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   LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99   

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https://dejure.org/2000,47395
LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99 (https://dejure.org/2000,47395)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2000 - L 2 RA 110/99 (https://dejure.org/2000,47395)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2000 - L 2 RA 110/99 (https://dejure.org/2000,47395)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    In der Hauptsache wende er sich dagegen, dass die Dynamisireung seines Besitzschutzbetrages nicht gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG vom 28 April 1999 (Az. 1 BvL 32/95) zur verfassungskonformen Auslegung des Zahlbetrages laut Einigungsvertrag als Realwertgarantie im Wege der Anpassung des garantierten Zahlbetrages ab dem 01. Januar 1992 an die Lohn- und Einkommensentwicklung erfolgt sei.

    Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) ist klargestellt dass daneben ein Vergleich mit dem besitzgeschüzten Zahlbetrag nach dem Einigungsvertrag Nr. 9 Buchstabe b Satz 4 und 5 zu erfolgen hat.

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999 (a.a.O.), das eine Dynamisierung "für Rentenbezugszeiten ab 01. Januar 1992" für verfassungsrechtlich erforderlich hält.

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R

    Dynamisierung des besitzgeschützten Zahlbetrages bei zusatz- und sonderversorgten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    Der Gesetzgeber wurde verpflichtet bis zum 30.06.2001 eine verfassungsgemäße Regelung zu erlassen Zwar hat das Bundessozialgericht am 03.08.1999 - B 4 RA 24/98 R - die BfA im entschiedenen Einzelfall verurteilt den Monatsbetrag der Rente und die Hohe des Nachzahlungsanspruchs in Gestalt eines einstweiligen Verwaltungsaktes vorläufig in den Fällen zu bestimmen, in denen eine noch nicht bestandskräftige Entscheidung vorliegt.

    Dass die Dynamisierung zum 01. Juli eines jeden Jahres mit dem Anpassungsfaktor des aktuellen Rentenwertes, wie er sich aus § 63 Abs. 7 SGB VI ergibt, zu erfolgen hat, hat das Bundessozialgericht bereits in seinem Urteil vom 03. August 1999 (Az. B 4 RA 24/98 R) entschieden.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.04.1999 u. a. entschieden, dass die Berechnungsvorschrift des § 307 b Abs. 1 SGB VI verfassungswidrig ist, soweit hier für die Ermittlung der Rentenhöhe die wahrend des gesamten Versicherungslebens bezogenen tatsächlichen Atbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt werden, wahrend für Bestandsrentner ohne Ansprüche aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen der DDR nach § 307 a Abs. 2 Satz 1 SGB VI ein in der Regel günstigerer - 20-Jahreszeitraum maßgeblich ist (Urteil vom 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96 und 1 BvR 485/97).
  • BVerfG - 1 BvL 12/95 (anhängig)
    Auszug aus LSG Brandenburg, 17.08.2000 - L 2 RA 110/99
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 28 April 1999 in den Normenkontrollverfahren 1 BvL 12/95 § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 AAÜG in der Fassung des RÜG-EigG für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat hat sich der zuständige Berichterstatter beim Bundesverfassungsgericht mit der Bitte um Aufhebung des Vorlagebeschlusses an den Senat gewandt.
  • LSG Brandenburg, 24.04.2001 - L 2 RA 246/99
    Die teilweise geäußerte Kritik am Ergebnis des BSG (vgl. insbesondere Thiessen, Neue Justiz - NJ - 2000, 456) ist nach Auffassung des Senats zwar in einigen Punkten unbegründet, veranlasst den Senat jedoch, auch seine eigene Entscheidung vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99), mit der er der Begründung des BSG gefolgt ist, erneut zu überprüfen.

    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, hält er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • LSG Brandenburg, 13.03.2001 - L 2 RA 94/00
    Die teilweise geäußerte Kritik am Ergebnis des BSG (vgl. insbesondere Thiessen, Neue Justiz - NJ - 2000, 456) ist nach Auffassung des Senats zwar in einigen Punkten unbegründet, veranlasst den Senat jedoch, auch seine eigene Entscheidung vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99), mit der er der Begründung des BSG gefolgt ist, erneut zu überprüfen.

    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, hält er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 165/96
    Die teilweise geäußerte Kritik am Ergebnis des BSG (vgl. insbesondere Thiessen, Neue Justiz - NJ - 2000, 456) ist nach Auffassung des Senats zwar in einigen Punkten unbegründet, veranlasst den Senat jedoch, auch seine eigene Entscheidung vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99), mit derer der Begründung des BSG gefolgt ist, erneut zu überprüfen.

    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, halt er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • LSG Brandenburg, 12.12.2000 - L 2 RA 111/99

    Dynamisierung von Witwenrente; Zahlbetragsgarantie im Beitrittsgebiet;

    Soweit der Senat im bereits erwähnten Urteil vom 17. August 2000 (L 2 RA 110/99) insoweit noch eine andere Auffassung vertreten hat und dem BSG gefolgt ist, hält er daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.
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