Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12 B |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 73a SGG, § 192 Abs 1 Nr 2 SGB 5
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei ungeklärter streitentscheidender Rechtsfrage - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 02.04.2012 - S 4 AL 54/12
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12
Der Beklagte hält die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zeit erst ab dem 14. Januar 2012 weiterhin für rechtmäßig und verweist im Hinblick auf die Ablehnung des Krankengeldes auf ein bei dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 1 KR 19/11 R anhängiges Verfahren.Hierzu ist vielmehr unter dem Aktenzeichen B 1 KR 19/11 R ein Revisionsverfahren bei dem Bundessozialgericht anhängig.
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12
Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. hierzu ausführlich: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/98, NJW 1991, S. 413; Bundessozialgericht…, Urteil vom 17. Februar 1989, B 13 RJ 83/97 R, SozR 1500 § 72 Nr. 19). - BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11
Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten, …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12
Ohne Klärung dieser streiterheblichen Rechtsfrage darf das Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht nicht verneint werden, da anderenfalls der chancengleiche Zugang zum gesetzlich vorgesehenen Weg der Klärung verwehrt und damit der Zweck der Prozesskostenhilfe und das mit ihr verfolgte Ziel der Rechtsschutzgleichheit nicht hinreichend beachtet wird (vgl. hierzu BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Mai 2012 m.w.N., 2 BvR 820/11, zitiert nach Juris). - BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.07.2012 - L 2 AL 33/12
Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. hierzu ausführlich: Bundesverfassungsgericht…, Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/98, NJW 1991, S. 413; Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 1989, B 13 RJ 83/97 R, SozR 1500 § 72 Nr. 19).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2013 - L 19 AS 1364/13 Hierbei kann sich hinreichende Erfolgsaussicht auch daraus ergeben, dass nicht der in Anspruch genommene Beklagte, sondern nach (notwendiger) Beiladung nach § 75 Abs. 2 SGG ein anderer Leistungsträger gem. § 75 Abs. 5 SGG zur Leistung verurteilt werden kann (vergl. auch LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 30.07.2012 - L 2 AL 33/12 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.06.2010 - L 6 AS 268/10 B).