Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9008
LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10 B ER (https://dejure.org/2010,9008)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2010 - L 2 AS 425/10 B ER (https://dejure.org/2010,9008)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - L 2 AS 425/10 B ER (https://dejure.org/2010,9008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,9008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostenübernahme von Instandsetzungsarbeiten am selbst genutzten Eigenheim - Darlehen analog § 22 Abs 5 S 1 und 2 SGB 2 - Beibehaltung des Wohneigentums - tatsächlicher Nachweis der Kosten - Reparatur und Instandhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Instandhaltungsarbeiten am Eigenheim von SGB II-Leistungsempfängern ist der allgemeine Maßstab i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II heranzuziehen; Heranziehung des allgemeinen Maßstabs i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten von Instandsetzungsarbeiten am Eigenheim von SGB II-Leistungsempfängern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 634 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 38/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Im Grundsatz gehen das Bundessozialgericht wie auch der Senat davon aus, dass Wohneigentümern keine pauschalen Leistungen ohne tatsächlichen Nachweis der Kosten zustehen (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 38/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 17, insbesondere Rn. 16).

    Weiter können zu den Kosten der Unterkunft und Heizung von selbstgenutzten und i.S.v. § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II besitzgeschützten Immobilien die Kosten für eine Instandsetzung oder Instandhaltung gehören, wenn diese Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbstgenutzten Eigenheims führen sowie notwendig und angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009, B 4 AS 38/08 R, Juris Rn. 17).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Bestehen hierzu keine weiteren Erkenntnismöglichkeiten, könnten die Unterkunftskosten höchstens bis zu der nach der von dem Wohngeldgesetz mit der Tabelle zu § 12 WoGG definierten Grenze einschließlich eines maßvollen Zuschlags gewährt werden (vgl. BSG v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - Juris).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Wie schon dargestellt, fallen Erhaltungsaufwendungen im Rahmen des SGB II nur dann unter die Kosten der Unterkunft und Heizung, wenn sie angemessen i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind (vgl. BSG, a.a.O und Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - Juris Rn. 20).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Als hinreichend sind die Erfolgsaussichten einzuschätzen, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gewiss, eine Erfolgschance jedoch nicht unwahrscheinlich ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 1990, 1 BvR 94/98, NJW 1991, S. 413 ff.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.07.2010 - L 5 AS 136/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Erhaltungsaufwendungen sind die jeweiligen Einzelfallumstände zu berücksichtigen, etwa das sicher bevorstehende Ende des Leistungsbezugs, der Umfang der Bedürftigkeit, das Ausmaß der Beeinträchtigung der Wohnqualität, der Gesamtwert und der Zustand des Hauses, die Höhe der aktuellen sowie der künftig zu erwartenden Sanierungskosten und die ansonsten aufzubringenden Kosten für Unterkunft und Heizung oder ähnliches (vgl. LSG Sachsen-Anhalt v. 06.07.2010 - L 5 AS 136/10 B ER - Juris Rn. 40).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 31/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG gehören zur "Reparatur und Instandhaltung der Wohnung" nur kleinere Aufwendungen, die in einer Mietwohnung üblicherweise auch außerhalb von Schönheitsreparaturen anfallen (BSG, Urteil vom 19. März 2008, B 11b AS 31/06 R - Juris Rn. 18).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.12.2010 - L 2 AS 425/10
    Prozesskostenhilfe kommt jedoch nicht in Betracht, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 17. Februar 1989, B 13 RJ 83/97 R, SozR 1500, § 72 Nr. 19).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - L 5 AS 181/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Indes sieht der Entwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 17/3404 S. 15) in der Neufassung von § 22 Abs. 2 SGB II einen Vergleichszeitraum von insgesamt 12 Monaten vor (vgl. auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss des 2. Senats vom 22. Dezember 2010, Az.: L 2 AS 425/10 B ER, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 10/11

    Kosten der Unterkunft, selbst genutztes Hausgrundstück, Erhaltungsaufwand,

    Die Möglichkeit, ein Darlehen nach § 22 Abs. 5 SGB II zu gewähren, folgt als Annex nur einem grundsicherungsrechtlich auch hinsichtlich der weiteren Kosten anerkennenswerten Wunsch an der Nutzung und Beibehaltung der Unterkunft (vgl. Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember 2010, L 2 AS 425/10 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - L 29 AS 4/11
    Die Möglichkeit, ein Darlehen nach § 22 Abs. 5 SGB II zu gewähren, folgt als Annex nur einem grundsicherungsrechtlich auch hinsichtlich der weiteren Kosten anerkennenswerten Wunsch an der Nutzung und Beibehaltung der Unterkunft (vgl. Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 22. Dezember 2010, L 2 AS 425/10 B ER, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2012 - L 7 AS 244/08
    Die Angemessenheit von mit der Nutzung von Eigentum verbundenen Kosten ist vielmehr an den Kosten zu messen, die für Mietwohnungen angemessen sind (BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 2 AS 425/10 B ER - (juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 15 AS 129/17
    Für die Ermessensausübung kann z.B. erheblich werden die absolute Höhe der Aufwendungen, das Interesse des Leistungsempfängers an der Beibehaltung des örtlichen Lebensmittelpunktes, die Wahrscheinlichkeit, ob es zu weiteren Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur kommen wird (Berlit, a.a.O.,Rn. 160), und auch die Frage, ob der Hilfeempfänger möglicherweise bald aus dem Leistungsbezug ausscheidet, so dass das Darlehen alsbald zurückgeführt werden könnte (LSG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 2 AS 425/10 B ER - juris Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 15 AS 363/14
    Damit spricht hier gegen eine Darlehensgewährung, dass sich das Wohneigentum insgesamt in einem baulich schlechten Zustand befindet (weiterer Sanierungsbedarf für Balkone, Schimmelbeseitigung, Einbau neuer Wärmeerzeuger, Ausbau Tür, Einbau Fenster, Aufmauerung), so dass durch die konkreten Baumaßnahmen das Bauwerk zumindest wegen der dann verlängerten Nutzungsdauer im Grunde (teilweise) neu hergestellt werden soll (vgl. zu diesem eine Darlehensgewährung ausschließenden Gesichtspunkt: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - L 2 AS 425/10 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht