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LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berücksichtigung eines Grundwehrdienst leistenden Familienangehörigen bei der Aufteilung der Kosten der Unterkunft nach Kopfteilen; Anspruch eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 1
Kosten der Unterkunft; Aufteilung nach Kopfteilen; Einberufung eines Familienangehörigen zum Grundwehrdienst - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau, 22.11.2005 - S 6 AS 322/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2008 - L 2 AS 56/06
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Thüringen, 18.08.2016 - L 9 AS 366/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kopfteilprinzip - Herausrechnung …
Auch die anderen elementaren Lebensbedürfnisse (Verpflegung, Dienstbekleidung, Heilfürsorge) wehrpflichtiger Soldaten werden nach dem WSG durch Leistungen des Dienstherrn, zu dem sie in einem Sonderrechtsverhältnis stehen, umfassend sichergestellt (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - zu § 22 SGB II). - LSG Hamburg, 02.07.2009 - L 5 AS 52/07
Aufteilung von Unterkunftskosten zwecks individueller Zuordnung i.F.d. Nutzung …
Das Bewohnen einer Wohnung durch eine Familie ist nämlich eine typische einheitliche Lebenssituation, die im Regelfall eine an der Intensität der Nutzung durch einzelne Familienmitglieder ausgerichtete Betrachtung und in deren Gefolge eine unterschiedliche Aufteilung der Aufwendungen für die Wohnung nicht zulässt (LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 3.4.2008, L 2 AS 56/06, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2019 - L 13 AS 82/19 Für eine dem vorliegenden Fall vergleichbare Unterbringung eines volljährigen, unter 25jährigen Kindes in einem Internat mit Aufenthalten am Wochenende und in den Ferien in der Familienwohnung hat das BSG eine Haushaltsaufnahme in den elterlichen Haushalt verneint (…vgl. Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R - juris Rn. 31) und dementsprechend ist auch für Wehrdienst Leistende bereits entschieden worden, dass diese bei der Aufteilung der Unterkunftskosten für die elterliche Wohnung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. die vom SG zitierten Urteile des Landessozialgerichts [LSG] Sachsen-Anhalt vom 3. April 2008 - L 2 AS 56/06 - juris Rn. 23 ff. und des Thüringer LSG vom 18. August 2016 - L 9 AS 366/15 - juris Rn. 22).