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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09 AS   

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https://dejure.org/2009,13283
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09 AS (https://dejure.org/2009,13283)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2009 - L 19 B 99/09 AS (https://dejure.org/2009,13283)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - L 19 B 99/09 AS (https://dejure.org/2009,13283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung eines Anspruches auf Bewilligung höherer Leistungen für Unterkunftskosten i.S.v. § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09
    Die nur teilweise Übernahme der tatsächlich entstehenden Unterkunftskosten greift faktisch in den Schutzbereich des der Klägerin nach Art. 11 des Grundgesetzes garantierten Freizügigkeitsrechts ein, dessen sachlicher Schutzbereich nicht nur die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Wohnsitznahme und die Freizügigkeit beim Umzug zwischen Ländern und Gemeinden, sondern auch den Umzug innerhalb einer Gemeinde umfasst (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00, Bundesverfassungsgerichtsentscheidung BVerfGE 110, 177 ff. mit Anmerkung Berlit in jurisPR-SozR 17-2004 Anmerkung 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09
    Nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoBindG) vom 13.11.1989 in der geänderten Fassung vom 21.09.2006 ist für das Land Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass in der Regel für einen Haushalt mit zwei haushaltsangehörigen Personen zwei Wohnräume oder 60 m² Wohnfläche im Sinne von § 27 Abs. 4 des Wohnungsbauförderungsgesetzes angemessen sind (Ziff. 5.7), ausführlich hierzu zuletzt Urteil des Senats vom 16.02.2009 - L 19 AS 62/08 -).
  • LSG Hessen, 19.03.2009 - L 7 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09
    Zu Recht hat die Beklagte nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II auch für den Bewilligungszeitraum vom 01.05.2008 bis 31.10.2008 nur die Kosten der zuvor genutzten Unterkunft bewilligt, da der Umzug in die neue Wohnung bei der im PKH-Verfahren alleine möglichen summarischen Prüfung nicht als erforderlich im Sinne der Vorschrift angesehen werden kann (vgl. zum Begriff der Erforderlichkeit: Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Randnr. 47 d ff., Beschluss des Hessischen LSG vom 19.03.2009 - L 7 AS 53/09 B ER ).
  • OVG Bremen, 24.11.2008 - S 2 B 558/08

    Anspruch auf vorherige Zusicherung und Gewährung von Umzugskosten wegen Bedrohung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09
    Das Grundrecht auf Freizügigkeit gibt keinen Anspruch gegen die öffentliche Hand auf Leistungen, die einen Ortswechsel praktisch erst ermöglichen (Beschluss des OVG Bremen vom 24.11.2008 - S 2 B 558/08, S 2 B 559/08 - m. w. N. im juris).
  • SG Duisburg, 29.07.2011 - S 5 AS 1866/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Ankoppelung des Begriffs der Angemessenheit iSd § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II an die landesrechtlichen Bestimmungen zur Wohnraumnutzung führt dazu, dass der SGB II-Leistungsträger nicht nur auf die tabellarischen Werte für Regelfälle zurückzugreifen, sondern ebenso die Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen hat (eine Erhöhung für möglich hält jedenfalls BSG, Urteil v. 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R Rn. 12; ausdrücklich bejahend vgl. bereits SG Aachen, Urteil v. 16.11.2005 - S 11 AS 70/05; LSG NRW, Beschluss v. 27.5.2009 - L 19 B 99/09 AS; Berlit in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009; a.A. jedenfalls für Alleinerziehende: LSG NRW, Urteil v. 9.1.2008 - L 12 AS 77/06, jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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