris Rn 16 m.w.N).

    Insofern ist im Einzelfall zu ermitteln, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl. BSG Urteile vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R = juris Rn 16 ff m.w.N. und vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R = juris Rn 13f).

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Insofern ist im Einzelfall zu ermitteln, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl. BSG Urteile vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R = juris Rn 16 ff m.w.N. und vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R = juris Rn 13f).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Dieser ist dann gegeben, wenn der Antragsteller einen bewilligungsreifen Antrag vorgelegt (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10) und der Gegner nach § 73a SGG i.V.m. § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO Gelegenheit zur Stellung gehabt hat.
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Nach § 66 SGB X stehen der Behörde zwei Vollstreckungsarten zur Durchsetzung von Forderungen zur Verfügung: Zu einem die Vollstreckung nach den jeweils einschlägigen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen gemäß § 66 Abs. 1 SGB X und zum anderen die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung der ZPO gemäß § 66 Abs. 4 SGB X. Vorliegend hat sich der Beklagte zur Vollstreckung seines aus den Darlehensbescheiden ergebenden Rückzahlungsanspruch (vgl. BSG Urteil vom 06.03.1991 - 9b RAr 7/90 = juris Rn 17, wonach der Bewilligung von Darlehen die Rückzahlungspflicht immanent ist) nach den Vorschriften des VwVG entscheiden.
  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Da der Kläger zu 2) auch nicht Adressat von Vollstreckungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ist, besteht auch kein Rechtschutzbedürfnis hinsichtlich einer Klage, die das Ziel verfolgt, die Nichtvollstreckbarkeit einer Forderung feststellen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93).
  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 64/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht ist in der Regel der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11 B ER, L 19 AS 1510/11 B = juris Rn. 19; BayLSG Beschluss vom 19.03.2009 - L 7 AS 64/09 B PKH = juris Rn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussicht ist in der Regel der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11 B ER, L 19 AS 1510/11 B = juris Rn. 19; BayLSG Beschluss vom 19.03.2009 - L 7 AS 64/09 B PKH = juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03

    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Die Rechte und Ansprüche des Beklagten aus dem Darlehen finden ihre Begrenzung durch den Sinn und Zweck der Leistungen nach dem SGB II (vgl. hierzu OVG Lüneburg Beschluss vom 27.03.2003 - 12 ME 52/03 - m.w.N. zur Rückforderung darlehensweiser gewährter Sozialhilfe).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07

    Zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Vorliegen eines Leistungsbescheides

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
    Der Bescheid muss den Betrag der erbrachten Leistung und die zurückzuzahlende Summe enthalten; er darf keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt der geforderte Betrag zu entrichten ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.09.2010 - 3 L 165/07 - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 19.10.2009 - L 3 B 98/08 AS-NZB
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese Grundsätze sind nach Auffassung des Senats auf die Bewilligung und Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II, die als Darlehen zu gewähren sind bzw. gewährt wurden, anwendbar (Beschlüsse des Senats vom 03.2011 - L 19 AS 286/11 B - und vom 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B; Bender in Gagel, SGB II, § 42a Rn 14f; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl, § 9 Rn 48; a.A. anscheinend SG Braunschweig Urteil vom 17.04.2009 - S 17 AS 2140/08).
  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 11 AS 293/14

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Er ist dabei von der bloßen Zahlungsaufforderung abzugrenzen, was ggf. durch Auslegung dahingehend zu ermitteln ist, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R; Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B - alle zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2021 - L 7 AS 1479/20

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr stellt der Beklagte die Höhe des Rückforderungsanspruchs und dessen Fälligkeit hierin erstmalig fest, so dass es sich bei dem Schreiben vom 15.12.2017 um einen Darlehensrückforderungsbescheid handelt, dem ohne Weiteres Regelungswirkung zukommt (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 08.10.2012 - L 19 AS 1569/11 sowie Beschluss vom 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B).
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