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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1836/11   

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https://dejure.org/2012,7649
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1836/11 (https://dejure.org/2012,7649)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2012 - L 19 AS 1836/11 (https://dejure.org/2012,7649)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - L 19 AS 1836/11 (https://dejure.org/2012,7649)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R

    Unzulässigkeit der Berufung - Zulassung der Berufung außerhalb des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 AS 1836/11
    Denn die Zulässigkeit der Berufung ist Voraussetzung für eine Klageänderung in der Berufungsinstanz (vgl. BSG Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 19/01 R - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, a.a.O., § 99 Rn 12 mit weiteren Rechtsprechungs-hinweisen).
  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 573 RVO (§ 90 Abs. 1 SGB VII)

    Die im Berufungsverfahren erhobene Klage war durch den Senat als erste Instanz abzuweisen, was auch in der Entscheidungsformel zum Ausdruck kommen musste (in diesem Sinne Eckertz, in Lüdtke, SGG, 4. Aufl. 2012, § 143 Rn. 22, § 153 Rn. 18; vgl. z.B. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Mai 2011, L 13 R 457/10, juris; LSG für das Land NRW, Urteil vom 30. Januar 2012, L 19 AS 1836/11, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. April 2013, L 22 R 1173/10, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 2772/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - Berechnung des

    Wird der Antrag nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens erweitert , so handelt es sich um einen neuen Gegenstand, der bei der Ermittlung des Beschwerdewerts außer Betracht bleibt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2012 - L 19 AS 1836/11 - juris Rdnr. 25; Sommer in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 144 Rdnr. 25; Wehrhahn in jurisPK-SGG, § 144 Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2018 - L 7 SO 1613/18
    Die Zulassungsbedürftigkeit einer Berufung kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass im Berufungsverfahren erstmals Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen sind (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2012 - L 19 AS 1836/11 - juris Rdnr. 25).
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