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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B   

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https://dejure.org/2017,53122
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B (https://dejure.org/2017,53122)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B (https://dejure.org/2017,53122)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - L 2 AS 1900/17 B (https://dejure.org/2017,53122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe der Regelbedarfe 2017; Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Höhe und der Art der Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe der Regelbedarfe 2017; Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Höhe und der Art der Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114
    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Leistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums ein Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der Höhe und der Art der Leistungen zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - mwN, RdNrn.

    Dieser Gestaltungsspielraum führt dazu, dass sich die verfassungsrechtliche Kontrolle der Höhe der Sozialleistungen zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz auf die Prüfung beschränkt, ob die Leistungen evident unzureichend sind (BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11, RdNrn.

    Evident unzureichend sind Sozialleistungen nur dann, wenn offensichtlich ist, dass sie in der Gesamtsumme keinesfalls sicherstellen können, Hilfebedürftigen in Deutschland ein Leben zu ermöglichen, das physisch, sozial und kulturell als menschenwürdig anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11, RdNr. 41 bei juris).

    Jenseits dieser Evidenzkostrolle wird lediglich überprüft, ob die Leistungen jeweils aktuell auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren im Ergebnis zu rechtfertigen sind (BVerfG, Beschluss vom 27.07.2016 - 1 BvR 371/11 - RdNr. 42 mwN bei juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von höheren Sozialleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
    16 ff bei juris; Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 07.03.2017 - L 13 AS 336/16 B, RdNr. 4 bei juris).
  • LSG Bayern, 23.08.2017 - L 11 AS 529/17

    Regelbedarf für alleinstehende Leistungsberechtigte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
    4 ff bei juris; Bayerisches Landessozialgereicht, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB, RdNrn.
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
    Trotz der Kritik verschiedener Wohlfahrtsverbände hat das BVerfG vor diesem Hintergrund die Bestimmung der Regelsätze als verfassungsgemäß angesehen (vgl. Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 u.a., bei juris) Nach dieser Maßgabe ist auch die Bestimmung der aktuell für 2017 ermittelten Regelbedarfe verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17 B, RdNrn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der Höhe des Regelbedarfs;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17
    Trotz der Kritik verschiedener Wohlfahrtsverbände hat das BVerfG vor diesem Hintergrund die Bestimmung der Regelsätze als verfassungsgemäß angesehen (vgl. Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 u.a., bei juris) Nach dieser Maßgabe ist auch die Bestimmung der aktuell für 2017 ermittelten Regelbedarfe verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17 B, RdNrn.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - L 19 AS 616/18

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Der Senat hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2017 (vgl. Beschlüsse des Senats vom 05.02.2018 - L 19 AS 2324/17 B und vom 04.06.2018 - L19 AS 664/18 B; ebenso LSG NRW, Beschlüsse vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B und vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17; LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2017 - L 11 AS 529/17 NZB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2018 - L 2 AS 1466/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Der Senat geht davon aus, dass auch die Bemessung der Regelbedarfe für 2017 den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht (vgl. auch Beschluss des Senates vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B, RdNr. 6 bei juris).
  • LSG Sachsen, 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

    Auch der Kläger hat - insbesondere für die von ihm ausdrücklich erwähnten Bereiche ?Haushaltsstrom', ?Mobilität' und ?langlebige Konsumgüter' - keine Belege dafür genannt, dass trotz der jährlichen Fortschreibung des Regelbedarfs innerhalb der letzten zwei Jahre eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber vorzeitig durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen." Diese Auffassung teilen auch das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B, juris, Rn. 5 f., Beschluss vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17 B, juris, Rn. 5 und das LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2017 - L 18 AS 392/17, juris, Rn. 16 f. Auf die genannten Entscheidungen nimmt der Senat daher ebenfalls Bezug.
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