Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/13   

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https://dejure.org/2014,11094
LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2014,11094)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2014 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2014,11094)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2014 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2014,11094)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/13
    Bereits zu der Vorgängernorm des § 2 c Abs. 1 Satz 2 BEEG - § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG - habe das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass nur dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufender Arbeitslohn vorlägen, wenn es sich um keine anlassgebundenen Bezüge handele wie z.B. bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld, es sei denn, diese würden Monat für Monat erwirtschaftet (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29. August 2012 - B 10 EG 20/11 R, aaO, und B 10 EG 8/11 R, juris; bestätigt sogar für die aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 bestehende neue Rechtslage, wonach "im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen" nicht berücksichtigt werden, mit Urteilen vom 26. März 2014 - B 10 EG 7, 12 und 14/13 R, aaO) stellen Arbeitsentgeltbeträge im Rahmen des BEEG dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufenden Arbeitslohn dar, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handelt, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen geleistet werden und eine hinreichende Beziehung zu der tatsächlich erbrachten Arbeit haben.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 8/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips

    Auszug aus LSG Hamburg, 23.04.2014 - L 2 EG 7/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29. August 2012 - B 10 EG 20/11 R, aaO, und B 10 EG 8/11 R, juris; bestätigt sogar für die aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 bestehende neue Rechtslage, wonach "im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen" nicht berücksichtigt werden, mit Urteilen vom 26. März 2014 - B 10 EG 7, 12 und 14/13 R, aaO) stellen Arbeitsentgeltbeträge im Rahmen des BEEG dann keine sonstigen Bezüge, sondern laufenden Arbeitslohn dar, wenn es sich um mindestens zwei zusammenhängende Zahlungen innerhalb des Bemessungszeitraums handelt, die nicht anlassgebunden, sondern zeitraumbezogen geleistet werden und eine hinreichende Beziehung zu der tatsächlich erbrachten Arbeit haben.
  • LSG Hamburg, 23.04.2015 - L 1 EG 5/12

    Höhe des Elterngeldes unter Berücksichtigung von Prämien und Tantiemen

    Ferner muss sich aus dem Arbeitsvertrag ein der erbrachten Arbeitsleistung entsprechender anteiliger Auszahlungsanspruch ergeben (zweites Kriterium), (vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 23. April 2014, L 2 EG 7/13, Rn. 19, juris).
  • SG Hamburg, 13.06.2017 - S 31 EG 5/17
    Es kommt mithin auch nicht darauf an, dass die Klägerin einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf diese Zahlungen hat (vgl. auch Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24.4.2014 - L 2 EG 7/13).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2019 - L 2 EG 7/13   

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https://dejure.org/2019,55709
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.2019 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2019,55709)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.05.2019 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2019,55709)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - L 2 EG 7/13 (https://dejure.org/2019,55709)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2014 - L 2 EG 7/13 NZB   

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https://dejure.org/2014,105631
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2014 - L 2 EG 7/13 NZB (https://dejure.org/2014,105631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.01.2014 - L 2 EG 7/13 NZB (https://dejure.org/2014,105631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Januar 2014 - L 2 EG 7/13 NZB (https://dejure.org/2014,105631)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2014 - L 2 EG 7/13
    b) Das BSG hat erst kürzlich in einem Parallelfall entschieden, dass die in § 2 Abs. 2 Satz 2 BEEG idF vom 9.12.2010 vorgesehene Absenkung des Bemessungssatzes des Elterngelds ab einer Einkommenshöhe von 1200 Euro auch für Elterngeldberechtigte gilt, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift am 1.1.2011 bereits im Leistungsbezug standen (BSG, Urteil vom 04. September 2013 - B 10 EG 11/12 R -, juris).
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