Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Sozialhilfe; Zulässigkeit der Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft; Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf
- Justiz Baden-Württemberg
§ 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 42 Nr 1 SGB 12, § 42 Nr 2 SGB 12, § 42 Nr 4 SGB 12, § 27a Abs 4 S 1 SGB 12
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz - Geltendmachung eines behinderungsbedingt erhöhten Bedarfs - keine abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - Bedarfsdeckung durch Regelsatz und Mehrbedarf nach § 30 Abs 1 SGB 12 - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Zulässigkeit der Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft; Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 12.11.2013 - S 9 SO 534/13
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
- BSG, 24.02.2016 - B 8 SO 13/14 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 20 B 16/08
Anspruch auf Sozialhilfe, Voraussetzungen für Leistungen für Erstausstattung für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Im Übrigen ist der Senat mit dem SG - entgegen der Auffassung der Klägerin - der Auffassung, dass im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal eines "unabweisbaren seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarfs", also eines Bedarfs, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann, im Rahmen der zu prüfenden Möglichkeiten der Bedarfsdeckung auch eine Bedarfsdeckung durch Dritte, insbesondere in Gestalt von Kleiderkammern, ins Auge zu fassen ist (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2008 - L 20 B 16/08 ER). - BSG, 31.08.2000 - B 3 P 16/99 R
Rund um die Uhr Pflege in der Pflegeversicherung, Versorgung eines inkontinenten …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Dabei ist davon auszugehen, dass nach der Rechtsprechung des BSG die Versorgung mit passgenauen Windeln in der sozialen Pflegeversicherung bei Inkontinenz zur "Standardversorgung" in der Pflege gehört (vgl. BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 P 16/99 R -, veröffentlicht in juris). - BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Wenn nunmehr im Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. November 2011 (Aktenzeichen: B 14 AS 151/10 R) der Eindruck erweckt werde, diese Rechtsprechung habe sich lediglich auf die Kosten der Warmwasserbereitung nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage bezogen, nicht aber auf diejenigen für Haushaltsenergie, so sei dies mit vorherigen Entscheidungen des BSG (Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R) ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der früher vom 4. Senat des BSG vorgenommenen argumentativen Gleichsetzung von Leistungsansprüchen für Warmwasser- und Haushaltsenergiekosten (Urteil vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 48/08 R -).
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Wenn nunmehr im Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. November 2011 (Aktenzeichen: B 14 AS 151/10 R) der Eindruck erweckt werde, diese Rechtsprechung habe sich lediglich auf die Kosten der Warmwasserbereitung nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage bezogen, nicht aber auf diejenigen für Haushaltsenergie, so sei dies mit vorherigen Entscheidungen des BSG (Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R) ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der früher vom 4. Senat des BSG vorgenommenen argumentativen Gleichsetzung von Leistungsansprüchen für Warmwasser- und Haushaltsenergiekosten (Urteil vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 48/08 R -). - BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Wenn nunmehr im Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. November 2011 (Aktenzeichen: B 14 AS 151/10 R) der Eindruck erweckt werde, diese Rechtsprechung habe sich lediglich auf die Kosten der Warmwasserbereitung nach der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Rechtslage bezogen, nicht aber auf diejenigen für Haushaltsenergie, so sei dies mit vorherigen Entscheidungen des BSG (Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R) ebenso wenig zu vereinbaren wie mit der früher vom 4. Senat des BSG vorgenommenen argumentativen Gleichsetzung von Leistungsansprüchen für Warmwasser- und Haushaltsenergiekosten (Urteil vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 48/08 R -). - BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 5/08 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gehbehinderter …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14
Zwar lässt sich dem Wortlaut des § 30 Abs. 1 SGB XII nicht unmittelbar entnehmen, welche Bedarfe durch diesen Mehrbedarfszuschlag pauschal abgegolten werden sollten (vgl. BSG -, Urteil vom 20. September 2009 - B 8 SO 5/08 R -, veröffentlicht in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 2474/14
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zusätzlicher …
Nichts anderes ergibt sich für den vorliegenden Fall aus der zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ergangenen Entscheidung des BSG (Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R - ; im Ergebnis wie hier LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Mai 2014 - L 2 SO 20/14 - ). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2015 - L 8 SO 286/11 Da die Heizkosten unabhängig von ihrer Ermittlung die vom Beklagten übernommenen Kosten von 71, 25 EUR monatlich übersteigen, kommt es nicht darauf an, ob ein solcher Abzug überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Mai 2014 - L 2 SO 20/14 und L 2 SO 21/14; hierzu Revisionsverfahren beim BSG: B 8 SO 13/14 R und B 8 SO 14/14 R).