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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09 AS ER (https://dejure.org/2009,20176)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2009 - L 19 B 75/09 AS ER (https://dejure.org/2009,20176)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2009 - L 19 B 75/09 AS ER (https://dejure.org/2009,20176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietrückständen sowie die Gewährung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens; Beurteilung der Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft; Zumutbarkeit eines Umzugs zur Senkung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09
    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    In der Regel sind Kostensenkungsbemühungen einer Hilfebedürftigen zumutbar, da die Senkung der Unterkunftskosten zu den Obliegenheiten eines Hilfebedürftigen gehört (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdz. 55).

    Die affektive Bindung der Antragstellerin an die seit mehr als 15 Jahren bewohnte Wohnung sowie das Alter der Antragstellerin (55 Jahre) begründen keine Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 19.03.2008, B 11b AS 43/06 R und B 11b AS 41/06 R m.w.N.) hängt die Entscheidung des Trägers, nur die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu übernehmen, nicht zwingend davon ab, dass der Hilfebedürftige eine vorherige förmliche Kostensenkungsaufforderung erhalten hat.
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 43/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 19.03.2008, B 11b AS 43/06 R und B 11b AS 41/06 R m.w.N.) hängt die Entscheidung des Trägers, nur die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu übernehmen, nicht zwingend davon ab, dass der Hilfebedürftige eine vorherige förmliche Kostensenkungsaufforderung erhalten hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2008 - L 19 B 11/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe, rückwirkende Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Beschwerdeverfahren ein formgerechter Bewilligungsantrag vorgelegen hat (siehe zu den Anforderungen LSG NRW, Beschluss vom 08.10.2008, L 19 B 11/08 AL).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09

    Angemessene Unterkunft; Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Arbeitsuchender;

    Auch ist grundsätzlich nicht die Übernahme von Rückständen gerechtfertigt, die zur Sicherung einer nicht kostenangemessenen Unterkunft führen würden; denn es kann nicht Sinn der Regelung sein, die Vorschriften zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dadurch gegenstandslos werden zu lassen, dass auf diesem Wege zu teure Unterkunftskosten nachträglich doch übernommen werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - L 25 AS 38/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2009 - L 20 B 130/08 AS ER - und Beschluss vom 17. April 2009 - L 19 B 75/09 AS ER - Berlit in: LPK - SGB 11, 2. Auflage 2007, § 22 Rdn. 112).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 209/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Maßgebliche Kriterien für die Angemessenheit von Mietaufwendungen für eine Unterkunft sind die Wohnraumgröße, der Wohnort und der Wohnungsstandard (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; LSG NRW, Beschluss vom 17.04.2009, L 19 B 75/09 AS ER).
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