Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5071
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B (https://dejure.org/2013,5071)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B (https://dejure.org/2013,5071)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - L 2 AS 2299/12 B (https://dejure.org/2013,5071)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Kostenübernahme vor Umzug im Eilverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Es spreche einiges dafür, dass Gegenstand einer Klage oder eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens allein die Gewährung der tatsächlichen Unterkunftskosten der neuen Wohnung sein könne (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B).

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; SG Chemnitz Beschluss vom 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12 ER: Zusicherung ist vorläufiger Regelung nicht zugänglich; aA LSG NRW Beschluss v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 133).

    Die mit der Zusicherung verfolgte Planungssicherheit dahingehend, ob die neue Wohnung angemessen ist und deren Kosten vom Leistungsträger damit dauerhaft in voller Höhe übernommen werden (vgl. BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R Rn. 19), könnte durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; SG Chemnitz Beschluss vom 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12 ER: Zusicherung ist vorläufiger Regelung nicht zugänglich; aA LSG NRW Beschluss v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 133).

    Die mit der Zusicherung verfolgte Planungssicherheit dahingehend, ob die neue Wohnung angemessen ist und deren Kosten vom Leistungsträger damit dauerhaft in voller Höhe übernommen werden (vgl. BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R Rn. 19), könnte durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - L 12 AS 1350/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; SG Chemnitz Beschluss vom 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12 ER: Zusicherung ist vorläufiger Regelung nicht zugänglich; aA LSG NRW Beschluss v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 133).

    Die mit der Zusicherung verfolgte Planungssicherheit dahingehend, ob die neue Wohnung angemessen ist und deren Kosten vom Leistungsträger damit dauerhaft in voller Höhe übernommen werden (vgl. BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R Rn. 19), könnte durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f.).

    Bei offenem Ausgang muss eine umfassende Folgenabwägung, die die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einstellt, erfolgen (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 26; vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller /Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b Rn. 29a).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 430/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Der Anspruch auf Zustimmung gem. § 22 Abs. 4 SGB II sei gerichtlich einklagbar (vgl. LSG NRW Beschluss vom 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B).

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; SG Chemnitz Beschluss vom 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12 ER: Zusicherung ist vorläufiger Regelung nicht zugänglich; aA LSG NRW Beschluss v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 133).

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Die mit der Zusicherung verfolgte Planungssicherheit dahingehend, ob die neue Wohnung angemessen ist und deren Kosten vom Leistungsträger damit dauerhaft in voller Höhe übernommen werden (vgl. BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R Rn. 19), könnte durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R Rn. 26; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 Rn-11; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 Rn. 14).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Glaubhaftmachung bedeutet, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines geltend gemachten Umstands als überwiegend wahrscheinlich dargelegt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B Rn. 5).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Vielmehr ist es für die Bestimmung der Höhe der (nach erforderlichem Umzug) zu erbringenden Mietkosten im Kern ohne Belang, ob eine Zusicherung vorliegt oder nicht, weil die Zusicherung gem. § 22 Abs. 4 SGB II keine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der angemessenen Kosten der neuen Unterkunft ist (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R Rn. 27 m.w.N.).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Das in § 22 Abs. 2 SGB II normierte Zusicherungsverfahren ist für den späteren Leistungsanspruch damit nicht konstitutiv sondern hat allein eine Aufklärungs- und Warnfunktion, deren Ziel es zugunsten des Leistungsberechtigten und der Allgemeinheit ist, den Leistungsberechtigten vor einem unüberlegten Vorgehen zu schützen, also zu verhindern, dass er in eine Notlage gerät, weil er eine neue Wohnung mietet, deren Kosten der Leistungsträger gem. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nicht übernimmt (BSG Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R Rn. 17).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2007 - L 28 B 1389/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Erforderlichkeit -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 87/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zusicherung -

  • SG Chemnitz, 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Sofern teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht tauglicher Gegenstand einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG sein könne (vgl. etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, juris, Rn. 3 f.; Beschl. v. 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, juris, Rn. 5 ff.; Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B, juris, Rn. 17; Beschl. v. 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 ER; Beschl. v. 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER, juris, Rn. 22 ff.), hält die Kammer diese Rechtsansicht im Ergebnis nicht für überzeugend.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschlüsse v. 27.09.2012, L 12 AS 1350/12 B ER, v. 17.01.2011, L 6 AS 1914/10 B ER, v. 22.02.2013, L 2 AS 2299/12 B).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 881/14

    Prozesskostenhilfe

    In diesem Zusammenhang ist daher, wenn wie vorliegend die Wohnung bereits angemietet ist, die Durchführung eines Eilverfahrens ungeeignet, dem Leistungsberechtigten überhaupt eine Hilfestellung zu bieten, denn auch eine positive gerichtliche Entscheidung hätte insoweit nur vorläufigen Charakter, so dass eine weitere wesentliche Funktion des Zusicherungsverfahrens, dem Leistungsberechtigten Planungssicherheit zu vermitteln, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ohnehin nicht erfüllt werden kann (vgl. hierzu eingehend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B - juris mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf die Erteilung einer Zusicherung nach §

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen -LSG NRW-, Beschluss des erkennenden Senats vom 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B -, juris RdNr. 17 mit zahlreichen Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2188/12
    Auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag betreffend die Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH im erstinstanzlichen Verfahren (L 2 AS 2299/12 B) wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen (§ 142 Abs. 2 S. 3 SGG).
  • SG Bayreuth, 04.12.2014 - S 5 AS 1039/14

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Eilrechtsschutz nach Mietvertragsabschluss

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.02.2013, L 2 AS 2299/12 B -, mit zahlreichen Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht