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   LSG Bayern, 07.11.2012 - L 2 P 66/11   

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https://dejure.org/2012,46055
LSG Bayern, 07.11.2012 - L 2 P 66/11 (https://dejure.org/2012,46055)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2012 - L 2 P 66/11 (https://dejure.org/2012,46055)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2012 - L 2 P 66/11 (https://dejure.org/2012,46055)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für ein Pflegebett und Übernahme der entstehenden Folgekosten in der privaten Pflegepflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für ein Pflegebett und Übernahme der entstehenden Folgekosten in der privaten Pflegepflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Elektrisches Pflegebett ist von Privater Pflegeversicherung zu erbringen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elektrisches Pflegebett von Privater Pflegeversicherung zu erbringen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Pflegeversicherung muss Kosten für elektrisches Pflegebett übernehmen - Versicherung verweigert zu Unrecht Kostendeckung für ein elektrisches Pflegebett

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93

    Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 2 P 66/11
    Der Senat verkennt nicht, dass das BSG mit Urteil vom 25.01.1995 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 13; NZS 1995, 412) ein Krankenbett als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V mit der Begründung eingeordnet hat, dass es der Erfüllung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, nämlich der elementaren Körperpflege und der Nahrungsaufnahme, diene (a.a.O. Rdnrn. 12 ff.).

    Wie bereits ausgeführt, liegt keine Abweichung vom oben zitierten Urteil des BSG vom 25.01.1995 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 13) vor.

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 2 P 66/11
    Wenn dagegen das BSG im Rahmen des § 40 SGB XI für die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflegeversicherung - in Abgrenzung zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V - gefordert hat, dass das Hilfsmittel "ganz überwiegend" (in Weiterentwicklung des in einer früheren Entscheidung formulierten Kriteriums der "Schwerpunktmäßigkeit") den in § 40 SGB XI genannten pflegebezogenen Zwecken zu dienen hat (BSGE 99, 197 Rdnr. 28), so hat diese Verschärfung in die Tarifbestimmungen der Beklagten nicht Einzug gehalten, was eine Besserstellung der privat Versicherten gegenüber dem Maßstab des § 40 SGB XI bedeutet, die § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht verbietet.
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 253/03

    Kostenerstattung für ein Pflegebett

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2012 - L 2 P 66/11
    Ein Pflegebett kann als Pflegehilfsmittel unter die Leistungspflicht der privaten Pflegepflichtversicherung fallen (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 25.01.1995, Az.: 3/1RK 63/93 und zu BayLSG, Urteil vom 29.06.2006, Az.: L 4 KR 253/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - L 5 P 75/16

    Pflegeversicherung; Ansprüche aus einer privaten Krankenversicherung;

    An der Auffassung, dass die Feststellungsklage nach § 55 SGG in diesen Fällen statthafte Klageart sei (so noch BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R) hat das BSG nicht festgehalten (Urteil vom 6.9.2007 - B 3 P 3/06 R und vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R; die Leistungsklage für statthaft erachtend auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.3.2015 - L 30 P 99/12, LSG Bayern, Urteil vom 7.11.2012 - L 2 P 66/11, LSG NRW, Urteil vom 23.5.2012 - L 10 P 1/11 und Hessisches LSG, Urteil vom 10.9.2009 - L 8 P 41/08).
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