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   LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13   

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https://dejure.org/2016,53003
LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13 (https://dejure.org/2016,53003)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07.09.2016 - L 2 R 45/13 (https://dejure.org/2016,53003)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 07. September 2016 - L 2 R 45/13 (https://dejure.org/2016,53003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Pauschalsozialversicherungsbeiträgen bei geringfügiger Beschäftigung; Offensichtliche Abweichung der geregelten Vergütung von der tatsächlich geleisteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13
    Ein unternehmerisches Risiko der Auftragnehmerin sehe die Kammer ebenfalls kaum, ohne dabei zu verkennen, dass ein unternehmerisches Risiko grundsätzlich nicht nur im Einsatz umfangreichen Kapitals, sondern auch im Einsatz der eigenen Arbeitskraft liegen könne (Hinweis auf BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R, juris, wo es unter Rn. 25 heiße: " maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.") Das BSG führe dann allerdings weiter aus: "Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen Die Annahme eines Unternehmerrisikos ist indessen gerechtfertigt, weil die Beigeladene zu 1. im Zusammenhang mit der Verwertung ihrer Arbeitskraft das Risiko des Ausfalls ihres Verdienstes bei "Kundeninsolvenz" in der Gestalt eines Selbstbehalts ("Gewährleistungssumme") trug." Die Kammer sehe hier für die Beigeladene zu 3 aber kaum ein Unternehmerrisiko, wenn sie nur ihre Arbeitsleistung erbringe.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig sei, richte sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hänge davon ab, welche Merkmale überwögen (Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit Nachweisen sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit auf Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13
    Zwar wollten die Beteiligten nach deren Wortlaut eine selbstständige Tätigkeit der Beigeladenen zu 3 für die Klägerin regeln, und nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich das erkennende Gericht nach eigener Überzeugungsbildung ebenfalls in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist Ausgangspunkt der weiteren Abwägung, ob eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung gerechtfertigt ist, zunächst das Vertragsverhältnis, so wie es sich aus getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus den gelebten Beziehungen erschließen lässt, d.h. so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R, Handbuch Soziale Pflegeversicherung - Rechtsprechung SGB XI, § 20 SGB XI Nr. 2.12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08

    Beschäftigung; Reinigungsarbeiten; Vertretung

    Auszug aus LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13
    Grundsätzlich spricht schon angesichts der Art der Tätigkeit und der nicht erforderlichen Investitionen alles für eine abhängige Beschäftigung (vergleiche hierzu auch Landessozialgericht (LSG) Baden Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2016 - L4R 903/15,, L LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 2014 - L8R 981/12, SG München, Gerichtsbescheid vom 5. Januar 2015 - S 31 R2588/13; alle samt juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 9 BA 42/20

    Versicherungspflicht (bejaht) - Beschäftigung - Reinigungskraft in Apotheke mit

    Die Tätigkeit erfolgte auch nicht weisungsfrei im rechtlich zu verstehenden Sinne: Bei Reinigungsarbeiten handelt es sich um einfache Arbeiten, für die umfangreiche praktische Weisungen nicht erforderlich sind (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Oktober 2009, L 1 KR 315/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 50; rechtskräftig; im Nachgang: Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. August 2010, B 12 KR 100/09 B; s.a. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. September 2016, L 2 R 45/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).
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